[VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Für alle Technik-Themen bezogen auf Internet und Telefonie, die weder AVM- noch Arris-/CommScope-/Technicolor-/Compal-/Sagemcom- bzw. Hitron-Produkte betreffen. Speedprobleme werden hier lediglich thematisiert, wenn sie auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind (die nicht zu den o.g. Produkten zählen).
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Flole
Insider
Beiträge: 10428
Registriert: 31.12.2015, 01:11

Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Flole »

Fabian hat geschrieben: 11.07.2021, 22:06
Flole hat geschrieben: 11.07.2021, 21:14 Da schmeißt du aber mal wieder gewaltig was durcheinander. Das ganze ist, wie du sicherlich gesehen hast, nur ein Vorschlag: Wenn das hier nicht unterschrieben wurde so ist es auch nicht anwendbar. Selbst wenn wir eine Anwendbarkeit unterstellen so regelt es nur, dass der Netzbetreiber arbeiten durchführen darf, nicht jedoch das er es auch muss (oder gar kostenlos tun muss). Vodafone bietet einen entsprechenden Service, natürlich gegen Bezahlung, an, das ist oben bereits verlinkt worden. Allerdings ist niemand verpflichtet dieses Angebot anzunehmen. Der Vermieter möchte es offenbar nicht annehmen, womit wir wieder am Anfang wären.
Darauf beruht sein Geschäftsmodell. Ohne Ne4 Netz hat er keine Kunden.
Nö, man kann auch andere Vereinbarungen treffen mit anderen Inhalten, von genau dieser Vereinbarung lebt Vodafones Geschäftsmodell nicht denn sie nutzen sie gar nicht :brüll:
Fabian hat geschrieben: 11.07.2021, 22:06 Du musst auch den zweiten Absatz lesen, um alles zu verstehen.
Du musst den schon zitieren oder darauf verweisen wenn du damit argumentieren willst.

Nehmen wir uns den mal vor:
(2) Sind der Antrag fristgerecht vorgelegt und ein früherer Nutzungsvertrag nicht gekündigt worden, darf der Teilnehmer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten den Antrag des Eigentümers auf Abschluss eines Nutzungsvertrags diesem gegenüber nicht innerhalb eines Monats durch Übersendung des von ihm unterschriebenen Vertrags annimmt.
Erstmal braucht man also einen Antrag vom Grundstückseigentümer, den gibt es hier jetzt schonmal nicht. Von daher könnten wir jetzt eigentlich schon aufhören. Aber weil du es bist gehen wir mal davon aus, dass der Vermieter heute den Antrag nimmt und abschickt. Vodafone wird ihn dankend annehmen (das sie am Hausnetz arbeiten dürfen, von müssen ist immer noch keine Rede) und alles ist wie jetzt. Das Hausnetz gehört immer noch dem Hauseigentümer, nur Vodafone darf es nutzen und dran arbeiten (wenn sie es denn wollen, und der Wille kann auch von einer Bezahlung abhängig gemacht werden) und der Kunde hat immer noch eine Verteilanlage bereitzuhalten. Lediglich wenn Vodafone diesen Antrag nicht (form- und fristgerecht) annimmt gibt es ein Sonderkündigungsrecht, aber es ist nicht ersichtlich warum Vodafone das tun sollte denn es ergeben sich nur zusätzliche Rechte für VF und keine wirklichen Pflichten.

Wenn man sich darauf berufen will und das Versuchen möchte dann sollte man sich damit auch beeilen, mit der TKG Novelle 2021 entfällt der Paragraph nämlich. Nur ob der Vermieter das mitmacht.....
Fabian hat geschrieben: 11.07.2021, 22:06
Flole hat geschrieben: 11.07.2021, 21:14Wie du richtig erkannt hast ermächtigt es den Anbieter dazu Dinge zu tun, verpflichtet ihn jedoch nicht. Ob diese Vereinbarung hier überhaupt unterschrieben wurde ist mehr als fraglich, ich habe sowas von Vodafone jedenfalls noch nie gesehen, und gefordert wurde es bislang schon gar nicht.
Es wurden nach Angaben des TE Teile von Kabel Deutschland installiert.
Und wie ich dir bereits erklärt hab wurde das teilweise ohne Einverständnis und Wissen der Hauseigentümer gemacht. Daraus kann man also überhaupt gar nichts schlussfolgern. Und wie ich auch geschrieben hab nutzt Vodafone diese konkrete Vereinbarung überhaupt gar nicht, also weiß ich nicht ganz was diese Aussage jetzt bewirken soll. Ohne zu wissen ob und was genau vereinbart wurde ist das hier reines Rätselraten, da bringen die unterschiedlichen Vorschläge einer Vereinbarung also nichts.

