Vertragsstrafe nach Kündigung (2006)

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ThomasS
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Re: Vertragsstrafe nach Kündigung (2006)

Beitrag von ThomasS »

Kabelmensch hat geschrieben:Das liegt an den schönen 2 Wörtern, die da lauten "allgemeine Lebenserfahrung" ;-)
Ja ok, und aufgrund meiner speziellen Lebenserfahrung hält KD es nicht für nötig auf Anfragen zu reagieren, solange sie sich juristisch im Recht fühlen. Ob sie es in dem Fall hier probiert haben und der Brief zurückgekommen ist mal dahingestellt - bei mir hat's über vier Monate und an die zehn Briefe gedauert, bis sie sich nach einem Brief an die Geschäftsführung überhaupt mal herabgelassen haben, mir ihren Standpunkt zu erläutern. So geht man doch nicht mit Kunden um!

Viele Grüße /ThomasS
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VBE-Berlin
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Re: Vertragsstrafe nach Kündigung (2006)

Beitrag von VBE-Berlin »

ThomasS hat geschrieben:bei mir hat's über vier Monate und an die zehn Briefe gedauert, bis sie sich nach einem Brief an die Geschäftsführung überhaupt mal herabgelassen haben, mir ihren Standpunkt zu erläutern. So geht man doch nicht mit Kunden um!
Da stimme ich voll zu!

MB-Berlin
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kwku
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Re: Vertragsstrafe nach Kündigung (2006)

Beitrag von kwku »

MB-Berlin hat geschrieben:
ThomasS hat geschrieben:Aber woher weißt Du das so genau?
Aus der täglichen Arbeit. Wenn zwischen Kündigungsbestätigung und Inkasso keine Briefe waren, dann hatte die KDG nicht die richtige Adresse.

Viele ziehen aus, machen einen Nachsendeantrag bei der "normalen" Post und denken, dass alle Briefe nachgeschickt werden.
Da aber fast keiner mehr über die Post verschickt, erriechen den Kunden die Briefe nicht.
Woher soll TNT, PIN, UPS etc. von dem Nachsendeauftrag wissen?

MB-Berlin
Na ja, in meinem ersten Beitrag habe ich deutlich gemacht, dass ich per FAX widersprochen habe (ich füge hinzu: "mit Angabe der neuen Anschrift") und zusätzlich noch 2x schriftlich widersprochen habe. Die neue Anschift war KD bekannt.
FAZIT: auf drei Schreiben keine Antwort!
ThomasS
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Re: Vertragsstrafe nach Kündigung (2006)

Beitrag von ThomasS »

kwku hat geschrieben: Na ja, in meinem ersten Beitrag habe ich deutlich gemacht, dass ich per FAX widersprochen habe (ich füge hinzu: "mit Angabe der neuen Anschrift") und zusätzlich noch 2x schriftlich widersprochen habe. Die neue Anschift war KD bekannt.
FAZIT: auf drei Schreiben keine Antwort!
Falls die neue Anschrift "nur" im Briefkopf stand, ohne dass Du im eigentlich Text auf die Änderung hingewiesen hast, könnte es immerhin sein, dass der bearbeitende Mitarbeiter die Änderung ohne böse Absicht übersehen hat. Aber selbst das wäre keine richtige Entschuldigung: Immerhin haben Dich nach der Rückfrage wegen der "Vertragsstrafe" noch zwei Briefe von KD erreicht - wenn sie darin kurz den Sachverhalt erklärt hätten, statt stur Mahnungs-Formbriefe zu schicken, wäre es zu dem ganzen Problem nie gekommen.

Ich bleibe dabei, dass man es sich aufgrund des "Service" bei Fragen und Problemfällen lieber 3x überlegen sollte, ob man bei KD einen Vertrag abschließt oder lieber woanders ein paar Euro mehr ausgibt.

Viele Grüße /ThomasS
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Kabel Deutschland gibt keine Ruhe

Beitrag von allesnurnichtkd »

Ich habe bei Kabel Deutschland als bevollmächtigter Betreuer meiner Schwester G. einen Nutzervertrag gekündigt, von dem ich nur eine Auftragsbestätigung vom Mai 1998 hatte.
Das Kündigungsschreiben meiner Schwester mit Kundenangaben, alter und neuer Anschrift ging am 30.4.2006 per Fax an die im Internet angegebene Faxnummer 01805805734 mit dem auszugsweise angeführten Text:
Hiermit kündige ich meinen Kabelanschluß fristlos, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Die Einzugsermächtigung nehme ich insoweit zurück.
Aufgrund einer stark ausgeprägten Gedächtnisstörung musste ich nunmehr zum 24. April diesen Jahres - nach mehrwö-chigem Krankenhausaufenthalt - meine Wohnung aufgeben und mich für die Zukunft in vollstationäre Pflege in nachste-hend bezeichneter Einrichtung begeben:

Ich bitte Sie, nicht auf einer möglicherweise vertraglich längeren Kündigungsfrist zu bestehen.

