Dass der Preiserhöhung auch zum Ende der Vertragslaufzeit explizit zugestimmt werden muss. Vodafone kann also den Vertrag weiterlaufen lassen (Umsatz gleich) oder änderungskündigen (Umsatz geht auf Null). Aber sie können nicht einfach eine "Option Basispreisanpassung" auf die Rechnung setzen und gucken, wie viele es merken.
[VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: [VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
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Re: [VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Und das steht so in deinem Vertrag drin? War bei Vodafone zu der Zeit doch noch absolut unüblich.
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Re: [VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Und hat man dir das explizit angeboten und du musstest dem zustimmen, oder hat Vodafone auch hier versucht eine einseitige Vertragsänderung zu ihren gunsten durchzudrücken? Wenn letzteres, warum sollte das, was bei den Preisen nicht geht plötzlich bei Laufzeiten möglich sein?
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Re: [VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Soweit ich weiß, hat Vodafone hier eine gesetzliche Vorgabe erfüllt.
Es gab m.W. keine gesetzliche Vorgabe, dass Vodafone die Preise erhöhen muss, oder weißt du da etwas anderes?
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Re: [VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Nein, der Gesetzgeber hat dem Kunden das Recht den Vertrag zu kündigen eingeräumt. Dafür braucht es keine Vertragsanpassung und es gibt auch keine Pflicht für eine solche. Die Vertragsanpassung braucht es nur, wenn Vodafone dieses Privileg auch will (das TKG spricht explizit vom Kunden der das darf, nicht vom Anbieter). Ansonsten gilt "Kunde kann mit Frist nach TKG kündigen, Anbieter muss die Frist im Vertrag abwarten".
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Re: [VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Wenn vereinbart wurde, dass sich der Kündigungsverzicht beidseitig um ein Jahr verlängert, dann kann Vodafone das nicht einfach einseitig ändern. Das TKG hat nur dem Kunden rückwirkend ein zusätzliches Kündigungsrecht mit einmonatiger Frist eingeräumt.Flole hat geschrieben: ↑24.04.2024, 19:42 Und hat man dir das explizit angeboten und du musstest dem zustimmen, oder hat Vodafone auch hier versucht eine einseitige Vertragsänderung zu ihren gunsten durchzudrücken? Wenn letzteres, warum sollte das, was bei den Preisen nicht geht plötzlich bei Laufzeiten möglich sein?
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Re: [VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Welcher Kündigungsverzicht? Und rückwirkend ist da auch nichts, sondern ab Inkrafttreten des TKGs.
Und im wesentlichen hast du ja genau das wiedergegeben, was einen Post davor auch schon steht.
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Re: [VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Rückwirkend heißt für bestehende Verträge. Die durch das TKG erfolgte Änderung gilt nur für den Kunden, nicht für den Anbieter. Der muss sich bei Altverträgen weiterhin an die vereinbarte jährliche Verlängerung halten:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/neues ... 98975.html