Ebenso erfolgt aus einer solchen Aktion, also der einmaligen Aufrüstung eines (fremden) Hausnetzes auf keinen Fall die Pflicht dieses zu warten und zu unterhalten. Wenn du jemandem anbietest sein Hausnetz auszubauen bist du doch auch nicht dazu verpflichtet das bis in alle Ewigkeiten kostenlos zu warten und in stand zu halten und zu modernisieren.
Fabian hat geschrieben: 11.07.2021, 22:06 Der Fehler lag m.E beim Techniker, der schon vor Ort war. Er hätte den Fehler ja auf Rechnung beseitigen können.
Aber hoch lebe die Bürokratie. Hier muss man erst in der TKG nachsehen, wie es laufen soll.
Da kommen wir der Sache schon näher. Wenn man dazu bereit ist was dafür bezahlen spricht aber auch nichts dagegen das jetzt noch zu tun. Der Fehler lag eher beim Kunden nicht nach einem Angebot dafür zu fragen, denn Techniker sollen schließlich nicht verkaufen, oder möchtest du bei jedem Techniker-Termin noch nach irgendwelchen Zusatzprodukten gefragt werden, dir vielleicht sogar noch erzählt wird wie toll doch das neueste TV Produkt ist und ob du das nicht noch gleich mit abschließen möchtest? Das wurde hier im Forum sogar mal sehr scharf kritisiert, da bist du also wohl fast der einzige mit der Meinung das Techniker auch "verkaufen" sollen.

Der Techniker hat auch nie gesagt das er nicht darf, sondern das er nicht zuständig ist. Von daher verstehe ich nicht warum du die ganze Zeit darüber diskutierst ob Vodafone es nun darf, wenn der Vermieter Zugang ermöglicht wird der Techniker es wohl dürfen, aber hier geht es darum ob sie es müssen (und zwar kostenlos). Also bleib bitte beim Thema.
Fabian
Insider
Beiträge: 3207
Registriert: 14.06.2009, 14:21
Bundesland: Rheinland-Pfalz

Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Fabian »

Ich fasse mal zusammen.
Eine Gestattung muss schon bei Kabel Deutschland existiert haben, sonst wären die damals im Haus nicht tätig geworden. Die gilt auch für Vodafone nach Übernahme von Kabel Deutschland.
Nach dem Muster einer Gestattung aus der TKG darf der Anbieter im Haus das Hausnetz vervollständigen, in Betrieb setzen und Wartungsarbeiten durchführen. Das wurde auch seit Jahren praktiziert.
Nach der TKG besteht die Verpflichtung des Teilnehmers darin, zu sorgen, dass eine Gestattung veranlasst wird, was längst durch den TE oder andere Teilnehmer im Haus geschehen ist, da die Anlage existiert.
Installationen und Wartungen der Hausanlage gehören nicht zu seinen Aufgaben.
Der Fehler ist während der Abwesenheit des TE von 3 Wochen geschehen. Die Ursachen sind unklar. Es ist aber bekannt, dass Vodafone regelmäßig am Hausnetz arbeitet, vermutlich bei Neuanschlüssen.

