[VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Alan Smith
Fortgeschrittener
Beiträge: 348
Registriert: 06.12.2023, 10:26
Bundesland: Brandenburg

Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)

Beitrag von Alan Smith »

indianahorst hat geschrieben: 01.07.2024, 22:24
Ich werde keinen Durchleitungszwangsvertrag mit Infocity für die Nutzung meines Kabel-Internettarifs abschliessen. Ich habe seit Februar mehrfach bei Vodafone auf dei Situation in Rostock hingewiesen. Es wurde - von verschiedenen Vodafone-Servicemitarbeitern - eindeutig kommuniziert, dass
a) das Ende des Nebenkostenprivilegs ausschliesslich den TV-Vertrag betrifft, der Internetvertrag aber nicht betroffen ist
b) dass Vodafone keine Sonderkündigung zum 1.7. akzeptiert (wegen a)) und
c) dass kein (von mir vorgeschlagener) Wechsel zu Vodafone DSL nötig ist

Diese Aussagen habe ich in verschiedenen Formulierungen vier oder fünf mal vorliegen.
Wenn für Rostock bei Vodafone im Infocity- Einzugsgebiet ein Internet-Vertrag abgeschlossen werden soll, schreibt Vodafone:
Du brauchst einen Kabel-TV-Vertrag bei Deinem Kabelnetz-Betreiber
Dafür gibt`s 10 € Rabatt auf unseren Tarif. Wenn Du noch keinen Kabel-TV-Vertrag hast, kannst Du ihn anschließend bei Deinem Kabelnetz-Betreiber separat buchen.
Über infocity sind diese Internet Verträge 10€/ Monat günstiger und auch hier gilt:
Voraussetzung für die Nutzung dieses Produkts ist ein aktiver Kabelanschlussvertrag mit infocity Rostock.
Flole
Insider
Beiträge: 10431
Registriert: 31.12.2015, 01:11

Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)

Beitrag von Flole »

berlin69er hat geschrieben: 02.07.2024, 07:24 Immerhin sind hier Netzbetreiber und Vermieter die Eigentümer der „letzten Meile“ und haben sich in einer eigenen Gesellschaft gefunden, sprich man könnte also auch vermuten, dass hier durch die Hintertür eine Art Nebenkosten weitergeführt werden soll.
Welche Anzeichen gab es vor ca. 30 Jahren dafür, dass einmal das Nebenkostenprivileg abgeschafft werden wird? Und welche Anzeichen gab es dafür, dass eine derartigen Konstellation so etwas möglich macht?
Alan Smith
Fortgeschrittener
Beiträge: 348
Registriert: 06.12.2023, 10:26
Bundesland: Brandenburg

Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)

Beitrag von Alan Smith »

https://infocity-rostock.de/kabelanschl ... lanschluss

Ich habe bei infocity bereits einen Internetvertrag gebucht, betrifft die Umstellung auch mich?
Ja. Der Kabelanschluss ist Voraussetzung für die Nutzung weiterer Dienste, wie z.B. Internet über Kabel. Als Sie den Internetvertrag abgeschlossen haben, war der Kabelanschluss Bestandteil Ihrer Miete. Die Voraussetzung war erfüllt. Ab 01.07.2024 benötigen Sie auf jeden Fall einen Einzelnutzervertrag mit infocity, damit Sie weiter im Internet surfen können. Übrigens: Der Vertragspartner Ihres Internetvertrages ist Vodafone.

Was passiert, wenn ich den Kabelanschluss nicht umbuche?
infocity Rostock geht davon aus, dass der Anschluss von Ihnen nicht mehr genutzt wird.
Ab Juli 2024 erfolgt die Sperrung des Anschlusses für Ihre Wohnung.
Weder Fernsehen noch Internet sind danach über Kabel möglich.

Sperren/ Entsperren: 60 €
https://infocity-rostock.de/fileadmin/p ... r_2023.pdf
viewtopic.php?p=754457#p754457
Wechsler
Fortgeschrittener
Beiträge: 389
Registriert: 17.03.2018, 21:29

Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)

Beitrag von Wechsler »

indianahorst hat geschrieben: 01.07.2024, 22:24 Sollte irgendein Spezialexperte von Infocity den Internetzugang am HÜP abklemmen (für TV dürfen sie gerne einen Frequenzfilter am HÜP installieren oder einen Termin für die Installation einer Blinddose an der Multimediadose in der Wohnung vereinbaren), werde ich auch Strafanzeige wegen § 303b StGB (Computersabotage) stellen.
Vodafone ist in einer Leistungpflicht, egal was die hiesigen Medienberater dir erzählen. Wie sie das innerhalb ihrer Konstruktionen aus Tochterfirmen und Beteiligungen hinbekommen, ist nicht dein Problem. Als Mieter beginnt deine Zuständigkeit an der Kabeldose.
reneromann
Insider
Beiträge: 5082
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)

Beitrag von reneromann »

