Ja, weil durch den Entfall des Nebenkostenprivileg die bisherige Kabelgebühr für InfoCity nicht mehr vom Vermieter/ Wohnungsgesellschaft über die Nebenkosten eingezogen werden darf, sondern InfoCity diese auf Basis eines eigenen mit jedem Nutzer abzuschließenden Vertrags abrechnen muss.
D.h. anstatt der von indianerhorst erwähnten 107 €/ Jahr ( Stand 2022) Kabelnebenkosten sind es dann 120 €/ Jahr.
Die Idee der Gesetzesänderung war Mieter von der Kabel(zwangs)-Gebühr in den Nebenkosten zu befreien, wenn diese kein Kabel-TV empfangen möchten und stattdessen z.B. DVB-S (Satellit), DVB-T (Antenne) oder IPTV (Internet TV) nutzen.
Das Nebenkostenprivileg war eine "Erfindung" von Leo Kirch und Helmut Kohl Ende der 80er/ Anfang der 90er, um die Verbreitung des Privatfernsehens in Deutschland zu fördern.