Für den TE muss die Leistung am Netzabschlusspunkt, der Kabeldose, erbracht werden. Die Leistung wird dort nicht erbracht.
Die juristischen Möglichkeiten wurden schon geschildert.
Flole
Insider
Beiträge: 10428
Registriert: 31.12.2015, 01:11

Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Flole »

Fabian hat geschrieben: 12.07.2021, 19:04 Ich fasse mal zusammen.
Dann mach das doch wenigstens richtig..... Du hast es nicht mal geschafft einen Punkt korrekt zusammenzufassen, das ist doch schon peinlich...
Fabian hat geschrieben: 12.07.2021, 19:04 Eine Gestattung muss schon bei Kabel Deutschland existiert haben, sonst wären die damals im Haus nicht tätig geworden. Die gilt auch für Vodafone nach Übernahme von Kabel Deutschland.
Das habe ich dir nun schon 3 mal gesagt das es so nicht stimmt. Kabel Deutschland hat auch teilweise ohne Gestattung und Wissen des Hauseigentümers gebohrt, Verkabelungen geändert etc.
Fabian hat geschrieben: 12.07.2021, 19:04 Nach dem Muster einer Gestattung aus der TKG darf der Anbieter im Haus das Hausnetz vervollständigen, in Betrieb setzen und Wartungsarbeiten durchführen. Das wurde auch seit Jahren praktiziert.
Falls eine solche Gestattung existiert stimmt das. Ob es nun seit Jahren praktiziert wurde ist nicht erwähnt worden, das hast du dir ausgedacht.
Fabian hat geschrieben: 12.07.2021, 19:04 Nach der TKG besteht die Verpflichtung des Teilnehmers darin, zu sorgen, dass eine Gestattung veranlasst wird, was längst durch den TE oder andere Teilnehmer im Haus geschehen ist, da die Anlage existiert.
Ja es ist die Pflicht des Teilnehmers, aber daraus das eine Anlage existiert kann man dies nicht schließen, das habe ich dir nun auch schon mehrfach gesagt.
Fabian hat geschrieben: 12.07.2021, 19:04 Installationen und Wartungen der Hausanlage gehören nicht zu seinen Aufgaben.
Doch, das ist laut AGB Aufgabe des Kunden, denn dieser hat die Anlage bereitzuhalten. Damit fällt also zumindest die Installation erst einmal in seinen Verantwortungsbereich. Die Wartung ist dann natürlich auch Aufgabe des Kunden, denn dem gehört die Anlage. Er kann die Anlage aber natürlich vom Hausbesitzer mieten, ob das hier geschehen ist kann man aber so nicht sagen.
Fabian hat geschrieben: 12.07.2021, 19:04 Der Fehler ist während der Abwesenheit des TE von 3 Wochen geschehen.
Es waren 9 Wochen.....
Fabian hat geschrieben: 12.07.2021, 19:04 Es ist aber bekannt, dass Vodafone regelmäßig am Hausnetz arbeitet, vermutlich bei Neuanschlüssen.
Wo wurde das erwähnt? Es wurde lediglich ein Kasten im Keller erwähnt, mehr nicht. Alles andere hast du dir dazu gedichtet, vom TE gesagt wurde es nicht und damit ist es auch nicht bekannt.
Fabian hat geschrieben: 12.07.2021, 19:04 Für den TE muss die Leistung am Netzabschlusspunkt, der Kabeldose, erbracht werden. Die Leistung wird dort nicht erbracht.
Der Netzabschlusspunkt ist der HÜP, dort wird die Leistung erbracht. Die Hausverteilanlage ist Aufgabe des Kunden, das hast du selbst zitiert (auch wenn du es jetzt nicht wahr haben willst). Vodafone darf den Netzabschlusspunkt festlegen, das haben sie hier getan indem sie gesagt haben das sie für das Netz ab dem HÜP nicht zuständig sind. Da kannst du noch so unzufrieden mit sein, Vodafone hat dieses Recht und sie haben es genutzt. Ich weiß es fällt dir schwer das einzusehen.
Fabian
Insider
Beiträge: 3207
Registriert: 14.06.2009, 14:21
Bundesland: Rheinland-Pfalz

Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Fabian »