Bitte bestätigen Sie das mögliche Vertragsende und antworten Sie direkt meinem Bruder, unter folgender Adresse: Herrn …., der mir nunmehr als betreuende Person zur Seite steht.

Gezahlt wurde noch bis Ende Juli 2006. Weitere Belastungen wurden durch die Bank zurückgenommen.

Im August und September 2007 folgten zwei Rechnungen an die neue Anschrift mit Aufaddierung der aufgelaufenen Be-träge von rund 243.-- €.

Am 27.10.2007 gab ich Nachricht an Kabel Deutschland wie folgt:
Mit Schreiben vom 30. April 2006 (siehe angefügte Ablichtung) hat meine Schwester, …., den Nutzervertrag mit Ihnen ge-kündigt.
Das Schreiben ging Ihnen per Fax an die damals im Internet angeführte Fax-Nr. von Kabel Deutschland zu (siehe ange-fügte Kopie des Faxjournals).
Frau …. bezieht seit April 2006 wegen gesundheitlich erforderlicher Aufnahme im Pflegeheim (Demenz) Sozialhilfe. Er-sparnisse sind aufgebraucht, sie erhält nur noch Taschengeld neben den erforderlichen Sachleistungen.
Ich gehe davon aus, dass sich damit Ihre Nachricht in der Form neuer Rechnungen erledigt hat.

Mit Datum 31. März 2007 kam eine Zahlungserinnerung von Kabel Deutschland mit der Aufstellung offener Posten, die ich mit einer Mail wie folgt beantwortet habe:

Empfänger: kundenservice@kabeldeutschland.de Datum: 04. Mai 2008 23:29
Betreff: Zahlungserinnerung und Mahnung (s. Anlagen)
In der Anlage finden Sie Ihre Zahlungserinnerung vom 31.03.2008,
die Kündigung des Vertrages vom 30.04.2006 und den Nachweis über die Versendung per Fax (mir liegt auch ein Einzel-verbindungsnachweis der T-Com zum angerufenen Fax vor.
Ich habe Sie bereits mehrfach über die gefaxte Kündigung informiert, insbesondere darüber, dass Sie ja die neue An-schrift bereits nutzten.
Ich bitte Sie nunmehr, mit den andauernden Belästigungen aufzuhören. Ansonsten werde ich die Angelegenheit meinem Rechtanwalt (eigener Sohn) übergeben. Er wird dann Klage erheben und die gerichtliche Feststellung fordern, dass eine Verbindlichkeit Ihnen gegenüber nicht besteht.
Meine Schwester ist seit 24.04.2006 stationär im Pflegeheim untergebracht; ihre letzte, von ihr damals aufgegebene an-gemietete Wohnung hat längst einen neuen Mieter. Dem Antrag meiner Schwester auf Gewährung von Leistungen zur stationären Pflege wurde wegen nachgewiesener Bedürftigkeit ab dem Aufnahmetag statt gegeben.
Ich bitte um Bestätigung, dass eine Forderung nicht mehr besteht und die Rückzahlung überzahlter Beträge.
Unterschrift: Bevollmächtigter

Mit Schreiben vom 15.12.2008 meldet sich ein Inkassobüro aus 33415 Verl bei meiner Schwester mit folgender Info:

Forderung der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG aus Dienstleistung.
Aus den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen ergibt sich, dass Sie unserer Auftraggeberin aus laufender Geschäfts-beziehung die nachfolgend aufgeführten Beträge - einschließlich unserer Inkassovergütung - schuldig sind.
Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von 391,76 EUR bis zum 22.12.2008 an uns zu überweisen
Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist werden wir umgehend das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten.
Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass für diesen Fall die Gesamtforderung zum Zwecke der gerichtlichen Einziehung
an uns abgetreten wird.
Auf Anraten des eigenen RA wurde auf das Schreiben nicht reagiert.

