Wofür sind doch gleich die Mittschnitte? Achja.. für Schulungszwecke und für nichts anderes.Flole hat geschrieben: ↑27.12.2022, 15:14 Das ist wieder Theorie und Praxis: In der Theorie liegen Vodafone auch die Mitschnitte von den telefonischen Vertragsabschlüssen vor, und in der Praxis sind sie nicht auffindbar. Warum sollte man sich selbst in die Pfanne hauen, macht doch überhaupt keinen Sinn....
Wer haftet für Fehler in der Hausinstallation?
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Re: Wer haftet für Fehler in der Hausinstallation?
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Re: Wer haftet für Fehler in der Hausinstallation?
Wenn man keine Ahnung hat.... Die Mitschnitte denen man am Anfang zustimmt sind für Schulungszwecke, die Mitschnitte beim Vertragsabschluss die extra gestartet werden und auf die man extra hingewiesen wird und die auch gestartet werden wenn man denen für Schulungszwecke nicht zustimmt sind... na wofür sind die wohl?
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Re: [VFKD] Hausübergangepunkt
Die Frage ist, ob es beim Errichtungszeitpunkt erlaubt war - also damals nicht gegen geltende Regeln verstoßen wurde. Und wenn 5 Jahre rum sind, ist spätestens auch die Gewährleistung weg -- dann bist du als Eigentümer der Anlage eh derjenige, der für die Anlage haftet.hermann.a hat geschrieben: ↑26.12.2022, 14:03 Hallo,
nochmal, das war nicht ich, das war der von Vodafone (oder damals Kabel Deutschland) beauftragte Monteur, der das installiert hat. Woher soll ich als Laie wissen, was da sein muss/darf/kann. Dafür kommt ja auch der beauftragte Monteur...Flole hat geschrieben: ↑26.12.2022, 10:04 Erfüllt halt nicht die anerkannten Regeln der Technik und wenn etwas passiert kommt die Versicherung (oder im schlimmsten Fall die Staatsanwaltschaft) zu dir und möchte wissen warum deine Elektroanlage nicht fachgerecht errichtet wurde. Habe ich selbst bei Bekannten erlebt, da wird sogar versucht wegen falscher Adernfarben nicht zu zahlen, und da geht's nur um Sachschäden, nicht mal um Personenschäden.
Warum Erdung wichtig ist konnte man vor einiger Zeit in Bremen sehen: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 6325ecd448
Mfg
Hermann
Das du das als Laie nicht wissen musst/kannst, spielt keine Rolle - im Zweifel musst du eben jemanden holen, der fachkundig ist und es durch diesen prüfen/abnehmen lassen. Dies gilt übrigens auch für die "normale" regelmäßige Prüfung der Funktionsfähigkeit von Schutzeinrichtungen wie dem FI oder der Prüfung aller ortsfesten und ortsveränderlichen Elektroanlagen...
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Re: [VFKD] Hausübergangepunkt
Nein, kannst du nicht (mehr), weil das zu lange in der Vergangenheit liegt.
Es gelten die "normalen" Verjährungsfristen - auch bei mangelhafter Ausführung.
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Re: Wer haftet für Fehler in der Hausinstallation?
Nicht ganz richtig: Du musst nicht unbedingt schuldig sein, damit du haften musst -- Stichwort: Verkehrssicherungspflicht.Flole hat geschrieben: ↑27.12.2022, 02:17Das Ergebnis war irgendwie vorhersehbar. Selbst wenn es bewiesen worden wäre, dass genau dieses Verkehrszeichen es verursacht hat (Lackspuren etc., oder gar ein Video einer Überwachungskamera wie das Ding umfällt und das Auto trifft) wäre immer noch die Frage gewesen: Trifft die Firma überhaupt eine Schuld? Wenn auch noch dokumentiert wurde, dass dieses Verkehrszeichen korrekt aufgestellt wurde und es Fotos davon gibt wie das Ding ordnungsgemäß aufgestellt wurde sehe ich spätestens da schwarz. Dann ist das einfach "blöd gelaufen" aber niemand ist schuld weil eigentlich niemand was falsch gemacht hat, das ist dann einfach "blöd gelaufen", allgemeines Lebensrisiko.
Wenn also das Verkehrszeichen ordnungsgemäß aufgestellt wurde, jedoch dann aufgrund des Sturms umkippt und dabei fremde Sachen beschädigt, so magst du zwar im strafrechtlichen Sinne nicht schuldig sein (da der Tatbestand der Sachbeschädigung nicht erfüllt ist) - jedoch bist du ggfs. aufgrund der Verkehrssicherungspflicht trotzdem in der Haftung gegenüber dem Geschädigten.
Es kann dann auch die Frage gestellt werden, ob der Scahden abwendbar gewesen wäre, wenn das Schild "besser" gesichert worden wäre o.ä. - und da kann es dann zwar zu der Unschuld im zivilrechtlichen Sinne aber trotzdem der Schadensersatzpflicht kommen.
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Re: Wer haftet für Fehler in der Hausinstallation?
Aber ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht ist doch auch wieder schuldhaft
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Re: Wer haftet für Fehler in der Hausinstallation?
Aber nicht unbedingt im strafrechtlichen Sinne...
Im zivilrechtlichen Sinn kann es ja alleine nur aufgrund des Grundsatzes "Eigentum verpflichtet" schon zu einer Haftung kommen, selbst wenn man gar nichts falsch gemacht hat.
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Re: Wer haftet für Fehler in der Hausinstallation?
Nein natürlich nicht im strafrechtlichen Sinne, aber im Zivilrecht gibt's ebenso den Begriff der Schuld, und ohne Schuld keine Haftung.
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Re: Wer haftet für Fehler in der Hausinstallation?
Wenn der Fall mal Eintritt, was keiner will , wird das Gericht die Lösung finden!
Der Glubb is a Depp!
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Re: Wer haftet für Fehler in der Hausinstallation?
Na dann ist es zu spät sich darüber Gedanken zu machen wer wie viel Sorgfalt walten lassen muss und wer was wie oft warten muss...