Flole hat geschrieben: 12.07.2021, 19:25 Der Netzabschlusspunkt ist der HÜP, dort wird die Leistung erbracht.
Netzabschluss am Netz von Vodafone ist die Multimediadose in der Räumlichkeiten des Kunden.
Nutzt der Kunde ein von Vodafone zur Verfügung gestelltes Endgerät (z.B. Kabelrouter, Homebox),
können am Vodafone Endgerät bis zu zwei weitere analoge Endgeräte an den entsprechenden Ausgängen
/ Schnittstellen betrieben werden (z.B. Telefon, Faxgerät, Anrufbeantworter). Dabei ist die
Unterstützung des sogenannten Mehrfrequenzwahlverfahrens (DTMF) Grundvoraussetzung für den
Betrieb am Vodafone Endgerät. Nutzt der Kunde ein kundeneigenes Endgerät, kann er den Telefondienst
mit Hilfe der bereit gestellten Zugangsdaten auf seinem Endgerät konfigurieren und nutzen.
https://www.vodafone.de/media/downloads ... elefon.pdf
Flole
Insider
Beiträge: 10428
Registriert: 31.12.2015, 01:11

Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Flole »

Beißt sich aber zum einen mit den AGB die Vodafone mit dem Vermieter vereinbart hat und zum anderen kann Vodafone nicht einfach fremdes Eigentum zum eigenen Netz erklären. Ansonsten wird demnächst der HDMI Anschluss am PC zum Netzabschlusspunkt und man kann bestimmen was der Kunde auf dem PC ausführen darf? So funktioniert das nicht.

Was passiert wenn es keine MMD gibt? Dann gibt's keinen Netzabschlusspunkt?
Fabian
Insider
Beiträge: 3207
Registriert: 14.06.2009, 14:21
Bundesland: Rheinland-Pfalz

Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Fabian »

Flole hat geschrieben: 08.08.2021, 15:53 Beißt sich aber zum einen mit den AGB die Vodafone mit dem Vermieter vereinbart hat und zum anderen kann Vodafone nicht einfach fremdes Eigentum zum eigenen Netz erklären.
Erstmal beißt sich da nichts, da nur von Voraussetzungen gesprochen wird, und dann darf Vodafone bisher noch ihr Netz auf oder in fremden Eigentum betreiben. Im Haus wird das vertraglich geregelt.
Flole hat geschrieben: 08.08.2021, 15:53Ansonsten wird demnächst der HDMI Anschluss am PC zum Netzabschlusspunkt und man kann bestimmen was der Kunde auf dem PC ausführen darf? So funktioniert das nicht.
Auf die Idee ist wohl noch keiner gekommen.
Flole hat geschrieben: 08.08.2021, 15:53Was passiert wenn es keine MMD gibt? Dann gibt's keinen Netzabschlusspunkt?
Nicht im Sinne der AGB. Aber ein Selfinstall Adapter wird wohl noch toleriert.
Flole
Insider
Beiträge: 10428
Registriert: 31.12.2015, 01:11

Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Flole »

Fabian hat geschrieben: 08.08.2021, 16:54
Flole hat geschrieben: 08.08.2021, 15:53 Beißt sich aber zum einen mit den AGB die Vodafone mit dem Vermieter vereinbart hat und zum anderen kann Vodafone nicht einfach fremdes Eigentum zum eigenen Netz erklären.
Erstmal beißt sich da nichts, da nur von Voraussetzungen gesprochen wird, und dann darf Vodafone bisher noch ihr Netz auf oder in fremden Eigentum betreiben. Im Haus wird das vertraglich geregelt.
Klar, weil der Übergabepunkt an dem das öffentliche Telekommunikationsnetz endet dort anders definiert ist. Das öffentliche Telekommunikationsnetz endet aber am Netzabschlusspunkt, das hast du mehrfach schon selbst zitiert, also kann ich nicht dem Vermieter/Hausbesitzer sagen "es endet am HÜP" und dem Kunden "es endet am der MMD". Entweder es ist ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder nicht, das kann sich nicht ändern je nachdem wer fragt. Außerdem ist das Hausnetz nicht öffentlich zugänglich, das hat das OLG Hamm bereits festgestellt und damit kann es auch kein öffentliches Telekommunikationsnetz sein.

