Ich habe bei Kabel Deutschland als bevollmächtigter Betreuer meiner Schwester G. einen Nutzervertrag gekündigt, von dem ich nur eine Auftragsbestätigung vom Mai 1998 hatte.
Das Kündigungsschreiben meiner Schwester mit Kundenangaben, alter und neuer Anschrift ging am 30.4.2006 per Fax an die im Internet angegebene Faxnummer 01805805734 mit dem auszugsweise angeführten Text:
Hiermit kündige ich meinen Kabelanschluß fristlos, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Die Einzugsermächtigung nehme ich insoweit zurück.
Aufgrund einer stark ausgeprägten Gedächtnisstörung musste ich nunmehr zum 24. April diesen Jahres - nach mehrwö-chigem Krankenhausaufenthalt - meine Wohnung aufgeben und mich für die Zukunft in vollstationäre Pflege in nachste-hend bezeichneter Einrichtung begeben:
Ich bitte Sie, nicht auf einer möglicherweise vertraglich längeren Kündigungsfrist zu bestehen.
Bitte bestätigen Sie das mögliche Vertragsende und antworten Sie direkt meinem Bruder, unter folgender Adresse: Herrn …., der mir nunmehr als betreuende Person zur Seite steht.
Gezahlt wurde noch bis Ende Juli 2006. Weitere Belastungen wurden durch die Bank zurückgenommen.
Im August und September 2007 folgten zwei Rechnungen an die neue Anschrift mit Aufaddierung der aufgelaufenen Be-träge von rund 243.-- €.
Am 27.10.2007 gab ich Nachricht an Kabel Deutschland wie folgt:
Mit Schreiben vom 30. April 2006 (siehe angefügte Ablichtung) hat meine Schwester, …., den Nutzervertrag mit Ihnen ge-kündigt.
Das Schreiben ging Ihnen per Fax an die damals im Internet angeführte Fax-Nr. von Kabel Deutschland zu (siehe ange-fügte Kopie des Faxjournals).
Frau …. bezieht seit April 2006 wegen gesundheitlich erforderlicher Aufnahme im Pflegeheim (Demenz) Sozialhilfe. Er-sparnisse sind aufgebraucht, sie erhält nur noch Taschengeld neben den erforderlichen Sachleistungen.
Ich gehe davon aus, dass sich damit Ihre Nachricht in der Form neuer Rechnungen erledigt hat.
Mit Datum 31. März 2007 kam eine Zahlungserinnerung von Kabel Deutschland mit der Aufstellung offener Posten, die ich mit einer Mail wie folgt beantwortet habe:
Empfänger:
kundenservice@kabeldeutschland.de Datum: 04. Mai 2008 23:29
Betreff: Zahlungserinnerung und Mahnung (s. Anlagen)
In der Anlage finden Sie Ihre Zahlungserinnerung vom 31.03.2008,
die Kündigung des Vertrages vom 30.04.2006 und den Nachweis über die Versendung per Fax (mir liegt auch ein Einzel-verbindungsnachweis der T-Com zum angerufenen Fax vor.
Ich habe Sie bereits mehrfach über die gefaxte Kündigung informiert, insbesondere darüber, dass Sie ja die neue An-schrift bereits nutzten.
Ich bitte Sie nunmehr, mit den andauernden Belästigungen aufzuhören. Ansonsten werde ich die Angelegenheit meinem Rechtanwalt (eigener Sohn) übergeben. Er wird dann Klage erheben und die gerichtliche Feststellung fordern, dass eine Verbindlichkeit Ihnen gegenüber nicht besteht.
Meine Schwester ist seit 24.04.2006 stationär im Pflegeheim untergebracht; ihre letzte, von ihr damals aufgegebene an-gemietete Wohnung hat längst einen neuen Mieter. Dem Antrag meiner Schwester auf Gewährung von Leistungen zur stationären Pflege wurde wegen nachgewiesener Bedürftigkeit ab dem Aufnahmetag statt gegeben.
Ich bitte um Bestätigung, dass eine Forderung nicht mehr besteht und die Rückzahlung überzahlter Beträge.
Unterschrift: Bevollmächtigter
Mit Schreiben vom 15.12.2008 meldet sich ein Inkassobüro aus 33415 Verl bei meiner Schwester mit folgender Info:
Forderung der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG aus Dienstleistung.
Aus den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen ergibt sich, dass Sie unserer Auftraggeberin aus laufender Geschäfts-beziehung die nachfolgend aufgeführten Beträge - einschließlich unserer Inkassovergütung - schuldig sind.
Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von 391,76 EUR bis zum 22.12.2008 an uns zu überweisen
Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist werden wir umgehend das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.
Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass für diesen Fall die Gesamtforderung zum Zwecke der gerichtlichen Einziehung
an uns abgetreten wird.
Auf Anraten des eigenen RA wurde auf das Schreiben nicht reagiert.
Am 12.01.2009 meldet sich eine RA-Kanzlei aus Gütersloh – wieder bei meiner Schwester:
Forderung der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG aus Dienstleistung
Sehr geehrte Frau, da Sie auf mehrfache Mahnungen meiner Mandantin nicht reagierten, erhielt ich heute den Auftrag zur weiteren Bearbeitung. Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag von 420,21 EUR bis zum 19.01.2009 zu überweisen
Ich gebe Ihnen Gelegenheit, den Gesamtbetrag bis zum 19.01.2009 auf das oben genannte Konto zu überweisen. Zahlen Sie nicht, werde ich das Gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten. Der Schuldbetrag wird sich dann durch weitere Kosten erheblich erhöhen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung wird meine Mandantin darüber hinaus den Kabelanschluss sperren. Kommen Sie Ihrer Verpflichtung nicht nach, den Zutritt zu den Anlagen zwecks Sperrung zu gestatten, behält sich meine Mandantin die Ein-leitung weiterer gerichtlicher Schritte vor.
Am 22.01.2009 folgt folgende Nachricht:
Sie haben mein letztes Schreiben leider weder beantwortet noch eine Zahlung geleistet. Deshalb gehe ich davon aus, dass Sie den Gesamtbetrag nicht in einer Summe zahlen können.
Um die Angelegenheit nicht unnötig zu verteuern, biete ich Ihnen im Namen meiner Mandantin Ratenzahlungen an. Sie haben die Möglichkeit, den Gesamtbetrag in maximal 6 monatlichen Raten in Höhe von je EUR 76,31 zu tilgen. Ihre erste Zahlung erwarte ich bis spätestens zum 01.02.2009. Sollten Sie jedoch mit einer Rate länger als 5 Tage in Verzug gera-ten, werde ich umgehend das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten, es entstehen weitere Kosten und Unan-nehmlichkeiten. Auch wird die sich dann ergebende Gesamtforderung wieder sofort in einer Summe fällig. Die Einhaltung der Zahlungstermine sollte daher schon in Ihrem eigenen Interesse liegen.
Mit Zahlung der ersten Rate tragen Sie auch die durch diese Ratenzahlungsvereinbarung entstehende Einigungsgebühr als selbständige Forderung. Die derzeitige Gesamtforderung beträgt einschließlich der Einigungsgebühr EUR 457,86 zu-züglich weiterer Zinsen. Am Lastschriftverfahren nehme ich nicht teil.
Ich gehe davon aus, dass der Vorgang auf dieser Basis ordnungsgemäß zum Abschluss gebracht wird.
Als Bonbon gab es als Anhang eine vorbreite Rückantwort an den RA
O Ich habe bereits am einen Betrag in Höhe von € gezahlt.
Eine Kopie der Überweisung füge ich bei. Die Zahlung erfolgte auf …….…..
O Ich erkenne gegenüber der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG die Gesamtforderung in Höhe von € 457,86 (Stand: 22.01.2009) zuzügl. weiterer Zinsen an.
O Ich werde den gesamten Betrag bis zum auf das angegebene Konto überweisen.
O Ich werde die Forderung in 6 Raten in Höhe von € 76,31 auf das Konto der Volksbank Gütersloh …….….,
Die erste Rate geht am ______ bei Ihnen ein, die weiteren jeweils am der Folgemonate.
Hinweis: Die erste Rate muss bis zur im Brief gesetzten Frist auf dem Konto eingehen.
O Ich kann zur Zeit gar nicht zahlen. Einen Beleg (Arbeitslosenbescheid, Sozialhilfebescheid etc.) habe ich beigelegt. Ich weiß, dass Sie das Verfahren zur Beitreibung der Forderung mit gerichtlichen Zwangsmitteln fortsetzen und einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid gegen mich beantragen werden.
O Ich möchte Ihnen Folgendes mitteilen: ……………..
(Ort, Datum) (Unterschrift)
Dazu sage ich nur: ätsch – ätsch
Wir warten nunmehr auf den Mahnbescheid, gegen den mein RA tätig werden wird. Der gegnerische Anwalt wird die Rechtmäßigkeit seiner Forderungen im Einzelnen nachweisen müssen. Dies wird ihm aber meines Erachtens nicht gelingen. Anfallende RA-Kosten belasten ja die KD kaum und entschädigen mich wenigstens ein wenig.
Wer kann Ratschläge geben?
Grüße vom Betreuer