Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
@SenfKabelHer: Nur mal so als Theorie: In den (aktuellen) AGB steht folgender Punkt:
Vodafone behält sich vor, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen einseitig zu ändern. Ändert Vodafone die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind...
Könnte Vodafone damit versuchen eine Preiserhöhung als einseitige Änderung auch während der Laufzeit durchzubekommen? Oder ist eine solche Klausel möglicherweise unwirksam weil sie den Kunden unangemessen benachteiligt? Ich sehe da gewisse Parallelen zu den Banken-AGB und deren Anpassungsklausel die vom BGH für unwirksam erklärt wurde.
Faustregel im Zivilrecht: du kannst entweder eine feste Laufzeit vereinbaren und musst dich im Gegenzug auch auf feste Konditionen festlegen, die nur noch einvernehmlich überarbeitet werden können oder du operierst auf kurzfristigerer Basis. Rosinenpicken geht nicht und einseitig sich aus Verpflichtungen winden, die man nachträglich kaufmännisch bereut, geht auch nicht. Ohne diese Rechtssicherheit würde der wirtschaftliche Verkehr auch gar nicht funktionieren, alle Verhandlungen basieren ja darauf, dass jede Seite einen Vorteil herausholen will und wer besser gepokert hat sieht man erst später.
Jetzt hat derjenige besser gepokert der sich nicht alle Optionen offen gehalten hat, indem er in der monatlich kündbare Verlängerung geblieben ist, sondern derjenige, der sich kürzlich erneut 24 Monate gebunden hatte. Gab zumindest hier im Forum auch reichlich Vorwarnungen. Früher war es oft umgekehrt, lange galt ja bei Providern mehr Leistung für den gleichen Preis usw. Welche Strategie sich mehr auszahlt weiss man erst später, ganz klassisch und auch spiegelbildlich die Interessenlage bei Vodafone.
Naja aber Preiserhöhung bei Dauerschuldverhältnissen sind ja nun nicht gerade unüblich: Der Strom/Gasanbieter ohne Preisgarantie, der Mietvertrag für Wohnung/Büro etc., die Bank mit ihren Kontoführungsgebühren. Zugegeben, bis auf den Strom/Gasvertrag sind das alles unbefristete Verträge bzw. Verträge ohne Mindestlaufzeit.
Das Prinzip der Änderungskündigung ist mir geläufig, und das es erst dann geht wenn VF sowieso kündigen kann ist auch klar, nur gibt es wirklich keine andere Möglichkeit?
Interessant ist ja auch, dass es bei Altverträgen für Vodafone eine andere Kündigungsfrist als für den Kunden gibt: Die Monatsfrist aus dem TKG gilt nur für den Kunden, sprich es gibt jetzt alte Verträge die sagen "der Vertrag verlängert sich um 12 Monate", das TKG sagt "der Kunde darf mit Monatsfrist kündigen" und dann müsste Vodafone mit der Änderungskündigung doch abwarten bis sie kündigen können (im schlimmsten Fall also 12 Monate minus 1 Tag)?
Scheinbar betreffen die Preiserhöhung aber auch Kunden die noch in den ersten 24 Monaten sind (oder zumindest versucht man das).
Der User hat sich doch dahingehend korrigiert, siehe oben.
Pacta sunt servanda. Ich würde ganz entspannt einen Anwalt einschalten, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung habe bzw. andere Wege beschreiten wenn nicht, falls ein Provider versucht den vereinbarten Preis während der MVLZ zu erhöhen. Lex specialis Regelungen zu Kündigungsfristen im TKG ändern daran nichts. Davon sind Rechtsprinzipien, die vor der Klammer stehen, betroffen.
Energiekonzerne haben sich ja trotzdem zB im letzten Jahr versucht aus Laufzeitverträgen mit fest vereinbarten Preisen zu winden. Der besondere Begriff Preisgarantie ist werblich und rechtlich abdingbar. Sie sind damit wiederholt auf die Schnauze gefallen und haben es trotz Milliardenschäden durch Altverträge auch aufgegeben. Weil Gerichte nicht einmal Existenznöte von Energieunternehmen als besonderen Grund für Preiserhöhungen anerkannt haben, in Übereinstimmung mit langjähriger Rechtsprechung, nach der Unternehmen vereinbarte Preise während vereinbarten Laufzeiten nicht einmal dann einseitig ändern konnten wenn ihnen ansonsten belegt die Zahlungsunfähigkeit drohte. Pacta sunt servanda ist da eisern, so sehr wir uns auch an allerlei Ausnahmegesetze gewöhnt haben, insbesondere als Endverbraucher.