Oder behauptest du, dass ein Vermieter nach 6 TKG auch meldepflichtig ist weil er ein öffentliches Telekommunikationsnetz in seinem Gebäude betreibt? Offensichtlich ist der Betrieb auch gewerblich da es Teil einer auf Gewinnerzielung ausgerichteten Tätigkeit ist.
Fabian hat geschrieben: 08.08.2021, 16:54
Flole hat geschrieben: 08.08.2021, 15:53Ansonsten wird demnächst der HDMI Anschluss am PC zum Netzabschlusspunkt und man kann bestimmen was der Kunde auf dem PC ausführen darf? So funktioniert das nicht.
Auf die Idee ist wohl noch keiner gekommen.
Weil man nicht einfach fremde Geräte zum eigenen Netz erklären kann. Ansonsten könnte man ja auch die Ethernet Buchse am kundeneigenen Router als Netzabschlusspunkt nehmen und dann den Router des Kunden kontrollieren......
Fabian hat geschrieben: 08.08.2021, 16:54
Flole hat geschrieben: 08.08.2021, 15:53Was passiert wenn es keine MMD gibt? Dann gibt's keinen Netzabschlusspunkt?
Nicht im Sinne der AGB. Aber ein Selfinstall Adapter wird wohl noch toleriert.
Es gibt nur einen, es gibt nicht einen im Sinne der AGB, einen im Sinne des TKG, einen für Fernsehen, einen wenn Sonntag ist und was weiß ich....
Fabian
Insider
Beiträge: 3207
Registriert: 14.06.2009, 14:21
Bundesland: Rheinland-Pfalz

Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Fabian »

Flole hat geschrieben: 08.08.2021, 17:02 Klar, weil der Übergabepunkt an dem das öffentliche Telekommunikationsnetz endet dort anders definiert ist. Das öffentliche Telekommunikationsnetz endet aber am Netzabschlusspunkt, das hast du mehrfach schon selbst zitiert, also kann ich nicht dem Vermieter/Hausbesitzer sagen "es endet am HÜP" und dem Kunden "es endet am der MMD".
Am HÜP endet das NE3 Netz und beginnt das NE4 Netz, das Hausnetz. Die Verantwortung für das Hausnetz hat der Hausbesitzer. Die Verantwortung für die Bundesnetzagentur endet am NE3 Netz.

Der Netzabschlusspunkt ist die Multimediadose, wie in der AGB geschildert. In der TKG ist das unter Netzzugang geregelt.

§ 45d
Netzzugang
(1)
1
Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Teilnehmer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren.
2
Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.
Flole hat geschrieben: 08.08.2021, 17:02Entweder es ist ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder nicht, das kann sich nicht ändern je nachdem wer fragt. Außerdem ist das Hausnetz nicht öffentlich zugänglich, das hat das OLG Hamm bereits festgestellt und damit kann es auch kein öffentliches Telekommunikationsnetz sein.
Da bin ich aber froh, daß mein Haus nicht öffentlich zugänglich ist. Ich habe aber über den Netzabschlußpunkt, bei mir eine Multimediadose, Zugang zum Vodafone Netz.
Flole hat geschrieben: 08.08.2021, 17:02Oder behauptest du, dass ein Vermieter nach 6 TKG auch meldepflichtig ist weil er ein öffentliches Telekommunikationsnetz in seinem Gebäude betreibt? Offensichtlich ist der Betrieb auch gewerblich da es Teil einer auf Gewinnerzielung ausgerichteten Tätigkeit ist.
Wenn er nur die Durchleitung der Signale gestattet, ist das wahrscheinlich noch kein Gewerbe.

Flole hat geschrieben: 08.08.2021, 15:53 Weil man nicht einfach fremde Geräte zum eigenen Netz erklären kann. Ansonsten könnte man ja auch die Ethernet Buchse am kundeneigenen Router als Netzabschlusspunkt nehmen und dann den Router des Kunden kontrollieren...
Das war die Zielsetzung der Provider bis 2016. Dann wäre noch Modem und Router als Teil des Netzes gewesen.
Deshalb die Formulierung " passiver Netzzugang"
Flole hat geschrieben: 08.08.2021, 15:53Was passiert wenn es keine MMD gibt? Dann gibt's keinen Netzabschlusspunkt?
Fabian hat geschrieben:Nicht im Sinne der AGB. Aber ein Selfinstall Adapter wird wohl noch toleriert.
Flole hat geschrieben: 08.08.2021, 17:02 Es gibt nur einen, es gibt nicht einen im Sinne der AGB, einen im Sinne des TKG, einen für Fernsehen, einen wenn Sonntag ist und was weiß ich....
Falsch.
Die AGB fordert die MMD. Die entsprchricht auch der TKG und dem TV Anschluss.
Ein passiver Netzanschluss "an einer mit dem Teilnehmer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle" zu installieren. genügt nach der TKG.
Flole
Insider
Beiträge: 10428
Registriert: 31.12.2015, 01:11

Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Flole »

Fabian hat geschrieben: 08.08.2021, 18:13
Flole hat geschrieben: 08.08.2021, 17:02 Klar, weil der Übergabepunkt an dem das öffentliche Telekommunikationsnetz endet dort anders definiert ist. Das öffentliche Telekommunikationsnetz endet aber am Netzabschlusspunkt, das hast du mehrfach schon selbst zitiert, also kann ich nicht dem Vermieter/Hausbesitzer sagen "es endet am HÜP" und dem Kunden "es endet am der MMD".
Am HÜP endet das NE3 Netz und beginnt das NE4 Netz, das Hausnetz. Die Verantwortung für das Hausnetz hat der Hausbesitzer. Die Verantwortung für die Bundesnetzagentur endet am NE3 Netz.
So ein Unsinn schon wieder. Die Netzebenen sind nicht mal gesetzlich geregelt, geschweige denn ist irgendwo die Zuständigkeit der BNetzA geregelt. Ansonsten wäre die BNetzA auch unzuständig wenn ein Anbieter dem Kunden ein Modem aufzwingt weil das in der NE4 passiert?
Fabian hat geschrieben: 08.08.2021, 18:13 Der Netzabschlusspunkt ist die Multimediadose, wie in der AGB geschildert. In der TKG ist das unter Netzzugang geregelt.

§ 45d
Netzzugang
(1)
1
Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Teilnehmer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren.
2
Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.
Wo ist das da geregelt das es die MMD ist? Das steht da doch gar nicht. Da steht nur, dass der Netzabschlusspunkt passiv sein muss und dort das öffentliche Telekommunikationsnetz endet.
Fabian hat geschrieben: 08.08.2021, 18:13
Flole hat geschrieben: 08.08.2021, 17:02Entweder es ist ein öffentliches Telekommunikationsnetz oder nicht, das kann sich nicht ändern je nachdem wer fragt. Außerdem ist das Hausnetz nicht öffentlich zugänglich, das hat das OLG Hamm bereits festgestellt und damit kann es auch kein öffentliches Telekommunikationsnetz sein.
Da bin ich aber froh, daß mein Haus nicht öffentlich zugänglich ist. Ich habe aber über den Netzabschlußpunkt, bei mir eine Multimediadose, Zugang zum Vodafone Netz.
Dann betreibst du also ein öffentliches Telekommunikationsnetz in deinem Gebäude? Und wer wird alles an dein öffentliches Telekommunikationsnetz angeschlossen?

Fabian hat geschrieben: 08.08.2021, 18:13
Flole hat geschrieben: 08.08.2021, 17:02Oder behauptest du, dass ein Vermieter nach 6 TKG auch meldepflichtig ist weil er ein öffentliches Telekommunikationsnetz in seinem Gebäude betreibt? Offensichtlich ist der Betrieb auch gewerblich da es Teil einer auf Gewinnerzielung ausgerichteten Tätigkeit ist.
Wenn er nur die Durchleitung der Signale gestattet, ist das wahrscheinlich noch kein Gewerbe.
Das Gewerbe ist die Vermietung, der Betrieb der NE4 ist Teil der geschäftlichen Tätigkeit im Rahmen der Vermietung. Vodafone betreibt lauf AGB gerade nicht die NE4, das ist Aufgabe des Hausbesitzers.

Fabian hat geschrieben: 08.08.2021, 18:13
Flole hat geschrieben: 08.08.2021, 15:53 Weil man nicht einfach fremde Geräte zum eigenen Netz erklären kann. Ansonsten könnte man ja auch die Ethernet Buchse am kundeneigenen Router als Netzabschlusspunkt nehmen und dann den Router des Kunden kontrollieren...
Das war die Zielsetzung der Provider bis 2016. Dann wäre noch Modem und Router als Teil des Netzes gewesen.
Deshalb die Formulierung " passiver Netzzugang"
Eine Buchse ist passiv.