Am 12.01.2009 meldet sich eine RA-Kanzlei aus Gütersloh – wieder bei meiner Schwester:
Forderung der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG aus Dienstleistung
Sehr geehrte Frau, da Sie auf mehrfache Mahnungen meiner Mandantin nicht reagierten, erhielt ich heute den Auftrag zur weiteren Bearbeitung. Ich fordere Sie auf, den Gesamtbetrag von 420,21 EUR bis zum 19.01.2009 zu überweisen
Ich gebe Ihnen Gelegenheit, den Gesamtbetrag bis zum 19.01.2009 auf das oben genannte Konto zu überweisen. Zahlen Sie nicht, werde ich das Gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten. Der Schuldbetrag wird sich dann durch weitere Kosten erheblich erhöhen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung wird meine Mandantin darüber hinaus den Kabelanschluss sperren. Kommen Sie Ihrer Verpflichtung nicht nach, den Zutritt zu den Anlagen zwecks Sperrung zu gestatten, behält sich meine Mandantin die Ein-leitung weiterer gerichtlicher Schritte vor.
Am 22.01.2009 folgt folgende Nachricht:
Sie haben mein letztes Schreiben leider weder beantwortet noch eine Zahlung geleistet. Deshalb gehe ich davon aus, dass Sie den Gesamtbetrag nicht in einer Summe zahlen können.
Um die Angelegenheit nicht unnötig zu verteuern, biete ich Ihnen im Namen meiner Mandantin Ratenzahlungen an. Sie haben die Möglichkeit, den Gesamtbetrag in maximal 6 monatlichen Raten in Höhe von je EUR 76,31 zu tilgen. Ihre erste Zahlung erwarte ich bis spätestens zum 01.02.2009. Sollten Sie jedoch mit einer Rate länger als 5 Tage in Verzug gera-ten, werde ich umgehend das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten, es entstehen weitere Kosten und Unan-nehmlichkeiten. Auch wird die sich dann ergebende Gesamtforderung wieder sofort in einer Summe fällig. Die Einhaltung der Zahlungstermine sollte daher schon in Ihrem eigenen Interesse liegen.
Mit Zahlung der ersten Rate tragen Sie auch die durch diese Ratenzahlungsvereinbarung entstehende Einigungsgebühr als selbständige Forderung. Die derzeitige Gesamtforderung beträgt einschließlich der Einigungsgebühr EUR 457,86 zu-züglich weiterer Zinsen. Am Lastschriftverfahren nehme ich nicht teil.
Ich gehe davon aus, dass der Vorgang auf dieser Basis ordnungsgemäß zum Abschluss gebracht wird.
Als Bonbon gab es als Anhang eine vorbreite Rückantwort an den RA
O Ich habe bereits am einen Betrag in Höhe von € gezahlt.
Eine Kopie der Überweisung füge ich bei. Die Zahlung erfolgte auf …….…..
O Ich erkenne gegenüber der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG die Gesamtforderung in Höhe von € 457,86 (Stand: 22.01.2009) zuzügl. weiterer Zinsen an.
O Ich werde den gesamten Betrag bis zum auf das angegebene Konto überweisen.
O Ich werde die Forderung in 6 Raten in Höhe von € 76,31 auf das Konto der Volksbank Gütersloh …….….,
Die erste Rate geht am ______ bei Ihnen ein, die weiteren jeweils am der Folgemonate.
Hinweis: Die erste Rate muss bis zur im Brief gesetzten Frist auf dem Konto eingehen.
O Ich kann zur Zeit gar nicht zahlen. Einen Beleg (Arbeitslosenbescheid, Sozialhilfebescheid etc.) habe ich beigelegt. Ich weiß, dass Sie das Verfahren zur Beitreibung der Forderung mit gerichtlichen Zwangsmitteln fortsetzen und einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid gegen mich beantragen werden.
O Ich möchte Ihnen Folgendes mitteilen: ……………..
(Ort, Datum) (Unterschrift)

Dazu sage ich nur: ätsch – ätsch
Wir warten nunmehr auf den Mahnbescheid, gegen den mein RA tätig werden wird. Der gegnerische Anwalt wird die Rechtmäßigkeit seiner Forderungen im Einzelnen nachweisen müssen. Dies wird ihm aber meines Erachtens nicht gelingen. Anfallende RA-Kosten belasten ja die KD kaum und entschädigen mich wenigstens ein wenig.

