Wieso sollte ich, wenn ich dir vertrauen würde gehört alles mir was da ein Versorger an die Wand schraubt.reneromann hat geschrieben: ↑16.07.2024, 23:28 Lies dir doch einfach die Regelungen im BGB durch, was dort bezüglich des Eigentums geschrieben steht.
Im Nachgang erklärst du das es da vertragliche Vereinbarungen geben kann die Umlage von Kosten erlaubt. Warum sollte dies bei einer Telekommunikationsanlage nicht möglich sein.
Kann man nachlesen das nach Montage einer Solaranlage ein Zweirichtungszähler montiert werden sollte und dies abgelehnt wurde.reneromann hat geschrieben: ↑16.07.2024, 23:28 Bisher wurden selbst bei 40 Jahre alten Anlagen die Zähler einfach 1:1 auf die "neuen" Digitalzähler ohne irgendwelche Mucken getauscht.
Mag aber vielleicht am jeweiligen Netzbetreiber liegen...
Die Frage ist übrigens gewesen warum die mein Eigentum einpacken? Oder steht in deinem Gesetz das nach abschrauben das Ding wieder ihnen gehört?reneromann hat geschrieben: ↑16.07.2024, 23:28 Du bezahlst für die Eichung, zu der der Netzbetreiber aus Abrechnungszwecken gesetzlich verpflichtet ist.
Meine Eichung ist übrigens seit Jahren abgelaufen und ich zahle somit für eine abgelaufene Eichung?
Soweit mir bekannt wird die Eichung mit Kauf des Zählers beglichen(Werkseichung). So ein Teil kostet den Energieversorger keine 200 € (geeicht).
Mein jetzt noch verbauter Zähler dürfte mindestens 20 Jahre bei mir hängen und ja wenn der durch Stichprobeneichung die Eichgültigkeit verängert hat ist das ordentlich Kohle, quasi eine Gelddruckmaschine.