Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?

Für alle Technik-Themen bezogen auf Internet und Telefonie, die weder AVM- noch Arris-/CommScope-/Technicolor-/Compal-/Sagemcom- bzw. Hitron-Produkte betreffen. Speedprobleme werden hier lediglich thematisiert, wenn sie auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind (die nicht zu den o.g. Produkten zählen).
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Flole
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?

Beitrag von Flole »

VBE-Berlin hat geschrieben: 03.12.2020, 17:46 Beides sollte eigentlich jedem, der in diesem Bereich tätig ist, bekannt sein.
Bekannt ist es ihm durchaus, ich habe da ja nun schon mehrfach drauf verwiesen (in einem anderen Thread). Nur wenn er es nicht wahr haben möchte dann liest er es einfach nicht, da kann man das noch so oft zitieren.

In der NE4 darf man also nur dann als Laie arbeiten wenn der HÜP der Netzabschlusspunkt ist. Dann ändert man kein öffentliches Telekommunikationsnetz und so weiter.... Das möchte Fabian aber nicht weil das seiner Meinung nach in irgendeinem Gesetz steht (das wurde bis heute nicht ein einziges Mal zitiert aber egal).
Fabian
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?

Beitrag von Fabian »

VBE-Berlin hat geschrieben: 03.12.2020, 17:46 https://dejure.org/gesetze/TKG/3.html
16a. "öffentliches Telekommunikationsnetz" ein Telekommunikationsnetz, das ganz oder überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dient, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen;
Netzabschlusspunkt ist die MMD.
Das ist die Definition bis zur MMD.

https://dejure.org/gesetze/StGB/317.html
VBE-Berlin hat geschrieben: 03.12.2020, 17:46
§ 317
Störung von Telekommunikationsanlagen

(1) Wer den Betrieb einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Beides sollte eigentlich jedem, der in diesem Bereich tätig ist, bekannt sein.
Eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur danach, wer zu Arbeiten an der Inhausverkabelung berechtigt ist, ergab, dass dies vorrangig eine zivilrangige Frage ist, die davon abhängig ist, wer der Eigentümer der Verkabelung ist.
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VBE-Berlin
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?

Beitrag von VBE-Berlin »

Fabian hat geschrieben: 03.12.2020, 18:42 Eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur danach, wer zu Arbeiten an der Inhausverkabelung berechtigt ist, ergab, dass dies vorrangig eine zivilrangige Frage ist, die davon abhängig ist, wer der Eigentümer der Verkabelung ist.
gibt es das im Netz verfügbar?

Das hat aber mit dem Paragraphen sehr wenig zu tun. Wer daran so manipuliert, dass es nicht mehr funktioniert, z.B. Strom abschaltet etc. macht sich strafbar. Egal, ob er zu Arbeiten an der Anlage berechtigt war oder nicht.
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Flole
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?

Beitrag von Flole »

Fabian hat geschrieben: 03.12.2020, 18:42
VBE-Berlin hat geschrieben: 03.12.2020, 17:46 https://dejure.org/gesetze/TKG/3.html
16a. "öffentliches Telekommunikationsnetz" ein Telekommunikationsnetz, das ganz oder überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dient, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen;
Netzabschlusspunkt ist die MMD.
Das ist die Definition bis zur MMD.
Nein, (das Netzbaschlusspunkt ist die MMD kommt von VBE-Berlin, nur falls du das Ende des Zitats nicht bemerkt haben solltest) das ist die Definition des öffentlichen Telekommunikationsnetzes.
Fabian hat geschrieben: 03.12.2020, 18:42 Eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur danach, wer zu Arbeiten an der Inhausverkabelung berechtigt ist, ergab, dass dies vorrangig eine zivilrangige Frage ist, die davon abhängig ist, wer der Eigentümer der Verkabelung ist.
War ja auch die falsche Anfrage, richtig wäre zu fragen "wer darf an öffentlichen Telekommunikationsnetzen arbeiten". Eine Inhouse-Verkabelung kann auch kein öffentliches Telekommunikationsnetz sein, etwa wenn der HÜP der Netzabschlusspunkt wäre oder aber es eine privat betriebenes Netz ist. Aber dazu wird die BNetzA auch nicht Stellung beziehen, das wäre eine Rechtsberatung die sie nicht erteilen dürfen.
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Menne
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?

Beitrag von Menne »

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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?

Beitrag von Fabian »

VBE-Berlin hat geschrieben: 03.12.2020, 18:47
Fabian hat geschrieben: 03.12.2020, 18:42 Eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur danach, wer zu Arbeiten an der Inhausverkabelung berechtigt ist, ergab, dass dies vorrangig eine zivilrangige Frage ist, die davon abhängig ist, wer der Eigentümer der Verkabelung ist.
VBE-Berlin hat geschrieben: 03.12.2020, 18:47gibt es das im Netz verfügbar?
Das war eine Anfrage per Mail. Die Antwort per Mail habe ich hier.
VBE-Berlin hat geschrieben: 03.12.2020, 18:47Das hat aber mit dem Paragraphen sehr wenig zu tun. Wer daran so manipuliert, dass es nicht mehr funktioniert, z.B. Strom abschaltet etc. macht sich strafbar. Egal, ob er zu Arbeiten an der Anlage berechtigt war oder nicht.
Ja, klar. Das gilt für alle, auch für den Techniker von Vodafone.

Hier im Forum geht es meist darum, dass Störungen beseitigt werden sollen.
Im konkreten Falle kam der Vorschlag, Teile auszuwechseln, von einem Techniker, der Wartungsaufgaben ausführen sollte.
In einem Falle habe ich davon abgeraten, da andere Teilnehmer davon betroffen würden.
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?