Wer kann Ratschläge geben?

Grüße vom Betreuer
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Nibelungen
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Re: Vertragsstrafe nach Kündigung (2006)

Beitrag von Nibelungen »

Du schreibst, Du hast am 30.06.06 gekündigt, und noch für 07/06 bezahlt. Danach stets alles zurückgebucht.

Hast Du je auf Deine Kündigung überhaupt eine Bestätigung bekommen?

Weil:
Aus der Bestätigung ergibt sich erstmal wann der Anschluß ausläuft (bzw. wann ihn die KDG auslaufen lassen will). Passt das ungefähr (Juli, meinetwegen noch August mit drinne - aber dann ist Schluß) - hätte es das Rückbuchen usw nicht gebraucht.
Passt das nicht - hätte man dagegen Wiederspruch einlegen können.

So wie ich das sehe geschah 1 Jahr gar nichts, dann kam ne Rechnung über xyz Kosten. Das ist immer schlecht.

So ganz alte Verträge - hatten die nicht noch ne 4wöchtige Kündigungsfrist? Das hätte mit Juli, spätestens August 06 getan sein müssen.
War es schon ein Vertrag mit längeren Laufzeiten (bereits die Annahme des Treueangebots für Kabel Digital könnte da ausreichen) - da könnte es zu einer Vertragsverlängerung um jeweils 12 Monate gekommen sein. Hat man damals nicht wiedersprochen - ist das rechtskräftig und man muß bezahlen.

Wie das jetzt mit Umzug ist (an eine Adresse wo KDG gar nichts liefern kann) weiß ich nicht, noch viel weniger wie das mit einem Pflegeheim ist. Wichtig ist, dass Du ne Betreuungsvollmacht hast (falls es bis zum Gerichtstermin kommt), davon gehe ich eh aus, und dass Du den ganzen Schriftverkehr hast. Dann kannst einem Gerichtstermin so gesehen erstmal gelassen entgegensehen.

Das erinnert mich an dieses Vorsicht Kunde wo es den Trouble mit dem seit 9 Jahren verstorbenen Mann gab (die Frau zahlte weiter, dann kam auf einmal ne Umstellung auf Digital, Sohn erledigte Korrespondenz für sie - und auf einmal hieß es "sie sind ja nicht Vertragspartner, ihnen dürfen wir eh nichts mitteilen" und so weiter und so weiter. Erst weil sich die CT eingeschaltet hatte waren sie schließlich dazu bereit den alten Analog-Vertrag auf die Ehefrau umzuschreiben damit die mal was unterschreiben kann).

Ich bin irgendwie fast froh dass bei uns seit kurzem alles auf mich läuft und nicht auf Oma. Ich will dass Oma noch sehr lange lebt - aber na ja, bei mir läuft dann die Schiene mit "ihnen dürfen wir keine Auskunft geben" nicht mehr *gg*. Weil ich ja Vertragspartner bin.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Re: Vertragsstrafe nach Kündigung (2006)

Beitrag von VBE-Berlin »

Wenn die Betreuungsvollmacht nicht bei der Kündigung beilag, konnte gar keine Bearbeitung erfolgen.
Das weiss aber jeder Betreuer!
Ich hoffe, in diesem Fall lag die Betreuungsvollmacht auch bei.

Sinnvoll wäre gewesen, die neue Adresse mit anzugeben. Es gibt sogar Pflegeheime mit KDG-Einzelverträgen,
also wird auf jeden Fall eine Einzelprüfung durchgeführt. Vermutlich wird der Vertrag auch noch aus der "Vor-KDG-Zeit" sein.
Demzufolge wird die Kundennummer der AB auch nicht mehr die richtige gewesen sein.
Hier wäre eine vorherige telefonische Klärung der derzeit gültigen Daten hilfreich gewesen.

Zur genauen Prüfung fehlen viel Daten. Der eigene RA sagt immer, dass man gewinnt. Schließlich will er ja was verdienen.

MB-Berlin
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Bubblegum
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Kabel Deutschland gibt keine Ruhe

Beitrag von Bubblegum »

Im Beitrag von allesnurnichtkd ist sein Bestreben nach Vertragskündigung und Reaktionen auf Schreiben von KDG ja ausführlich dargelegt.

