GLS hat geschrieben: ↑29.05.2023, 12:30
Außerdem widerspricht das dem Prinzip hinter der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs, dass die Mieter nun endlich selbst ihren Anbieter bzw. ihre Versorgungsart wählen dürfen, und könnte juristische Folgen nach sich ziehen.
Nö, das zieht ganz sicher keine juristischen Folgen nach sich. Mit seinem Geld darf der Vermieter immer noch tun und lassen was er will, und wenn er das für einen MNV ausgibt dann ist das eben so. Es gibt ja gerade kein Verbot dieser Praxis sondern es darf lediglich nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden (was ja immer eine "Besonderheit" war). Wird es über irgendwas anderes abgerechnet bleibt es vollkommen legal. Würde es ein Verbot geben wäre das was anderes, aber das gibt's nicht und das lässt sich auch nicht irgendwie konstruieren.
Man könnte sogar den Fall haben, dass es lediglich eine Gefälligkeit des Vermieters ist und es bei Störungen keinerlei Folgen hat, also könnte man die Rechte der Mieter sogar dadurch noch schwächen. Oder man nutzt den MNV um "Akzeptanz" für die Erhöhung zu schaffen ("bleibt alles beim alten") wie Karl das schon vorgeschlagen hat, nur um dann später zu kündigen und zu sagen "ist jetzt nicht mehr drin".
Teilweise hängt an den MNV noch mehr dran, z.B. Telemetrie-Verträge, eine Internet Grundversorgung für alle Bewohner usw., das macht eine Wohnung schon attraktiver und ein Vermieter hat großes Interesse daran, dass es auch so bleibt.
Es widerspricht eigentlich auch dem Prinzip des Gesetzes, dass man jahrelang Geld beim Finanzamt zum Spitzenzinssatz anlegen konnte, dennoch war es völlig legal und so haben die Steuerzahler jahrelang die Zinsen diverser schlauer Leute bezahlt, bis vor einiger Zeit das Gesetz geändert wurde. Es ist ja keineswegs verboten irgendwelche Schlupflöcher in Gesetzen auszunutzen, da muss man aber pfiffig für sein, die entdecken und dann dafür sorgen, dass es niemand sonst merkt, sonst wird es irgendwann gestopft (gut, in diesem Fall nicht schlimm, dann tritt das ein was Karl gesagt hat: Kein MNV mehr, nur höhere Miete, ist der Vermieter auch mit zufrieden).