[VFKD] Nebenkostenprivileg
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Wohnungseigentümer haben bisher und auch künftig alles zu bezahlen, was sie selbst über die WEG beschlossen haben. Da hat sich am 1. Juli 2024 rein gar nichts geändert.Lobo hat geschrieben: ↑13.07.2024, 16:36 Ja, auch Wohnungseigentümer in Eigentumswohnungen, die auch Vermieter sein können, haben bisher die Gebühren fürs Kabelfernsehen über die Hausverwaltung bezahlt und sind genauso betroffen, weil sie jetzt direkt an Vodafone zahlen und eigene Verträge abschließen müssen.
Ja wirklich. Eine Eigentümergemeinschaft konnte auch schon im Jahr 1995 die Abrechnung über Einzelverträge beschließen und kann genauso weiterhin Mehrnutzerverträge beschließen, die dann alle Eigentümer zu bezahlen haben.
Durch den Gesetzgeber geändert wurde die Betriebskostenverordnung (BetrKV) und die betrifft samt dem Stichtag 1.7.24 weiterhin nur Mieter. Wohnungseigentümer zahlen Hausgeld und keine Mietnebenkosten. Dass die Leute bei Vodafone zu dumm sind, das unterscheiden zu können und dann Wohnungseigentümer als Mieter kontaktieren, ändern an der grundlegenden Rechtslage nichts.
Nur die Mieter von Wohnungseigentum sind Juli 2024 von der Kabelgebühr befreit. Wohnungseigentümer weiterhin NICHT.
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Re: Neues CI+-Modul und neuer Tarif inkl. Vodafone Premium für OTT-Kunden
Bevor ein Anwalt damit beauftragt wird, wäre eher die Hauptversammlung der Genossenschaft der richtige Weg.
Gegebenenfalls halt eine außerordentliche Versammlung.
Sollte sich der Vorstand querstellen, könnte man auch einen Abwahlantrag stellen.
Vermutlich hat die Genossenschaft sich auf einen längerfristigen Vertrag mit dieser dubiosen Firma eingelassen, die die Kabel verlegt und betreut bzw. vorhandene Infrastruktur einfach übernommen hat.
Die Kosten, die dafür vorher über die NK eingeholt werden konnten, müssen sie nun anders aufbringen.
Allerdings wäre zu klären, ob der geforderte Betrag überhaupt einer Gegenleistung entspricht.
Genossenschaften sind zudem ja extrem begrenzt, was die Erwirtschaftung von Gewinnen angeht.
Hier sollte in jedem Fall geklärt werden, was hier schief läuft.
Gegebenenfalls halt eine außerordentliche Versammlung.
Sollte sich der Vorstand querstellen, könnte man auch einen Abwahlantrag stellen.
Vermutlich hat die Genossenschaft sich auf einen längerfristigen Vertrag mit dieser dubiosen Firma eingelassen, die die Kabel verlegt und betreut bzw. vorhandene Infrastruktur einfach übernommen hat.
Die Kosten, die dafür vorher über die NK eingeholt werden konnten, müssen sie nun anders aufbringen.
Allerdings wäre zu klären, ob der geforderte Betrag überhaupt einer Gegenleistung entspricht.
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Re: Neues CI+-Modul und neuer Tarif inkl. Vodafone Premium für OTT-Kunden
Häh?berlin69er hat geschrieben: ↑13.07.2024, 18:02 Genossenschaften sind zudem ja extrem begrenzt, was die Erwirtschaftung von Gewinnen angeht.
Ne Hauptversammlung haben die wohl nicht, wohl Vertreterprinzip.berlin69er hat geschrieben: ↑13.07.2024, 18:02 Bevor ein Anwalt damit beauftragt wird, wäre eher die Hauptversammlung der Genossenschaft der richtige Weg.
Gegebenenfalls halt eine außerordentliche Versammlung.
Sollte sich der Vorstand querstellen, könnte man auch einen Abwahlantrag stellen.
Daher
0. (schon geschehen), die Genossenschaft anschreiben
1. Vorstand anschreiben
falls das nichts bringt
2. Aufsichtsrat anschreiben
falls das nichts bringt
3. Vertreter anschreiben
Bringt auch das nichts, muss man sich überlegen, ob man nen Rechtsverdreher beauftragt, auszieht, etc. PP
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Bitte nicht verallgemeinern!
Tatsache ist, dass in vielen WEGs mit einem hohen Mieteranteil eine außergewöhnliche Kündigung der Mehrnutzer-Verträge beschlossen wurde.
Dann sind die Wohnungseigentümer auch von den Kabelfernsehgebühren befreit, wenn sie nicht mehr Vodafone fürs Fernsehen nutzen.
In diesem Fall macht es auch Sinn, dass Wohnungseigentümer von Vodafone kontaktiert werden, weil nach meiner Erfahrung sonst etliche von ihnen Kabelfernsehen einfach weiternutzen, ohne einen Vertrag abzuschließen. Funktioniert ja (noch).
Tatsache ist, dass in vielen WEGs mit einem hohen Mieteranteil eine außergewöhnliche Kündigung der Mehrnutzer-Verträge beschlossen wurde.
Dann sind die Wohnungseigentümer auch von den Kabelfernsehgebühren befreit, wenn sie nicht mehr Vodafone fürs Fernsehen nutzen.
