Nö, man kann auch andere Vereinbarungen treffen mit anderen Inhalten, von genau dieser Vereinbarung lebt Vodafones Geschäftsmodell nicht denn sie nutzen sie gar nichtFabian hat geschrieben: ↑11.07.2021, 22:06Darauf beruht sein Geschäftsmodell. Ohne Ne4 Netz hat er keine Kunden.Flole hat geschrieben: ↑11.07.2021, 21:14 Da schmeißt du aber mal wieder gewaltig was durcheinander. Das ganze ist, wie du sicherlich gesehen hast, nur ein Vorschlag: Wenn das hier nicht unterschrieben wurde so ist es auch nicht anwendbar. Selbst wenn wir eine Anwendbarkeit unterstellen so regelt es nur, dass der Netzbetreiber arbeiten durchführen darf, nicht jedoch das er es auch muss (oder gar kostenlos tun muss). Vodafone bietet einen entsprechenden Service, natürlich gegen Bezahlung, an, das ist oben bereits verlinkt worden. Allerdings ist niemand verpflichtet dieses Angebot anzunehmen. Der Vermieter möchte es offenbar nicht annehmen, womit wir wieder am Anfang wären.
Du musst den schon zitieren oder darauf verweisen wenn du damit argumentieren willst.
Nehmen wir uns den mal vor:
Erstmal braucht man also einen Antrag vom Grundstückseigentümer, den gibt es hier jetzt schonmal nicht. Von daher könnten wir jetzt eigentlich schon aufhören. Aber weil du es bist gehen wir mal davon aus, dass der Vermieter heute den Antrag nimmt und abschickt. Vodafone wird ihn dankend annehmen (das sie am Hausnetz arbeiten dürfen, von müssen ist immer noch keine Rede) und alles ist wie jetzt. Das Hausnetz gehört immer noch dem Hauseigentümer, nur Vodafone darf es nutzen und dran arbeiten (wenn sie es denn wollen, und der Wille kann auch von einer Bezahlung abhängig gemacht werden) und der Kunde hat immer noch eine Verteilanlage bereitzuhalten. Lediglich wenn Vodafone diesen Antrag nicht (form- und fristgerecht) annimmt gibt es ein Sonderkündigungsrecht, aber es ist nicht ersichtlich warum Vodafone das tun sollte denn es ergeben sich nur zusätzliche Rechte für VF und keine wirklichen Pflichten.(2) Sind der Antrag fristgerecht vorgelegt und ein früherer Nutzungsvertrag nicht gekündigt worden, darf der Teilnehmer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten den Antrag des Eigentümers auf Abschluss eines Nutzungsvertrags diesem gegenüber nicht innerhalb eines Monats durch Übersendung des von ihm unterschriebenen Vertrags annimmt.
Wenn man sich darauf berufen will und das Versuchen möchte dann sollte man sich damit auch beeilen, mit der TKG Novelle 2021 entfällt der Paragraph nämlich. Nur ob der Vermieter das mitmacht.....
Und wie ich dir bereits erklärt hab wurde das teilweise ohne Einverständnis und Wissen der Hauseigentümer gemacht. Daraus kann man also überhaupt gar nichts schlussfolgern. Und wie ich auch geschrieben hab nutzt Vodafone diese konkrete Vereinbarung überhaupt gar nicht, also weiß ich nicht ganz was diese Aussage jetzt bewirken soll. Ohne zu wissen ob und was genau vereinbart wurde ist das hier reines Rätselraten, da bringen die unterschiedlichen Vorschläge einer Vereinbarung also nichts.Fabian hat geschrieben: ↑11.07.2021, 22:06Es wurden nach Angaben des TE Teile von Kabel Deutschland installiert.Flole hat geschrieben: ↑11.07.2021, 21:14Wie du richtig erkannt hast ermächtigt es den Anbieter dazu Dinge zu tun, verpflichtet ihn jedoch nicht. Ob diese Vereinbarung hier überhaupt unterschrieben wurde ist mehr als fraglich, ich habe sowas von Vodafone jedenfalls noch nie gesehen, und gefordert wurde es bislang schon gar nicht.
Ebenso erfolgt aus einer solchen Aktion, also der einmaligen Aufrüstung eines (fremden) Hausnetzes auf keinen Fall die Pflicht dieses zu warten und zu unterhalten. Wenn du jemandem anbietest sein Hausnetz auszubauen bist du doch auch nicht dazu verpflichtet das bis in alle Ewigkeiten kostenlos zu warten und in stand zu halten und zu modernisieren.
Da kommen wir der Sache schon näher. Wenn man dazu bereit ist was dafür bezahlen spricht aber auch nichts dagegen das jetzt noch zu tun. Der Fehler lag eher beim Kunden nicht nach einem Angebot dafür zu fragen, denn Techniker sollen schließlich nicht verkaufen, oder möchtest du bei jedem Techniker-Termin noch nach irgendwelchen Zusatzprodukten gefragt werden, dir vielleicht sogar noch erzählt wird wie toll doch das neueste TV Produkt ist und ob du das nicht noch gleich mit abschließen möchtest? Das wurde hier im Forum sogar mal sehr scharf kritisiert, da bist du also wohl fast der einzige mit der Meinung das Techniker auch "verkaufen" sollen.
Der Techniker hat auch nie gesagt das er nicht darf, sondern das er nicht zuständig ist. Von daher verstehe ich nicht warum du die ganze Zeit darüber diskutierst ob Vodafone es nun darf, wenn der Vermieter Zugang ermöglicht wird der Techniker es wohl dürfen, aber hier geht es darum ob sie es müssen (und zwar kostenlos). Also bleib bitte beim Thema.