[VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)
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Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)
Das ist auch Ergebnis der dämlichen "Mach den TV-Anschluss-Check" - Werbung. Nun glaubt fast jeder, der meint kein lineares (Kabel) TV zu benötigen, dass man nun TV beim Kabelanschluss "abwählen" kann.
Ich kann mir aber vorstellen, dass es in Rostock Mieter gibt, welche Kabel-TV und DSL-Internet nutzen.
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Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)
Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes wurden in § 2 Nr. 15 BetrKV der Begriff "Breitbandkabelnetz" durch "Breitbandnetz" und der Begriff "Breitbandkabelanschlüsse" durch "Breitbandanschlüsse" ersetzt. Damit wurde klargestellt, dass die Kosten aller leitungsgebundenen Breitbandinfrastrukturen für die Grundversorgung mit Fernsehen und Hörfunk unter diese Betriebskostenart fallen.reneromann hat geschrieben: ↑25.05.2024, 18:37 Es hieß also selbst in der ursprünglichen Fassung von 2003(!) bereits "die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse, wo 2012 der Wortbestandteil "kabel" entfallen ist.
Nach der alten Fassung war nur die Umlage der durch ein Breitbandkabelnetz entstehenden Kosten sowie der Kosten von Breitbandkabelanschlüssen möglich. Bei einem Wechsel, z. B. auf eine TV-Versorgung mittels einer Breitbandtelefonleitung, liefen Vermieter Gefahr, die anfallenden Betriebskosten nicht mehr auf die Mieter umlegen zu können.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 53486.html
Die technischen Grundlagen ändern also nichts daran, dass nie etwas anderes als TV und Hörfunk umlagefähig waren. Noch nie konnte ein Internetzugang (!) zwangsweise über Betriebskosten abgerechnet werden.
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Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)
Du zitierst das richtige und schaffst es dennoch die falschen Schlüsse daraus zu ziehen.... Respekt.... Was steht denn da? Kosten für TV und Hörfunk? Nein, sondern Grundgebühren für den Breitband(kabel)anschluss. Genau diese entfallen jetzt und genau die muss ein Mieter nun selber tragen wenn er einen Breitbandkabelanschluss nutzen möchte und der Netzbetreiber dafür eine Gebühr haben möchte. Für welche Dienste er den nutzen möchte ist dabei egal. Um einen Internetzugang ging und geht es dabei doch gar nicht.
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Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)
Wo steht da auch nur EIN WORT von TV oder Hörfunk? Es steht das Wort "BREITBAND(KABEL)NETZ" - wofür das genutzt wird, steht weder im TKG noch in der BetrKV!Wechsler hat geschrieben: ↑25.05.2024, 19:50Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes wurden in § 2 Nr. 15 BetrKV der Begriff "Breitbandkabelnetz" durch "Breitbandnetz" und der Begriff "Breitbandkabelanschlüsse" durch "Breitbandanschlüsse" ersetzt. Damit wurde klargestellt, dass die Kosten aller leitungsgebundenen Breitbandinfrastrukturen für die Grundversorgung mit Fernsehen und Hörfunk unter diese Betriebskostenart fallen.reneromann hat geschrieben: ↑25.05.2024, 18:37 Es hieß also selbst in der ursprünglichen Fassung von 2003(!) bereits "die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse, wo 2012 der Wortbestandteil "kabel" entfallen ist.
Nach der alten Fassung war nur die Umlage der durch ein Breitbandkabelnetz entstehenden Kosten sowie der Kosten von Breitbandkabelanschlüssen möglich. Bei einem Wechsel, z. B. auf eine TV-Versorgung mittels einer Breitbandtelefonleitung, liefen Vermieter Gefahr, die anfallenden Betriebskosten nicht mehr auf die Mieter umlegen zu können.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 53486.html
Die technischen Grundlagen ändern also nichts daran, dass nie etwas anderes als TV und Hörfunk umlagefähig waren. Noch nie konnte ein Internetzugang (!) zwangsweise über Betriebskosten abgerechnet werden.
Und wenn eben jene Grundgebühr für das "BREITBAND(KABEL)NETZ" jetzt vom Mieter getragen werden muss, damit er die Dienste über das BREITBAND(KABEL)NETZ weiterhin nutzen kann, dann hat der Mieter die Grundgebühr für eben jenen Anschluss an das BREITBAND(KABEL)NETZ jetzt selbst abzuschließen und zu bezahlen!
