Einspeisegebühren und Zukunft der Mehrnutzerverträge

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Knidel
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Re: [OFFEN][VFKD] Programme Einspeisung

Beitrag von Knidel »

GLS hat geschrieben: 29.05.2023, 12:00 Es darf nicht mehr über die Miete (Nebenkosten) abgerechnet werden, sondern die einzelnen Mieter müssen selbst Verträge abschließen. Das werden die allermeisten bei dem miesen Angebot nicht tun.
Flole meint, dass die Vermieter formal die Kosten übernehmen, aber gleichzeitig auch die normale Miete erhöhen.

Flole hat geschrieben: 29.05.2023, 00:00 Wie das laufen wird? Die Nebenkosten gehen runter, die Mieten hoch und alles bleibt beim alten (oder wird teurer wenn der Vermieter die Gelegenheit nutzt um die Miete noch weiter zu erhöhen) :brüll: Viel Wirbel um nichts.
Hast du irgendwelche Anhaltspunkte, dass eine nennenswerte Anzahl an Vermietern das so machen will? Wenn Vermieter die Möglichkeit zur Mieterhöhung haben (das geht ja auch nicht immer so einfach), dann nutzen sie das doch, um selber davon zu profitieren. Welches Interesse sollten sie daran haben, Vodafone Geld (für ein ungenügendes Produkt) zu verschaffen?
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GLS
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Re: [OFFEN][VFKD] Programme Einspeisung

Beitrag von GLS »

Knidel hat geschrieben: 29.05.2023, 12:19 Flole meint, dass die Vermieter formal die Kosten übernehmen, aber gleichzeitig auch die normale Miete erhöhen.
Das ist ja nun komplett unrealistisch. Wenn Vodafone so denkt, ist ihnen nicht mehr zu helfen. Welches Interesse sollten die Vermieter haben, dass ihre Mieter weiterhin Kabel-TV sehen (müssen)? Außerdem widerspricht das dem Prinzip hinter der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs, dass die Mieter nun endlich selbst ihren Anbieter bzw. ihre Versorgungsart wählen dürfen, und könnte juristische Folgen nach sich ziehen.
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Re: [OFFEN][VFKD] Programme Einspeisung

Beitrag von Karl. »

Das ist eben nicht unrealistisch, weil der Vermieter den MNV immernoch kündigen kann - aber es bleibt bei der erhöhten Miete.
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
:geheimtipp:
Flole
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Re: [OFFEN][VFKD] Programme Einspeisung

Beitrag von Flole »

GLS hat geschrieben: 29.05.2023, 12:30 Außerdem widerspricht das dem Prinzip hinter der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs, dass die Mieter nun endlich selbst ihren Anbieter bzw. ihre Versorgungsart wählen dürfen, und könnte juristische Folgen nach sich ziehen.
Nö, das zieht ganz sicher keine juristischen Folgen nach sich. Mit seinem Geld darf der Vermieter immer noch tun und lassen was er will, und wenn er das für einen MNV ausgibt dann ist das eben so. Es gibt ja gerade kein Verbot dieser Praxis sondern es darf lediglich nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden (was ja immer eine "Besonderheit" war). Wird es über irgendwas anderes abgerechnet bleibt es vollkommen legal. Würde es ein Verbot geben wäre das was anderes, aber das gibt's nicht und das lässt sich auch nicht irgendwie konstruieren.

Man könnte sogar den Fall haben, dass es lediglich eine Gefälligkeit des Vermieters ist und es bei Störungen keinerlei Folgen hat, also könnte man die Rechte der Mieter sogar dadurch noch schwächen. Oder man nutzt den MNV um "Akzeptanz" für die Erhöhung zu schaffen ("bleibt alles beim alten") wie Karl das schon vorgeschlagen hat, nur um dann später zu kündigen und zu sagen "ist jetzt nicht mehr drin".

Teilweise hängt an den MNV noch mehr dran, z.B. Telemetrie-Verträge, eine Internet Grundversorgung für alle Bewohner usw., das macht eine Wohnung schon attraktiver und ein Vermieter hat großes Interesse daran, dass es auch so bleibt.

Es widerspricht eigentlich auch dem Prinzip des Gesetzes, dass man jahrelang Geld beim Finanzamt zum Spitzenzinssatz anlegen konnte, dennoch war es völlig legal und so haben die Steuerzahler jahrelang die Zinsen diverser schlauer Leute bezahlt, bis vor einiger Zeit das Gesetz geändert wurde. Es ist ja keineswegs verboten irgendwelche Schlupflöcher in Gesetzen auszunutzen, da muss man aber pfiffig für sein, die entdecken und dann dafür sorgen, dass es niemand sonst merkt, sonst wird es irgendwann gestopft (gut, in diesem Fall nicht schlimm, dann tritt das ein was Karl gesagt hat: Kein MNV mehr, nur höhere Miete, ist der Vermieter auch mit zufrieden).
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Re: [OFFEN][VFKD] Programme Einspeisung

Beitrag von qwert2384 »

Warum sollte ein Vermieter ein interesse haben so ein krudes Konstrukt zu bauen. Ist doch viel einfacher einen Rahmenvertrag für die Mieter zu verhandeln und den Mietern die Option für einen Vertrag zu bieten (zu speziellen Konditionen -> Vodafone TV Connect Start).

