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Ich nehme an, dass die 30 Tage jetzt erst ab den 1.12.2021 gelten, danach aber jeweils ab Kündigungseingang.Kündigungsfrist 30 Tage Kündigungseingang jederzeit möglich
Ich nehme an, dass die 30 Tage jetzt erst ab den 1.12.2021 gelten, danach aber jeweils ab Kündigungseingang.Kündigungsfrist 30 Tage Kündigungseingang jederzeit möglich
Aha, Danke! Bei meinem Vertrag, der noch in der MVLZ ist, steht da eben:Fabian hat geschrieben: 09.11.2021, 14:40Ich nehme an, dass die 30 Tage jetzt erst ab den 1.12.2021 gelten, danach aber jeweils ab Kündigungseingang.Kündigungsfrist 30 Tage Kündigungseingang jederzeit möglich
Also wird die Datumsangabe nach Ablauf der MVLZ durch "jederzeit möglich" ersetzt.Kündigungsfrist 30 Tage Kündigungseingang xx.yy.2022
Ob sich das auf die "Rückholer"-Angebote/Methoden auswirken wird? Bei Kunden, die aus der MVLZ raus sind, wird man ja jetzt sehr zeitnah reagieren müssen...Mindestlaufzeit 24 Monate. Kündigungsfrist zum Ende der Mindestlaufzeit 1 Monat. Er folgt keine fristgerechte Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
Das ist wohl nur auf der Rechnung so, aber (noch?) nicht in „Meine Vertragsdaten“ im Kundenportal. Bei meinem TV-Vertrag, der schon länger als 2 Jahre läuft, steht da aktuell:robert_s hat geschrieben: 09.11.2021, 17:00Also wird die Datumsangabe nach Ablauf der MVLZ durch "jederzeit möglich" ersetzt.
Da bin ich auch mal gespannt, ob und was sich da womöglich ändern könnte...robert_s hat geschrieben: 09.11.2021, 17:00 Ob sich das auf die "Rückholer"-Angebote/Methoden auswirken wird? Bei Kunden, die aus der MVLZ raus sind, wird man ja jetzt sehr zeitnah reagieren müssen...
Also im Kundenportal stehen bei mir auch diese Daten. Das bedeutet, dass schon vor dem 1.12 mit 30 Tagen Frist gekündigt werden kann.DerSarde hat geschrieben: 09.11.2021, 17:17Das ist wohl nur auf der Rechnung so, aber (noch?) nicht in „Meine Vertragsdaten“ im Kundenportal. Bei meinem TV-Vertrag, der schon länger als 2 Jahre läuft, steht da aktuell:robert_s hat geschrieben: 09.11.2021, 17:00Also wird die Datumsangabe nach Ablauf der MVLZ durch "jederzeit möglich" ersetzt.
Frühestmögliches Vertragsende: 10.12.2021
Letztmöglicher Kündigungseingang bis: 09.11.2021
Da gehen die beiden Datumsangaben wohl einfach jeden Tag um eins nach hinten...
Es wird ja möglich sein, weiterhin Verträge über 2 Jahre abzuschliessen.DerSarde hat geschrieben: 09.11.2021, 17:17Da bin ich auch mal gespannt, ob und was sich da womöglich ändern könnte...robert_s hat geschrieben: 09.11.2021, 17:00 Ob sich das auf die "Rückholer"-Angebote/Methoden auswirken wird? Bei Kunden, die aus der MVLZ raus sind, wird man ja jetzt sehr zeitnah reagieren müssen...
Erst einmal stellt sich doch überhaupt die Frage, ob es überhaupt noch so etwas wie "Vertrag verlängern" geben kann. IIRC gab es manche Angebote, die den Vertrag um nur eine "Verlängerungsperiode" von 12 Monaten verlängert haben. Das wäre ja jetzt nicht mehr möglich, oder...?Flole hat geschrieben: 09.11.2021, 17:30 Ich sehe keinen Sinn darin auf die Kunden aktiv zuzugehen und zu versuchen die Verträge aktiv zu verlängern wenn überhaupt gar nicht gekündigt wurde
Nö, verboten, beides.Flole hat geschrieben: 09.11.2021, 18:45VF könnte also jemanden anrufen der im 73. Monat ist und mit diesem eine Verlängerung um 24 Monate aushandeln.
Was genau ist denn "beides"? Und wenn man zurückgeholt werden will dann lässt man sich auch anrufen, das hat nichts mit Masochismus zutun.Abraxxas hat geschrieben: 09.11.2021, 19:38Nö, verboten, beides.Flole hat geschrieben: 09.11.2021, 18:45VF könnte also jemanden anrufen der im 73. Monat ist und mit diesem eine Verlängerung um 24 Monate aushandeln.
Ausser der Kunde ist masochistisch veranlagt und will sowas. (Hat also zuvor zugestimmt)