Trotzdem mal die Daten:
Kündigung vom 30.04.06
Zahlungserinnerung 31. März 2007
Im August und September 2007 folgten zwei Rechnungen

Was mir, ebenso wie von Nibelungen beschrieben, fehlt, ist die Kündigungsbestätigung, aber auch die Anerkennung (eines zumindest) Auskunftsbevollmächtigten. Dazu kommt der Termin einer möglichen Kündigungsbestätigung, der wegen der fortlaufenden Rechnungslegung sicher nicht in enger zeitlicher Verbindung zum Kündigungsschreiben steht.

Das zeigt, das irgendwas bei KDG angekommen sein muß. Mir stellt sich lediglich die Frage, welche Bearbeitung da grundsätzlich stattgefunden hat. Scheinbar wurde lediglich die Rechnungs- und Mahnadresse auf die neue Anschrift der Schwester abgeändert. Nicht das deswegen die Kündigungsbestätigung sonstwohin ging ...

Eigenwillig, dass dies bei folgenden Mitteilungen nicht zu entsprechenden Antworten und Reaktionen geführt hat.
Denkbar aber auch, das die im Kündigungsschreiben genannte Antwortadresse nicht als Vollmacht anerkannt wurde und Schriftverkehr, wenn überhaupt, mit der Schwester geführt wurde.

Ich gehe davon aus, das der Vertrag über den Kabelanschluss eine deutlich längere Kündigungsfrist mit einem bestimmten Kündigungstermin hatte. Ob ein Nachweis für eine Sonderkündigung (Umzug im April 2006 in ein Pflegeheim) für die Bearbeitung vorgelegt wurde, geht leider nicht aus dem Beitrag hervor. Lediglich wird in einem Schreiben / Mitteilung an KDG darauf verwiesen. Auch eine nachweisliche Verbindung über einen Nachmieter / Folgenutzer kann hier nicht abgeleitet werden.

In meinen Augen mal wieder klassische unvollständige Barbeitung von KDG und unzureichende Mitwirkung des Vertragsnehmers, der nicht einmal eine Kündigungsbestätigung in den Händen hat. Rückschlüsse liessen sich ggf. anhand der Rechnungen von August und September 2007 ziehen, die aber nicht näher beschrieben sind (zum Beispiel monatliche Rechnung mit Überträgen oder Forderungen nach Ablauf des Vertrages).
Dazu sage ich nur: ätsch – ätsch
So wie es ausschaut, wird KDG wegen der Pflegeunterbringung aus dem Vertragsverhältnis, egal wann und wie es beendet wurde, keine Bezahlung mehr erfahren.

Aber nicht, weil es gerecht wäre, sondern weil es aus persönlichen Gründen nicht möglich ist. Die Nachweisführung von Schreiben erzeugt Sicherheit - sollte sich aber herausstellen, das die Postadresse für die Kündigungsbestätigung mit einem besonderen Termin oder gesonderter Berechnung korrekt erstellt und versand wurde, gibts einen juristischen Sieg ohne finanziellen Nutzen.


Zwischenzeitig hat MB-Berlin noch einen Beitrag geschrieben, zu dem ich noch folgendes anfügen möchte:
Wenn die Betreuungsvollmacht nicht bei der Kündigung beilag, konnte gar keine Bearbeitung erfolgen.
Ich entnehme dem Posting, dass die Kündigung noch selbst von der Schwester unterzeichnet wurde.
Ich hoffe, in diesem Fall lag die Betreuungsvollmacht auch bei.
Scheinbar erfüllte die im Schreiben erteilte Vollmacht nicht die Vorgaben einer gesetzlichen Betreuungsvollmacht, eher einer für Auskünfte.
Hier wäre eine vorherige telefonische Klärung der derzeit gültigen Daten hilfreich gewesen.
Eindeutig, auch wenn immer alle meckern, wenn man bei KDG anrufen soll
Zur genauen Prüfung fehlen viel Daten
Stimmt, dazu bedarf es der Einsicht der Kundendaten, um die Bearbeitung nachvollziehen zu können
Der eigene RA sagt immer, dass man gewinnt. Schließlich will er ja was verdienen.
und dazu
Auf Anraten des eigenen RA wurde auf das Schreiben nicht reagiert.
Aber es ist ja der eigene Sohn, bleibt ja dann in der Familie ...
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eigene Anmerkung ohne grundsätzliche Bewertung des Usernamens allesnurnichtkd:
Netter Nick, aber ob KDG dass alles alleine zu vertreten hat wage ich zu bezweifeln...
allesnurnichtkd
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Kabel Deutschland gibt keine Ruhe

Beitrag von allesnurnichtkd »

Hallo, zunächst vielen Dank für die Antworten!