Wenn pacta sunt servanda als Grundsatz nicht mehr die Richtschnur wäre, dann wäre der Rechtsstaat dahin. Das ist eine der wichtigsten Grundsätze unserer Rechtsordnung.
Wir müssen hier auch kein Proseminar wegen 5€ Preiserhöhungen veranstalten.
Dafür weiß ich von anderen die während der ersten 24 Monate eine Preiserhöhung erhalten haben.
Also vermutlich wären die Schritte die man in so einem Fall tun sollte: Provider nett aber bestimmt anschreiben und auf den "Irrtum" hinweisen, wenn das nicht hilft dann einen Anwalt damit beauftragen den Provider nett darauf hinzuweisen, dass der Vertrag einzuhalten ist.
Der Hinweis auf das TKG war nur dazu gedacht um zu verdeutlichen, dass diverse Leute mit Altverträgen Preiserhöhungen zu einem Zeitpunkt bekommen haben zu dem VF meiner Meinung nach nicht kündigen kann, bedingt durch die alten Verträge können sie das nur alle 12 Monate (lediglich der Kunde kann jederzeit mit Monatsfrist).
Habe die Mail auch erhalten. Habe auch gerade mit dem Telefonsupport telefoniert, da ich noch eine Vertragslaufzeit bis nächstes Jahr 21.02.2024 habe und 39,98 (-10€ Rabatt) bezahle.
Somit möchten die einseitig erhöhen und bieten ein Sonderkündigungsrecht an. Das hat der Telefonsupport auch gerade so bestätigt.
Ich warte jetzt noch auf eine zweite Antwort vom Social Media Team. Heißt das im Umkehrschluss ich darf meine Zahlungen einseitig auch anpassen und Vodafone ein Sonderkündigungsrecht einräumen?
Weiß jemand zufällig, ob die AGB im Vertrag dies hergeben bzw. hat dies schon jemand geprüft?
Unbenannt.jpg
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Soldierofoc hat geschrieben: ↑07.03.2023, 16:32
Habe die Mail auch erhalten. Habe auch gerade mit dem Telefonsupport telefoniert, da ich noch eine Vertragslaufzeit bis nächstes Jahr 21.02.2024 habe und 39,98 (-10€ Rabatt) bezahle.
Somit möchten die einseitig erhöhen und bieten ein Sonderkündigungsrecht an. Das hat der Telefonsupport auch gerade so bestätigt.
Ich warte jetzt noch auf eine zweite Antwort vom Social Media Team. Heißt das im Umkehrschluss ich darf meine Zahlungen einseitig auch anpassen und Vodafone ein Sonderkündigungsrecht einräumen?
Weiß jemand zufällig, ob die AGB im Vertrag dies hergeben bzw. hat dies schon jemand geprüft?
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Ich möchte aber allgemein vom ersten Reflex abraten ein Callcenter zu kontaktieren. Das bringt eh nichts. Die haben normalerweise gar keine Entscheidungsbefugnis in strittigen Fragen und das geht nur schriftlich.
Stattdessen also schriftlich die Erhöhung zurückweisen, wenn man damit nicht einverstanden ist, beispielsweise unter Hinweis auf eine einvernehmlich geschlossene Vertragslaufzeit zu einem bestimmten Preis auf dessen Einhaltung man besteht, zugleich könnte man gleich die Preiserhöhung zum Ablauf dieser Laufzeit akzeptieren (es bleibt einem sowieso nichts anderes übrig). Dann hat der Sachbearbeiter eine mögliche Lösung vor Augen und ob dann im Schreiben steht "aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" kann einem auch egal sein, wenn einem entsprechend entgegen gekommen wird.
Außer das ganze Unternehmen ist scharf instruiert worden nicht davon abzuweichen und man will es für die Zukunft auf "Musterverfahren" ankommen lassen um die Sache dauerhaft zu klären und hofft in der Masse auf die Trägheit, da kann ich nur spekulieren. Wie das dann zB vor dem BGH irgendwann ausginge kann ich auch nur raten, die bisherige Rechtslage spielt IMHO aber eindeutig Verbrauchern in die Hände.
Speziell beim eh schon rabattierten Winbacktarif würde ich persönlich sogar die 5€ Preiserhöhung schlucken, das gleicht ja gerade mal die Inflation von 2022 und 2023 aus. Würde ich aber schon den eh höheren Normalpreis zahlen wäre bei mir das Ende der Fahnenstange erreicht