Beitrag von Flole »

Fabian hat geschrieben: 03.12.2020, 20:37 Hier im Forum geht es meist darum, dass Störungen beseitigt werden sollen.
Im konkreten Falle kam der Vorschlag, Teile auszuwechseln, von einem Techniker, der Wartungsaufgaben ausführen sollte.
In einem Falle habe ich davon abgeraten, da andere Teilnehmer davon betroffen würden.
Es kommt aber nicht auf die Intention dahinter an sondern darauf was tatsächlich passiert, und das ist eine Gefährdung. Das ist dann vielleicht nicht mehr Vorsatz sondern fahrlässig, aber das ist nur noch beim Strafmaß interessant, für die Strafbarkeit ist das unerheblich. Dem aufmerksamen Leser wird aber aufgefallen sein das es hinter dem pNTP nicht strafbar ist.

Wenn du ein Messer nach jemandem wirfst kommt es auch nicht darauf an ob du ihn umbringen wolltest oder nur verletzen wolltest oder vielleicht sogar gar nicht treffen wolltest, das ist grob fahrlässig und dementsprechend natürlich auch nicht straffrei. So wie es eben auch fahrlässig ist als Laie an einem öffentliche Telekommunikationsnetz arbeiten durchführen zu wollen, und damit wären wir dann wieder bei einer Beihilfe bzw. beim Aufruf die damit natürlich auch zu unterlassen sind....
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?

Beitrag von htdocs »

Hallo,

Also ich will nichts im Keller verändern oder so. Ich wollte lediglich euch mitteilen was derzeit verbaut ist :)

Das mit diese 3 Dosen die erneuert werden müssen liegt daran das die jetzigen Dosen nicht mehr den Standard erfühlen und mit dem Dingern Fernseheschauen so gut wie unmöglich ist. Man hat nur Stock Bilder auf den alten Dosen..

Der Techniker wollte mir dieses auswechseln pro Dose über 100Euro. Da ich das ein wenig Heftig finde vom Preis pro Dose, dachte ich das man Zumindest diese Dosen Selber wechseln darf. Das mit die Verteiler ob Keller und Wohnung meinte der Techniker das diese auch neu gemacht werden müsste mal. Der in der Wohnung ist den Techniker ein Dorn im Auge gewesen soweit wie ich weiß. Aber diesen Verteiler darf er nicht wechseln genauso wie diese anderen Fernsehdosen. Nur alles gegen Aufpreis den ich selber Zahlen muss, weil das nicht von Vodafone übernommen wird.

Da mein Inet bsp Fernsehn soweit Funktioniert ist das für Vodafone erledigt.
htdocs
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?

Beitrag von htdocs »

Also wenn ich das nicht machen darf mit den Dosen dann sagt es mir doch, Eigentlich ging es mir auch darum was es für Möglichkeiten gibt das alles zu verbessern. Ein Techniker kann mir vieles erzählen den geht es wie jeden nur ums Geld, Ob das nachher besser ist wie vorher ist doch denen egal.
Fabian
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Re: Multimedia Dose und Verteiler Verbauen?

Beitrag von Fabian »

htdocs hat geschrieben: 04.12.2020, 10:50
Also ich will nichts im Keller verändern oder so. Ich wollte lediglich euch mitteilen was derzeit verbaut ist :)

Das mit diese 3 Dosen die erneuert werden müssen liegt daran das die jetzigen Dosen nicht mehr den Standard erfühlen und mit dem Dingern Fernseheschauen so gut wie unmöglich ist. Man hat nur Stock Bilder auf den alten Dosen..
Das im Keller würde ich auch nicht ändern, hatte ich ja schon gesagt.
Von den 3 Dosen werden die Typenbezeichnung benötigt, damit man weiss, welche Dosen zum Austausch in Frage kommen.
Die Frage war auch, ob es TV Dosen oder Multimediadosen sein sollen.
htdocs hat geschrieben: 04.12.2020, 10:50Der Techniker wollte mir dieses auswechseln pro Dose über 100Euro. Da ich das ein wenig Heftig finde vom Preis pro Dose, dachte ich das man Zumindest diese Dosen Selber wechseln darf. Das mit die Verteiler ob Keller und Wohnung meinte der Techniker das diese auch neu gemacht werden müsste mal. Der in der Wohnung ist den Techniker ein Dorn im Auge gewesen soweit wie ich weiß. Aber diesen Verteiler darf er nicht wechseln genauso wie diese anderen Fernsehdosen. Nur alles gegen Aufpreis den ich selber Zahlen muss, weil das nicht von Vodafone übernommen wird.
Wenn schon neue Dosen gesetzt werden sollten und Verteiler ausgetauscht werden sollten, hat sich der Techniker etwas dabei gedacht, und das war bestimmt nicht, den Verteiler durch einen Verteiler gleichen Typs zu ersetzen.
Sinnvoll ist nämlich stattdessen ein Dreifachabzweiger mit dem Anschluss der MM-Dose an den Durchgang und den Anschluss der 3 Fernseher an den Abzweigungen.
Poste mal die Typenbezeichnung der Dosen und die Modemwerte des angeschlossenen Modems an der Axing Dose.
Dann kann man weiter sehen.
Du musst den Hauswirt informieren und später Vodafone informieren, welche Änderung du vorhast.
Bei Vodafone gibt es entsprechende Regelungen in der AGB. Du bist da vertraglich gebunden, Vodafones Interessen zu berücksichtigen.
htdocs hat geschrieben: 04.12.2020, 10:50 Da mein Inet bsp Fernsehn soweit Funktioniert ist das für Vodafone erledigt.
Ja klar, die brauchen einen Auftrag und haben nur ein Nutzungsrecht (Multimediagestattung)