Flole hat geschrieben: ↑16.07.2024, 12:07
Du gehst immer davon aus, dass die Leitung dem Vermieter gehört. Das ist aber keineswegs zwingend der Fall. Denn:
reneromann hat geschrieben: ↑16.07.2024, 11:23
du vergisst die jeweiligen Regelungen zum Zugang aus den Anschlussverträgen.
Das sind die Leitungen ZUM Haus, nicht IM Haus.
Der Hausanschluss endet am jeweiligen Übergabepunkt - und diese Vereinbarungen zwischen Grundstückseigentümer/Hauseigentümer und Netzbetreiber regeln den Anschluss des Hauses an das öffentliche Netz - also schlichtweg das, was von der Straße bis in den Keller zum Übergabepunkt geht.
reneromann hat geschrieben: ↑16.07.2024, 11:23
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen schickt der Anwalt die Kostennote immer an den Empfänger und nicht an den Auftraggeber.
Wenn der Empfänger nicht zustimmt, dann dreht sich das Rad weiter.
Und wenn der Empfänger gewinnt geht der Rechtsanwalt deiner Logik nach leer aus. Bestimmt.....
Erst einmal müsste der Empfänger dafür einen Rechtstreit lostreten - und dann entscheidet ein Gericht.
reneromann hat geschrieben: ↑16.07.2024, 11:23
Welche Regelungen im TKG meinst du?
Na die Regelungen für Netzinfrastruktur IN Gebäuden.
Die da wären?
reneromann hat geschrieben: ↑16.07.2024, 11:23
Die Regelungen im BGB gelten nicht nur für TK-Infrastrukturen, sondern für alle Dinge, die fest mit dem Grundstück respektive Gebäude verbunden werden, also auch für Treppengeländer, Fenster usw. usf.
... Hausübergabepunkte, Stromzähler, Wasserzähler..... Warum bezahlt man dafür an die Betreiber überhaupt Miete, wenn sie einem ab Einbau sowieso gehören?
Messgeräte werden vom jeweiligen Netzanbieter gestellt und geeicht - die Miete gilt für den Unterhalt und die Eichung der Geräte.
Und diese Geräte sind vor dem jeweiligen Übergabepunkt angebracht, sprich zählen noch zum Netz des jeweiligen Betreibers.
Davon abgesehen wird diese Miete aber vom jeweiligen Netzbetreiber über den jeweiligen Dienstanbieter erhoben.
reneromann hat geschrieben: ↑16.07.2024, 11:23
Flole hat geschrieben: ↑16.07.2024, 01:10
Anderes Beispiel: Man schließt einen Vertrag ab bei dem Wärmeleistung eingekauft wird, also ein Anbieter installiert eine Heizung und man kauft von diesem Wärme ein. Geht dann automatisch mit Einbau dieser Heizung das Eigentum auf den Gebäudebesitzer über und dieser braucht nicht mehr für die Wärme zu bezahlen, weil ihm die Heizung nun gehört? Du kannst dir sicher sein, dass es dieses Geschäftsmodell nicht geben würde wenn dem so wäre, das wäre der finanzielle Ruin für alle diese Anbieter.
Der Vergleich hinkt nicht nur - denn die "Mediennutzungsgebühr" würde in deinem Fall nicht der Bezahlung für Wärme entsprechen, sondern einer Miete für die Rohre und Heizkörper im Gebäude.
Die Wärme wird schon immer separat abgerechnet - und die Wärme würde im übertragenenen Sinn der Dienstleistung "Internetzugang" entsprechen.
Aber wieso muss man jemanden für eine Heizung bezahlen, wenn einem die sowieso gehört?
Bitte sauber unterscheiden: Als Mieter bezahlst du lediglich für den Bezug von Wärme (=> Brennstoff) und NICHT für die Anlage an sich.
Die Kosten der Anlage selbst, sprich der funktionsbereiten Heizung sowie deren Rohre und Heizkörper sind Teil der Kaltmiete - lediglich die Nutzung darüber sind Teil der (warmen) Nebenkosten.