Fabian hat geschrieben: 08.08.2021, 18:13
Flole hat geschrieben: 08.08.2021, 15:53Was passiert wenn es keine MMD gibt? Dann gibt's keinen Netzabschlusspunkt?
Fabian hat geschrieben:Nicht im Sinne der AGB. Aber ein Selfinstall Adapter wird wohl noch toleriert.
Flole hat geschrieben: 08.08.2021, 17:02 Es gibt nur einen, es gibt nicht einen im Sinne der AGB, einen im Sinne des TKG, einen für Fernsehen, einen wenn Sonntag ist und was weiß ich....
Falsch.
Die AGB fordert die MMD. Die entsprchricht auch der TKG und dem TV Anschluss.
Ein passiver Netzanschluss "an einer mit dem Teilnehmer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle" zu installieren. genügt nach der TKG.
Das öffentliche Telekommunikationsnetz kann nur an einem Punkt enden, damit eben nicht falsch. Entweder Vodafone ist bis zum Übergabepunkt zuständig, dann sind sie das immer weil das öffentliche Telekommunikationsnetz dort endet, oder sie sind bis zu der Dose/den Dosen, dann aber auch immer. Einfach so hinbiegen wie es einem gerade passt geht definitiv nicht, das würde ja dem TKG widersprechen, insbesondere dem gerade von dir zitierten Teil.
Fabian
Insider
Beiträge: 3207
Registriert: 14.06.2009, 14:21
Bundesland: Rheinland-Pfalz

Re: [VFKD] Kein Internet, kein Kabel TV, Vodafone sieht sich nicht in der Pflicht

Beitrag von Fabian »

Flole hat geschrieben: 08.08.2021, 15:53 Das öffentliche Telekommunikationsnetz kann nur an einem Punkt enden, damit eben nicht falsch. Entweder Vodafone ist bis zum Übergabepunkt zuständig, dann sind sie das immer weil das öffentliche Telekommunikationsnetz dort endet, oder sie sind bis zu der Dose/den Dosen, dann aber auch immer. Einfach so hinbiegen wie es einem gerade passt geht definitiv nicht, das würde ja dem TKG widersprechen, insbesondere dem gerade von dir zitierten Teil.
Zur Zuständigkeit der Hausnetzanlage hier die Antwort der Bundesnetzagentur vom August 2020.
Sehr geehrter Herr XXX,

Ihre Anfrage ist an mich weitergeleitet worden. Die Frage, wer zu Arbeiten an einer Inhausverkabelung berechtigt ist, ist vorrangig eine zivilrechtliche Frage, die davon abhängt, wer Eigentümer dieser Verkabelung ist. Dazu gibt es meiner Auffassung nach keine Zuständigkeit der Bundesnetzagentur.
Hierzu auch die Antwort von Vodafone
Ihre Anfrage zur Hausanlage
6. Januar 2021
Lieber XXX,
für welchen Bereich ist Vodafone zuständig und für welchen nicht?
Unser Verantwortungsbereich umfasst alles bis zum Übergabepunkt im Haus und unsere Geräte, z. B. Miet-Receiver. Ab dem Übergabepunkt sind Sie als Eigentümer für die interne Hausverkabelung zuständig.
Der Netzabschlusspunkt ist am Ende des Netzes, aber passiv. Modem und Router sollten es nach langer Vorberatung 2016 ausdrücklich nicht sein. Deshalb wurde das von der Bundesnetzagentur erarbeitete und im Koalitionsauschuss beschlossenene Vorhaben Gesetz, dem sowohl Bundestag als auch Bundesrat sowie die EU zugestimmt haben.
Da steht auch:
Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Teilnehmer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren.

also wohl sinnvollerweise nicht an der Außenwand eines Hauses oder im Keller, sondern in der Nähe seiner Geräte.

In der AGB von Vodafone ist es aufgenommen worden.

Der HÜP könnte auch nur bei Einfamilienhäusern die Funktion eines Netzabschlußpunktes erfüllen.