Wechsler hat geschrieben: 02.07.2024, 15:31
indianahorst hat geschrieben: 01.07.2024, 22:24 Sollte irgendein Spezialexperte von Infocity den Internetzugang am HÜP abklemmen (für TV dürfen sie gerne einen Frequenzfilter am HÜP installieren oder einen Termin für die Installation einer Blinddose an der Multimediadose in der Wohnung vereinbaren), werde ich auch Strafanzeige wegen § 303b StGB (Computersabotage) stellen.
Vodafone ist in einer Leistungpflicht, egal was die hiesigen Medienberater dir erzählen.
Lies dir bitte nochmal die AGB des Vertrages durch - wenn der Kunde die Voraussetzungen nicht mehr stellt, stellt der Kunde Vodafone leistungsfrei.
Wie sie das innerhalb ihrer Konstruktionen aus Tochterfirmen und Beteiligungen hinbekommen, ist nicht dein Problem. Als Mieter beginnt deine Zuständigkeit an der Kabeldose.
Leider nein - der vollversorgte Kabelanschluss (und dessen Kosten) sind vom Nutzer zu stellen (und damit auch zu tragen).

In den "Ergänzende Geschäftsbedingungen für Vodafone Internet-, Telefonie- und TV-Leistungen" unter Punkt "A Gemeinsame Bedingungen für Internet, Telefon und TV", Abschnitt "1 Vertrag und Leistungsumfang" heißt es unter Punkt 1.3 dazu klipp und klar:
Soweit Vodafone eine Leistung zu erbringen hat, die von erforderlichen Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnissen Dritter oder des Kunden abhängig ist, steht die Leistungspflicht von Vodafone unter dem Vorbehalt, dass diese Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erfolgen. Werden die erforderlichen Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse nicht rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erbracht, entfällt insoweit die Leistungspflicht von Vodafone, sofern Vodafone die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Erbringung nicht zu vertreten hat. Vodafone wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten.
Heißt also: Wenn der Kunde den Kabelanschluss (= Vorleistung Dritter) nicht bezahlt, stellt der Kunde VF leistungsfrei und VF(!) steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Dem Kunden hingegen steht kein solches außerordentliches Kündigungsrecht zu, weil er ja für die Vorleistung einstehen muss.

Und auch der Fall, dass der Kabelnetzbetreiber wechselt, ist unter Punkt 1.4 geregelt:
Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind – sofern technisch erforderlich – der Anschluss an das Vodafone-Netz und an ein – je nach gewähltem Produkt – rückkanalfähiges Hausverteilernetz sowie das Recht zur Versorgung des betreffenden
Grundstücks. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben oder entfällt diese während der Vertragslaufzeit aus einem nicht von Vodafone zu vertretenden Grund, steht Vodafone ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Unter Abschnitt "2 Pflichten des Kunden" ist auch unter Punkt 2.1 geregelt:
Der Kunde stellt die Räumlichkeiten, Einrichtungen und die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten technischen Voraussetzungen zur Verfügung und ermöglicht Vodafone oder ihren Beauftragten nach vorheriger Absprache den Zugang zu diesen, insbesondere zu Installations-, Prüf-, Wartungs-, Sperr- und Reparaturzwecken.[...]
Und damit schließt sich dann der Kreis - der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen technischen Voraussetzungen, vulgo den vollversorgten Kabelanschluss, auf eigene Kosten Vodafone bereitzustellen.
Macht er das nicht, stellt er Vodafone gemäß Punkt 1.3 leistungsfrei und VF erhält gemäß 1.3 und 1.4 ein Sonderkündigungsrecht.

Also nichts mit "Vodafone ist in der Leistungspflicht"...
menzenberg
Newbie
Beiträge: 3
Registriert: 01.07.2024, 19:35

Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)

Beitrag von menzenberg »

Ich beobachte beide Argumentationslinien gelassen (A: Abschaltung trotz VF-Zusicherung; B: Keine Abschaltung, Mythosaufbau durch InfoCity). „Dann bezahle ich halt den Scheiß“, es gibt wichtigere Dinge.

Ich habe eben nochmals bei VF angerufen und die Situation erläutert (Sondersituation HRO) sowie in Metaebene den Ausgang erklärt (Abschaltung der Kabelversorgung inkl. Internet). Gebetsmühlenartig dann nochmals.

Die Antwort: Es wird bei Nichtzahlung an InfoCity ausschließlich TV-/Radio abgeschaltet. Bestehende Kabelverträge bzw. die Versorgung mit Kabelinternet bleiben davon unberührt. InfoCity hat technische Möglichkeiten, das zu gewährleisten.