In diesem Fall macht es auch Sinn, dass Wohnungseigentümer von Vodafone kontaktiert werden, weil nach meiner Erfahrung sonst etliche von ihnen Kabelfernsehen einfach weiternutzen, ohne einen Vertrag abzuschließen. Funktioniert ja (noch).
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Re: Neues CI+-Modul und neuer Tarif inkl. Vodafone Premium für OTT-Kunden
Nein, das muss nicht "geklärt" werden. Denn eine Genossenschaft ist rechtsfähig und hat als Vermieter mit rechtswidrigen Handlungen gedroht. Zudem hat die WGH nochmal in ihrem eigenen Schreiben klargestellt, dass ihr das Hausnetz selbst gehört (also letztlich dir als Genossen). Damit ist die Nutzung durch die Kaltmiete abgegolten. Das ist BGH-Rechtsprechung.berlin69er hat geschrieben: ↑13.07.2024, 18:02 Bevor ein Anwalt damit beauftragt wird, wäre eher die Hauptversammlung der Genossenschaft der richtige Weg.
[...]
Hier sollte in jedem Fall geklärt werden, was hier schief läuft.
Das ist nun mal der Zeitpunkt, wo das außergerichtliche Verfahren begonnen wurde - von der Genossenschaft, nicht vom Mieter. Die anderen Genossen vertreten durch den Vorstand haben mit Abschaltung gedroht, der Genosse wehrt sich dagegen, indem er gegen die Genossenschaft vertreten durch den Vorstand juristisch vorgeht.
Wer nicht riskieren will, dass ihm die Leitung abgeklemmt wird: Sofort zum Anwalt!
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Re: Neues CI+-Modul und neuer Tarif inkl. Vodafone Premium für OTT-Kunden
Er schrieb doch, dass die Anlage von HTP gelegt und betreut wurde. Hier wäre zu klären, inwieweit die Genossenschaft sich hier in einem Abhängigkeitsverhältnis befindet.
Sollte hier versäumt worden sein, rechtzeitig zu kündigen, wäre das relevant.
Und was die Gewinne angeht: eine Genossenschaft kann mit Gewinnen nicht so einfach machen was sie wollen, wie z.B. eine rein privatrechtliche Wohnungsgesellschaft und zudem nicht die Miete erhöhen, um z.B. mehr Gewinne zu erzielen. Deshalb sind die Mieten von Genossenschaften meist sehr stabil. Gewinne werden z.B. auch als Dividende an die Mitglieder abgeführt.
Natürlich können Gewinne auch genutzt werden, um den Wohnungsbestand zu unterhalten, zu sanieren, modernisieren und neuen Bestand zu erwerben oder zu bauen.
In einer nicht genossenschaftlich organisierten Wohnungsgesellschaft könnten sämtliche Gewinne z.B. einfach abgeführt und für komplett andere Bereiche verwendet werden.
Sollte hier versäumt worden sein, rechtzeitig zu kündigen, wäre das relevant.
Und was die Gewinne angeht: eine Genossenschaft kann mit Gewinnen nicht so einfach machen was sie wollen, wie z.B. eine rein privatrechtliche Wohnungsgesellschaft und zudem nicht die Miete erhöhen, um z.B. mehr Gewinne zu erzielen. Deshalb sind die Mieten von Genossenschaften meist sehr stabil. Gewinne werden z.B. auch als Dividende an die Mitglieder abgeführt.
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Re: Neues CI+-Modul und neuer Tarif inkl. Vodafone Premium für OTT-Kunden
Wer im Rechtstreit unterliegt, bezahlt die Kosten der Partei, die den Rechtstreit gewinnt. Da geht es nur darum, ob man vorher eine Lösung ohne Anwalt gewählt hat - wenn, wie hier, anscheinend bereits fruchtlos ohne Anwalt versucht wurde, dann muss die Gegenseite die Kosten der späteren Einschaltung des Anwalts -UND- sofern auf die anwaltlichen Schreiben nicht reagiert wird, auch die Kosten des Gerichtsprozesses tragen. Nur wenn direkt Anwalt und Gericht beauftragt werden, ohne es vorher "günstiger" zu versuchen, kann es dazu kommen, dass die Gegenseite die Kosten nicht übernehmen muss.
Und die Niederlage ist sehr wohl erwartbar, weil eine "Mediennutzungsgebühr" einerseits über die BetrKV nicht umlagefähig ist -UND- es aus anderen Gründen (z.B. Versorgungspflicht) auch nicht möglich ist, die Kosten für die CuDA umzulegen.
Sprich: Abklemmen vom Kabelanschluss (Koax) ist möglich, Abklemmen von CuDA oder Glasfaser (sofern FTTH und nicht FTTB mit Umsetzung auf Koax oder G.Fast) ist NICHT erlaubt.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Hier noch mal meine Frage, die ich schon mal gestellt hatte und die jetzt vielleicht jemand beantworten kann:
Ich habe eine Kundennummer bei Vodafone, weil ich gebuchte TV-Zusatzoptionen habe.
Wenn ich mich in mein Konto einlogge, finde ich zur Buchung von "TV Connect" keine Möglichkeit, dies gezielt auf meine vorhandene Kundennummer zu buchen, sondern werde nur auf die freie Buchungsseite weitergeleitet.
Habe ich was übersehen?
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Hi,
logge dich auf der Vodafone Seite mit deinen Kundendaten ein. Anschließend kannst du TV Connect über folgende URL bestellen: https://vod.af/tv_connect
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