Gleiches auch beim Strom- oder Wassernetz: Die Rohre und Leitungen sind Teil der Kaltmiete - nur die darüber verbrauchten Einheiten sind separat zu bezahlen.
reneromann hat geschrieben: ↑16.07.2024, 11:23
Flole hat geschrieben: ↑16.07.2024, 01:10
Nein, es wird explizit die Inhouse-Verkabelung genannt (Infrastruktur IN Gebäuden, nicht ZU Gebäuden).
Die Netzinfrastruktur IM Gebäude ist Teil der Kaltmiete - und das schon immer.
Die Netzinfrastruktur ZUM dem Gebäude hingegen gehört dem Netzbetreiber (bei Kupfer-Telefonkabel i.d.R. der Telekom)
Du wiederholst dich, die Frage beantwortest du aber immer noch nicht: Warum gibt es Regelung für Entgelte für die Netzinfrastruktur im Gebäude im TKG, wenn diese angeblich immer dem Gebäudeeigentümer gehört und bei Vermietung immer Teil der Kaltmiete ist? Für welchen Fall ist das gedacht? Warum gibt es das Glasfaserbereitstellungsentgelt wenn Netzinfrastruktur im Gebäude immer Teil der Kaltmiete ist? Dann bezahlt man doppelt.
Also meinst du § 72 TKG? Das gilt aber nur für Glasfaser, nicht für Koax- oder Telefonkabel-/DSL-Anschlüsse.
Und was die umlagefähigen Kosten aus Abs. 2 anbetrifft, geht es ausschließlich um die "mit der Errichtung der Netzinfrastruktur innerhalb des Gebäudes" verbundenen Kosten - also die einmalig anfallenden Kosten für das Verlegen neuer Glasfaserinfrastruktur innerhalb des Hauses.
Und wie es auch in Abs. 5 steht: Der Eigentümer ist für die Betriebsbereitschaft der Netzinfrastruktur innerhalb des Gebäudes zuständig und hat diese nach der (initialen) Bereitstellung sicherzustellen.
Von einer monatlichen Netzmiete oder einem allgemeinen "Mediennutzungsentgelt" steht dort nichts.
Davon abgesehen wäre ein solches Entgelt auf 5 € pro Monat gedeckelt und an den Hauseigentümer zu zahlen - nicht an irgendeinen Drittanbieter.
reneromann hat geschrieben: ↑16.07.2024, 11:23
Flole hat geschrieben: ↑16.07.2024, 01:10
Tut sie nicht zwingend. Es gibt genügend Wohnungen, wo eine solche Grundausstattung nicht vorhanden ist.
Wenn es eine solche Verkabelung gibt, dann gehört sie zur Kaltmiete.
Und der BGH (s.u.) hat da auch nicht nur einmal dazu geurteilt....
"Es kommt auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an" lese ich da.
Da steht aber auch: Wenn ein Anschluss besteht, darf der Mieter davon ausgehen, dass dieser funktionsbereit vom Vermieter bereitgestellt und instandgehalten wird.
Ebenfalls kein Wort von einer "Mediennutzungsgebühr".
Davon abgesehen: Was genau soll denn diese "Mediennutzungsgebühr" überhaupt umfassen?
Die Zuleitung von außen zum Haus ist es nicht - weil die wird z.B. bei DSL-Infrastruktur i.d.R. von der Telekom bereitgestellt und gemäß den Regularien des TKG über die Rechnung des gewählten ISP bezahlt. Ob die Gebühr für ein Glasfaser- oder Koax-Netz anfällt und dort dann quasi der Signalbereitstellung von außen dient (also so, wie es Infocity oder Rehnig machen), ist ebenfalls unklar - wobei dann dieser Anbieter kleinerlei Recht hätte, an der CuDa der Telekom bzw. der Verbindung zwischen 1. TAE und APL rumzufummeln.
Für mich klingt das eher nach Drohgebärde eines NE4-Anbieters, dem jetzt sein Geschäftsmodell flöten gegangen ist...