[VFKD] Nebenkostenprivileg

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option bei Vodafone West.
Forumsregeln
Forenregeln

Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Wechsler
Fortgeschrittener
Beiträge: 389
Registriert: 17.03.2018, 21:29

Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Wechsler »

Quocky hat geschrieben: 01.04.2024, 17:06 Das Nebenkostenprivileg wurde doch abgeschafft, damit niemand für Kabel-TV zahlen muss, der es nicht nutzen will.
Die Betriebskosten-Verordnung wurde geändert. Die betrifft aber nur Mieter. Eigentümer zahlen Hausgeld. Dort hat sich rechtlich nichts geändert.
Die Firma teilt mit, dass die Dose abgeklemmt wird, wenn das TV-Angebot nicht gebucht wird.
Die Dose in deiner Eigentumswohnung doch dein Eigentum. Frag die Firma doch mal, auf welcher rechtlichen Grundlage sie in dein Eigentum eingreifen wollen. Vermutlich verwechseln sie dich mit einem Mieter und verstehen nicht, dass Eigentümer grundgesetzlich geschützte Rechte haben, und Eingriffe strafbewehrt sind. Wenn sich an der Dose jemand zu schaffen macht, ist in flagranti die Polizei zuständig und im Nachgang die Staatsanwaltschaft.
Flole
Insider
Beiträge: 10429
Registriert: 31.12.2015, 01:11

Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Flole »

Wechsler hat geschrieben: 02.04.2024, 01:22
Die Firma teilt mit, dass die Dose abgeklemmt wird, wenn das TV-Angebot nicht gebucht wird.
Die Dose in deiner Eigentumswohnung doch dein Eigentum. Frag die Firma doch mal, auf welcher rechtlichen Grundlage sie in dein Eigentum eingreifen wollen. Vermutlich verwechseln sie dich mit einem Mieter und verstehen nicht, dass Eigentümer grundgesetzlich geschützte Rechte haben, und Eingriffe strafbewehrt sind. Wenn sich an der Dose jemand zu schaffen macht, ist in flagranti die Polizei zuständig und im Nachgang die Staatsanwaltschaft.
Die Dose ist entweder Gemeinschaftseigentum oder aber sie gehört dem NE4 Betreiber (das ist vermutlich hier der Fall), das der Eigentümer der Wohnung auch Eigentümer der Dosen ist kommt sehr selten vor. Wenn ich im Baumnetz "meine" Dosen ausbaue und verkaufe haben die Eigentümer über mir einfach Pech gehabt und kein Signal mehr? Oder ich verlange einfach auch Durchleitungsgebühren wenn die Leute über mir meine Leitungen und Dosen zur Durchleitung eines Signals nutzen wollen. Mein Eigentum, also kann ich damit tun was ich will, oder nicht?
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14833
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von berlin69er »

Ich würde zunächst mal klären, was unter Betreiber zu verstehen ist! Ob es ein NE4 Anbieter ist, dem das Netz gehört oder „nur“ der Wohnungsverwalter, der nicht mitbekommen hat, dass er Eigentümer und nicht Mieter anschreibt.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Wechsler
Fortgeschrittener
Beiträge: 389
Registriert: 17.03.2018, 21:29

Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Wechsler »

Flole hat geschrieben: 02.04.2024, 02:20das der Eigentümer der Wohnung auch Eigentümer der Dosen ist kommt sehr selten vor.
Wie sehr selten? Das ist der Normalfall im Wohneigentum, dass alles in der Eigentumswohnung und alle Zuleitungen bis zur vom Sondereigentümer bedienbaren Sperrmöglichkeit dem Wohnungseigentümer gehört (laut BGH-Urteil). Auch bei Gemeinschaftseigentum ist ein Wohnungseigentümer immer noch Miteigentümer und kann dementsprechend von Dritten in seinen Rechten (strafbar) verletzt werden.