Ich will noch einige Daten zur Klärung des Sachverhalts anfügen:

Der Vertrag wurde 1998 von meiner Schwester mit Telekom geschlossen. Es war ein 08/15-Vertrag mit einer Lastschrift von zuletzt 14,13 € pro Monat. Damit gab es auch keine automatische Digital-Komponente im Ver-tragsverhältnis. Weitere Vertragsunterlagen liegen mir nicht vor.

Im Kündigungsschreiben meiner Schwester vom 30. April 2006 stand sowohl die alte als auch die neue Adresse sowie die korrekte Kunden- und Rechnungsnummer aus dem Kontoauszug über die Märzabbuchung durch den Vertrieb der KD. Mit diesen Daten sollte der KD-Vertrieb zurechtkommen.
Es wurden Lastschriften bis Ende Juli 2006 zugelassen (für eine dreimonatige Kündigungsfrist ausreichend).
Das Kündigungsschreiben wurde von meiner Schwester als Vertragspartnerin unterzeichnet. Ich habe den Brief unter dem Vermerk „Bevollmächtigter“ mit unterzeichnet. Es wurde eine Bestätigung zum möglichen Vertragsen-de erbeten und darauf hingewiesen, dass eine Antwort an meine im Kündigungsschreiben angeführte Adresse erwartet wird. Ich wurde dabei von meiner Schwester als die sie betreuende Person benannt.
Eine Kündigungsbestätigung liegt bis heute nicht vor. Die Kündigung bedarf aber auch nicht der Bestätigung, der Zugang ist maßgebend. Mit den mir vorliegenden Nachweisen sollte der Zugang nachgewiesen werden können.

Nachdem auch für August und September 2006 noch Lastschriften erfolgten, wurden die Zahlungen von der Bank storniert.
Ich habe mehrfach telefonisch versucht über eine 01805er Nummer Kontakt mit dem Vertrieb aufzunehmen, da aber bei unzumutbar langer Warteschleife ein Erfolg nicht eintrat habe ich das kostenträchtige Vorhaben aufge-geben. Nach zwei erfolglosen Lastschriftaufträgen der KD gab diese ja auch Ruhe.
Alle weitere Post von KD ging und geht nach wie vor unter der Pflegeheimadresse an meine Schwester. Der In-fomations-Fluss vom Heim zu mir ist gewährleistet, so dass ich die Post immer zeitnah in die Hand bekomme.
Da im Vertragsverhältnis nach der Kündigung keine Entscheidungen zu treffen waren, wurden von mir lediglich Infos an die KD gegeben, die dort zu einer besseren Einsicht hätten führen können. Bei jeder Nachricht von mir an KD wurden Rechnungs- und Kundennummer sowie der Name der Schwester samt alter und neuer Adresse wiederholt.
Eine Leistungsabnahme durch meine Schwester war ab Mitte Mai 2006 nicht mehr möglich, da die Mietwohnung aufgegeben werden musste.
In meinen Augen ist es nicht nur gerecht, wenn KD kein Geld mehr sieht sondern ausgesprochen richtig, wenn nach soviel Ärger wenigsten die RA-Gebühren meines Anwalts zu Buche schlagen.
Die Aussicht auf Abwehr der zu Unrecht erhobenen Forderungen schätze ich selbst als hoch ein.
Eine privatrechtliche Vorsorgevollmacht liegt vor; sie hat bisher zumindest im sozialrechtlichen Bereich zur Vertre-tung und Erteilung einer Prozessvollmacht an meinen Sohn ausgereicht.
KD hat bis heute die Vorlage einer Vollmacht nicht verlangt, dem Gericht für Mahnsachen wird sie vorgelegt wer-den.
Freundliche Grüße von „nie und nimmer KD“
allesnurnichtkd
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Re: Vertragsstrafe nach Kündigung (2006)

Beitrag von allesnurnichtkd »

Erfreuliches!
KD kann hoffen, meiner Schwester wurde nach 34 Monaten endlich die Pflegestufe 1 zuerkannt und ist daher nicht mehr von Sozialhilfe abhängig, wenn auch noch von Prozeßkostenhilfe. Das Pflegegeld hilft zusammen mit der Rente vom Taschengeldempfänger weg zu kommen.
Jetzt wird der Streit auch interessanter!!