Viele Grüße
menzenberg
DoDe
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: 03.07.2024, 17:02

Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)

Beitrag von DoDe »

Hmmm... ich hatte mir die AGB zwar auch schonmal durchgelesen, aber scheinbar diesen Satz übersehen:
Vodafone wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten.
Mein Problem war, dass mein VFKD-Vertrag noch 8-9 Monate läuft, aber infocity nur Verträge für 2 Jahre anbietet... bzw. 1 Jahresverträge, die weniger als 10 Euro günstiger sind ~_~
Dass man, wenn man sein Kabel-Internet behalten möchte, einen Vertrag bei infocity abschließen muss, da stimme ich zu und auch, dass man im anderen Fall kein Sonderkündigungsrecht hat, da man ja wie schon häufig erwähnt für die Voraussetzungen zuständig ist (vollversorgter Kabelanschluss).
Ich bin jetzt aber davon ausgegangen, dass das heißt, ich müsste in diesem Fall 8 Monate die 35 Euro an VFKD zahlen ohne die Leistung nutzen zu können... x.x
Wenn ich den o.g. Satz aber richtig verstehe, ändert das ja alles, denn das heißt, wenn infocity mir den Hahn zudreht und ich die Leistung von VFKD nicht mehr nutzen kann, dann nehmen sie auch kein Geld dafür und (nur) VFKD bekommt ein Sonderkündigungsrecht bzw. mein Vertrag läuft alternativ bis zum Vertragsende, aber ich muss nichts bezahlen?! o.O

Das würde das Problem für mich eigentlich lösen, hol ich mir halt DSL für so 25 Euro/Monat, mit den gesparten Kosten vom Nebenkostenprivileg sind das dann ja gefühlt nur so 15-16 Euro / Monat :D
Ich würde jetzt auch mal vermuten, dass VFKD in dem Fall mit infocity (wo sie ja eh auch mit drin sitzen) eine entsprechende Vereinbarung trifft, dass die den Anschluss nicht kappen, sonst würden die sich ja ins eigene Fleisch schneiden.
Selbst, wenn sie die 10 Euro an infocity zahlen würden, 25 statt 35 Euro/Monat sind besser als 0 :P

PS: Schreibe diesen Post von meinem Kabel-Internet aus ohne bisher einen Vertrag mit infocity abgeschlossen zu haben ;-)
Flole
Insider
Beiträge: 10431
Registriert: 31.12.2015, 01:11

Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)

Beitrag von Flole »

DoDe hat geschrieben: 03.07.2024, 17:32 Wenn ich den o.g. Satz aber richtig verstehe, ändert das ja alles, denn das heißt, wenn infocity mir den Hahn zudreht und ich die Leistung von VFKD nicht mehr nutzen kann, dann nehmen sie auch kein Geld dafür und (nur) VFKD bekommt ein Sonderkündigungsrecht bzw. mein Vertrag läuft alternativ bis zum Vertragsende, aber ich muss nichts bezahlen?! o.O
Sie können aber Schadensersatz verlangen ;) Ob sie das tun, fraglich, aber theoretisch möglich wäre es.
Benutzeravatar
Alex-MD
Kabelexperte
Beiträge: 960
Registriert: 13.01.2021, 10:34
Bundesland: Sachsen-Anhalt

Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)

Beitrag von Alex-MD »

menzenberg hat geschrieben: 03.07.2024, 17:22 Ich beobachte beide Argumentationslinien gelassen (A: Abschaltung trotz VF-Zusicherung; B: Keine Abschaltung, Mythosaufbau durch InfoCity). „Dann bezahle ich halt den Scheiß“, es gibt wichtigere Dinge.
Gelassen sieht aber anders aus wenn man Vodafone mit Anrufen und schriftlichen Anfragen stalkt.
Gelassenheit würde bedeuten sich bequem im Sessel zurücklehnen und warten was da irgendwann in Wochen oder Monaten mal passiert.
reneromann
Insider
Beiträge: 5082
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: [VFKD] infocity (Rostock) sperrt Kabelanschluss (Nebenkostenprivileg)

Beitrag von reneromann »

menzenberg hat geschrieben: 03.07.2024, 17:22 InfoCity hat technische Möglichkeiten, das zu gewährleisten.
Die hat Infocity derzeit nicht - denn TV-Sperrfilter gibt es nicht mehr.
Entweder lässt Infocity also das komplette Signal durch (inklusive TV und DVB-C-Radio) -oder- Infocity dreht komplett ab.

Eine Teilsperre, wie es sie noch vor einigen Jahren mit einem 525-MHz-Hochpass gab, funktioniert aufgrund der Verwendung des Frequenzbereichs von 114..325 MHz insbesondere für den EuroDOCSIS3.1-Downstream so nicht mehr.
Wenn überhaupt bräuchte es dann neue Bandsperrfilter von 325 .. 560 MHz - und die würden aufgrund der nicht unendlich steilen Flanken immer auch einen Teil des TV-Signals durchlassen.

Sperraufsätze auf den Dosen sind hingegen sinnfrei - weil man dann hinten an den Datenanschluss einfach ein T-Stück und einen F- auf IEC-Adapter stecken kann und trotzdem TV-Signal bekommt.