Das einzige was hier relevant ist, dass irgendein Kabelnetz-Betreiber gern einem Wohnungseigentümer wie einem Mieter die Versorgung sperren würde, was gar nicht so einfach ist, wenn er sich an fremden Eigentum nicht zu schaffen machen darf. Ab F-Stecker an der Sternverteilung gehört alles dem Wohnungseigentümer und sein Eigentum darf ohne seine Zustimmung niemand anfassen.
Flole
Insider
Beiträge: 10429
Registriert: 31.12.2015, 01:11

Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Flole »

Wechsler hat geschrieben: 02.04.2024, 08:54
Flole hat geschrieben: 02.04.2024, 02:20das der Eigentümer der Wohnung auch Eigentümer der Dosen ist kommt sehr selten vor.
Wie sehr selten? Das ist der Normalfall im Wohneigentum, dass alles in der Eigentumswohnung und alle Zuleitungen bis zur vom Sondereigentümer bedienbaren Sperrmöglichkeit dem Wohnungseigentümer gehört (laut BGH-Urteil).
Also kann ich die Dosen im Baumnetz ausbauen und von den Leuten über mir 5€ monatlich dafür verlangen, dass ich das Signal durchleite? Und dann mach ich bei der Bus-basierten Klingelanlage weiter, wer über mir wohnt muss für die Durchleitung durch meine Leitungen/Klemmen bezahlen?
Wechsler hat geschrieben: 02.04.2024, 08:54 (laut BGH-Urteil).
Hast du mal das Aktenzeichen davon?
Wechsler hat geschrieben: 02.04.2024, 08:54 Ab F-Stecker an der Sternverteilung gehört alles dem Wohnungseigentümer und sein Eigentum darf ohne seine Zustimmung niemand anfassen.
Sternverteilung? Klemmt man einfach im Keller ab. Fertig.
maniatore2006
Fortgeschrittener
Beiträge: 443
Registriert: 15.06.2010, 02:56

Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von maniatore2006 »

Wer Redet hier vom Eigentümer?!! Die Verwaltung!! Sie ist nicht Vodafone und kann nicht einfach einem Zahlenden Kunden Das Kabel Abklemmen egal ober nur Internet hat. Ich habe das so schon oft gehabt das ich KEIN TV Gebucht hatte, und ich musste nicht mal einen VF Vertreter in die Wohnung lassen.

In dem Vorliegenden Fall will die HAusverwaltung die Bewohner Zwingen KABEL TV zu Nehmrn was das ganze Nebenkosten dings umgeht! Wenn die Eigentümer oder Mieter KEIN TV Haben wollen aber Internet Kunde sind dürfen sie NICHT das gasammte Kabel Kappen!! Sonnst hätten sie das bei mir schon einige male gemacht! In den Letzten 4 Wohnungen! In der Ersten gab es noch Filter.
Flole
Insider
Beiträge: 10429
Registriert: 31.12.2015, 01:11

Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Flole »

Es klemmt auch nicht die Verwaltung zahlende Kunden ab sondern der NE4 Betreiber ("die Firma, die den Service übernimmt") klemmt Leute ab, die für den Zugang zur NE4 nicht bezahlen. Die Hausverwaltung will ihre "Vorgesetzten" (bzw. Auftraggeber) zu gar nichts zwingen, keine Ahnung wie du auf diese absurde Idee kommst.
Hoppelhase
Kabelexperte
Beiträge: 731
Registriert: 26.07.2017, 18:42

Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Hoppelhase »

Nur mal so hypothetisch, wenn der NE4 Betreiber 99 von 100 nicht zahlende Kunden abklemmt, was macht er dann im Monat an Minus? Weiter oben schrieb @Quocky was von 10,99€ / Monat was dann in Summe ein Minus von 1088€ wären. Ab einer bestimmten Anzahl von nicht zahlenden Kunden rentiert es sich ja nicht mehr.
Flole
Insider
Beiträge: 10429
Registriert: 31.12.2015, 01:11

Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Flole »

Er hat die NE4 einmal errichtet und hat im Prinzip keine wirklichen laufenden Kosten, besonders wenn sie nicht genutzt wird, denn dann braucht man sie auch nicht entstören etc.

Kann man übrigens genauso über VF sagen, nur muss VF den Strom für Verstärker, CMTS etc. selber bezahlen, ein NE4 Betreiber in der Regel nicht wenn er nur die NE4 betreibt.
Flole
Insider
Beiträge: 10429
Registriert: 31.12.2015, 01:11

Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Flole »

Kleiner Nachtrag noch: Was den NE4 Betreiber aber "stört" ist, wenn man ihm als WEG einfach kündigt bzw. die Hausverwaltung anweist dies zu tun. Dann ist man aber selber für die NE4 verantwortlich, und das klappt auch nur wenn der NE4 Betreiber eben nur die NE4 betreibt, sobald ihm noch was davor gehört klappt das nicht mehr, dann will man ja immer noch ein fremdes Netz nutzen.