Ich glaube auch nicht das Vodadone ein Interesse hätte solche "Hintertür" Merhnutzeerverträge zu haben. Der juristische Zoff ist vorprogrammiert.

-> https://immobilienwirtschaft.vodafone.d ... kg-novelle

Edit: Ich sehe grade der Punkt von Fiole ist in der FAQ explizit erwähnt.

" Kann ein Mehrnutzervertrag (MNV) weiter bestehen bleiben bzw. neu abgeschlossen werden?

Ja, beides ist möglich. Wenn der Vermieter den Mehrnutzervertrag (MNV) bestehen lässt, können die Bewohner/Mieter wie gewohnt weiterhin fernsehen. Und wenn ein neuer MNV abgeschlossen wird, können die Bewohner/Mieter sofort beim Einzug fernsehen – ohne zusätzliche Hardware. Der Vermieter müsste in beiden Fällen mit dem Bewohner/Mieter entweder eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag oder eine sonstige Vereinbarung für die Nutzung des TV-Anschlusses abschließen. Alternativ kann der Vermieter die Kosten für den TV-Anschluss auch selber tragen. "
Zuletzt geändert von qwert2384 am 29.05.2023, 20:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [OFFEN][VFKD] Programme Einspeisung

Beitrag von Flole »

Die Vorteile für die Vermieter haben Karl und ich doch jetzt schon mehrfach aufgelistet.

Vodafone ist das doch egal, die bieten auch weiterhin Mehrnutzerverträge an (und wer jetzt einen abschließt hat nicht mal das Sonderkündigungsrecht). Das gibt auch keinen Ärger, denn wie gesagt: Der Vermieter darf mit seinem Geld tun und lassen was er will. Wenn er den Mietern etwas (vermeintlich) gutes tut darf er das, wenn die Mieterhöhung das nächste mal dann zufällig etwas höher ausfällt darf er auch das (solange es im Rahmen des Vertrages ist).
Zuletzt geändert von Flole am 29.05.2023, 20:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [OFFEN][VFKD] Programme Einspeisung

Beitrag von qwert2384 »

Siehe FAQ, da steht das tatsächlich drin. S.o
Flole
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Re: [OFFEN][VFKD] Programme Einspeisung

Beitrag von Flole »

qwert2384 hat geschrieben: 29.05.2023, 20:31 Siehe FAQ, da steht das tatsächlich drin. S.o
Vodafone ist halt auch nicht blöd, wenn ich auf die Idee komme dann kommt Vodafone erst recht darauf (so eine brillante Denkleistung war das ja nun auch nicht), für die steht eine Menge Geld auf dem Spiel. Die werden bestimmt auch noch ganz viele schöne Argumente haben warum ein Vermieter das tun sollte die im Verkaufsgespräch dann angeführt werden und den Rahmenvertrag unattraktiv erscheinen lassen :D
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Re: [OFFEN][VFKD] Programme Einspeisung

Beitrag von qwert2384 »

Trotzdem werden sich die Verbraucherzentralen so eine Praxis sicher vornehmen, wie auch immer das dann ausgeht.
Flole
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Re: [OFFEN][VFKD] Programme Einspeisung

Beitrag von Flole »

Was sollen sie sich da vornehmen? Da gibt's halt schlicht und einfach keinen Fall, dem Vermieter vorschreiben wofür er sein Geld ausgeben darf wird halt ganz sicher nichts, und das weiß auch eigentlich jeder. Solange es nicht in den Betriebskosten auftaucht darf jeder Vermieter so viele MNVs oder sonstwas abschließen wie er möchte.

Das ganze ist analog zur Miete von Rauchwarnmeldern: Die ist ebenfalls nicht in den Betriebskosten umlegbar, also wenn ein Vermieter die Dinger mietet wird das ganze in seine Kalkulation eingepreist und die Miete ist entsprechend hoch um das zu berücksichtigen, fertig. Warum sollte das ganze nun ausgerechnet bei Kabel TV nun nicht möglich sein? Die Betriebskosten machen im Prinzip nur Sinn für Dinge die sich jedes Jahr ändern, also Gartenpflege nach Aufwand, Stromkosten etc., für Dinge die über lange Zeit konstante Preise haben nimmt man lieber die Miete, da kann man tun und lassen was man will, braucht seine Kalkulation nicht offenlegen usw., und man kann die Betriebskostenabrechnung einfacher erstellen wenn diese nur aus wenigen Positionen besteht. Den Mietern ist es eigentlich auch egal ob sie monatlich 1000€ Miete und 500€ Nebenkosten bezahlen müssen oder 1400€ Miete und 100€ Nebenkosten, kommt am Ende sowieso alles vom selben Konto und aus derselben Tasche (Ausnahmen gibt's hier auch, ist klar, insbesondere wenn's Unterstützung vom Staat gibt).