Es wird über Kabelanschlussgebühren diskutiert, nicht über Kosten für Gemeinschaftsantennen.VBE-Berlin hat geschrieben: 27.07.2020, 17:24Was sich dann ja nach der Entscheidung der Politik erledigt hat. Dann machst du mit jedem einen Vertrag.Karl. hat geschrieben: 27.07.2020, 17:21 Kosten werden auf die Mieter umgelegt, wie Kabelanschlusskosten, kostet aber nur einen Bruchteil.
Wenn die Hälfte nicht möchte, mußt du es den anderen dann zum doppelten Preis verkaufen.
Genau das sehen die Gerichte unterschiedlich.Flole hat geschrieben: 27.07.2020, 17:34 Der Unterschied zwischen Kauf und Miete ist die Umlagefähigkeit: Beim Kauf ist das nicht möglich da es eine Modernisierungsmaßnahme ist, bei Miete sind es Betriebskosten.
Dann, wenn eine Anlage nur gemietet wird, anstatt gekauft, nur, um sie umlegen zu können, haben Gerichte ein Problem damit.
Sind 8 Wohnungen, die dran hängen, einen Vodafone Kabelanschluss gibt es zusätzlich (getrenntes Kabelsystem).
Die Mieter wollten es haben, haben es bekommen, gegen Mieterhöhung wegen Modernisierung, da verdient man sogar noch an der Anlage.