Und um die Grundgebühren für den Internetzugang ging es hier noch nie - mal davon abgesehen, dass die im Rahmen einer Pauschalmiete sehr wohl auf den Nutzer umgelegt werden können (z.B. innerhalb von Wohnheimen).
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Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)
Mach es doch nicht so kompliziert, was in der BetrKV nicht erwähnt ist, ist halt in der Nettokaltmiete enthalten
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Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)
Eben. Die Zwangsumlage war nie für etwas anderes als Rundfunk. Es gab noch nie (!) umlagefähige Betriebskosten für Telefon- oder Internetdienstleistungen. Jeder Vermieter, der so etwas abgerechnet hat, bekam die Abrechnung vom Anwalt um die Ohren gehauen.
Der Begriff "Breitbandkabel" wurde seit den 1980ern technisch korrekt für ein Koaxialkabel verwendet, das mehrere hundert MHz Fernsehen und Rundfunk überträgt. Das hat rein nichts mit Internet zu tun. Der Begriff wurde 2012 geändert, damit Rundfunk über Glasfaser auch umlagefähig war, was 2024 endgültig abgeschafft wurde.
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Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)
Es geht doch gar nicht um Internet oder Telefon, sondern immer noch um den Kabelanschluss.....Wechsler hat geschrieben: ↑27.05.2024, 08:27Eben. Die Zwangsumlage war nie für etwas anderes als Rundfunk. Es gab noch nie (!) umlagefähige Betriebskosten für Telefon- oder Internetdienstleistungen. Jeder Vermieter, der so etwas abgerechnet hat, bekam die Abrechnung vom Anwalt um die Ohren gehauen.
Und die meisten Mieter machen bei falschen Abrechnungen nichts, also keineswegs bekommt jeder Vermieter der falsch abrechnet das von irgendeinem Anwalt um die Ohren gehauen.
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Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)
Es sei denn, man vermietet beispielsweise an Lehrer oder Erzieher, das gibt meist Ärger
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Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)
Lies dir doch bitte die BetrKV durch - da steht nichts von "Rundfunk", "Radio" oder "TV".Wechsler hat geschrieben: ↑27.05.2024, 08:27Eben. Die Zwangsumlage war nie für etwas anderes als Rundfunk. Es gab noch nie (!) umlagefähige Betriebskosten für Telefon- oder Internetdienstleistungen. Jeder Vermieter, der so etwas abgerechnet hat, bekam die Abrechnung vom Anwalt um die Ohren gehauen.
Der Begriff "Breitbandkabel" wurde seit den 1980ern technisch korrekt für ein Koaxialkabel verwendet, das mehrere hundert MHz Fernsehen und Rundfunk überträgt. Das hat rein nichts mit Internet zu tun. Der Begriff wurde 2012 geändert, damit Rundfunk über Glasfaser auch umlagefähig war, was 2024 endgültig abgeschafft wurde.
Es stehen dort explizit die Kosten für den Anschluss an das Breitband(kabel)netz!
Wenn also bestimmte NE3-Betreiber für die Bereitstellung eines vollversorgten Breitband(kabel)anschlusses Geld verlangen und du Internet nutzen willst, was als Voraussetzung hat, dass du einen vollversorgten Breitband(kabel)anschluss bereitstellst, kommst du um die Zahlung der Gebühren für den Breitband(kabel)anschluss nicht drum herum.
Bisher wurde diese Gebühr über die Vermieter eingezogen - jetzt musst du sie selbst bezahlen. Dass diese Gebühr, die Voraussetzung für Kabel-Internet ist, jetzt weiterhin anfällt und für den Mieter damit die Kabelgrundgebühr bleibt, solltest du so langsam begriffen haben. Ähnlich wie man die Kabel-Grundgebühr auch bezahlen muss, wenn man nur Sky empfangen möchte...
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Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)
Es ist eigentlich relativ einfach: Entweder der Mieter ist bei einer großen Wohnungsverwaltung - dann stimmen die Abrechnungen eigentlich meistens.
Oder er ist bei einem privaten Vermieter: Dann sind sie eigentlich immer (!) fehlerhaft. Da lohnt sich jedes Jahr der Gang zum Anwalt genau wie zum Steuerberater. Die Rechtsberatungskosten gehen ja schließlich zu Lasten des Verursachers.