[VFKD] Nebenkostenprivileg

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option bei Vodafone West.
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Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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Alex-MD
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Re: Neues CI+-Modul und neuer Tarif inkl. Vodafone Premium für OTT-Kunden

Beitrag von Alex-MD »

reneromann hat geschrieben: 16.07.2024, 23:28 Lies dir doch einfach die Regelungen im BGB durch, was dort bezüglich des Eigentums geschrieben steht.
Wieso sollte ich, wenn ich dir vertrauen würde gehört alles mir was da ein Versorger an die Wand schraubt.
Im Nachgang erklärst du das es da vertragliche Vereinbarungen geben kann die Umlage von Kosten erlaubt. Warum sollte dies bei einer Telekommunikationsanlage nicht möglich sein.
reneromann hat geschrieben: 16.07.2024, 23:28 Bisher wurden selbst bei 40 Jahre alten Anlagen die Zähler einfach 1:1 auf die "neuen" Digitalzähler ohne irgendwelche Mucken getauscht.
Mag aber vielleicht am jeweiligen Netzbetreiber liegen...
Kann man nachlesen das nach Montage einer Solaranlage ein Zweirichtungszähler montiert werden sollte und dies abgelehnt wurde.
reneromann hat geschrieben: 16.07.2024, 23:28 Du bezahlst für die Eichung, zu der der Netzbetreiber aus Abrechnungszwecken gesetzlich verpflichtet ist.
Die Frage ist übrigens gewesen warum die mein Eigentum einpacken? Oder steht in deinem Gesetz das nach abschrauben das Ding wieder ihnen gehört?
Meine Eichung ist übrigens seit Jahren abgelaufen und ich zahle somit für eine abgelaufene Eichung?
Soweit mir bekannt wird die Eichung mit Kauf des Zählers beglichen(Werkseichung). So ein Teil kostet den Energieversorger keine 200 € (geeicht).
Mein jetzt noch verbauter Zähler dürfte mindestens 20 Jahre bei mir hängen und ja wenn der durch Stichprobeneichung die Eichgültigkeit verängert hat ist das ordentlich Kohle, quasi eine Gelddruckmaschine.
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Re: Neues CI+-Modul und neuer Tarif inkl. Vodafone Premium für OTT-Kunden

Beitrag von reneromann »

Alex-MD hat geschrieben: 17.07.2024, 17:27
reneromann hat geschrieben: 16.07.2024, 23:28 Lies dir doch einfach die Regelungen im BGB durch, was dort bezüglich des Eigentums geschrieben steht.
Wieso sollte ich, wenn ich dir vertrauen würde gehört alles mir was da ein Versorger an die Wand schraubt.
Im Nachgang erklärst du das es da vertragliche Vereinbarungen geben kann die Umlage von Kosten erlaubt. Warum sollte dies bei einer Telekommunikationsanlage nicht möglich sein.
Erst einmal hat Eigentum nichts mit den Kosten für die Installation und den Eigentumsübergang zu tun.
Und der Netzanschlussvertrag bestimmt nunmal, was bis zum Netzabschlusspunkt passiert.
reneromann hat geschrieben: 16.07.2024, 23:28 Bisher wurden selbst bei 40 Jahre alten Anlagen die Zähler einfach 1:1 auf die "neuen" Digitalzähler ohne irgendwelche Mucken getauscht.
Mag aber vielleicht am jeweiligen Netzbetreiber liegen...
Kann man nachlesen das nach Montage einer Solaranlage ein Zweirichtungszähler montiert werden sollte und dies abgelehnt wurde.
Die Installation einer Solaranlage ist aber auch eine wesentliche Änderung an der Anlage - da muss dann schon der aktuelle Stand der Technik beachtet werden.

reneromann hat geschrieben: 16.07.2024, 23:28 Du bezahlst für die Eichung, zu der der Netzbetreiber aus Abrechnungszwecken gesetzlich verpflichtet ist.
Die Frage ist übrigens gewesen warum die mein Eigentum einpacken? Oder steht in deinem Gesetz das nach abschrauben das Ding wieder ihnen gehört?
Tauschen sie das Teil 1:1 aus? Ja... Also erleidest du keinen Schaden.
Meine Eichung ist übrigens seit Jahren abgelaufen und ich zahle somit für eine abgelaufene Eichung?
Soweit mir bekannt wird die Eichung mit Kauf des Zählers beglichen(Werkseichung). So ein Teil kostet den Energieversorger keine 200 € (geeicht).
Mein jetzt noch verbauter Zähler dürfte mindestens 20 Jahre bei mir hängen und ja wenn der durch Stichprobeneichung die Eichgültigkeit verängert hat ist das ordentlich Kohle, quasi eine Gelddruckmaschine.
Wenn der "jetzt verbaute Zähler" noch ein Zähler mit Magnetscheibe ist, gilt die initiale Eichung 16 Jahre - und kann durch Stichprobeneichung mehrfach verlängert werden.
Da kommt dann aber niemand zu dir und klebt neue Zettel drauf, sondern dies geschieht für deinen Zähler dann "virtuell" auf Grundlage der Seriennummer durch die jeweiligen Produktionsserien.
Du würdest das also auch nicht sehen, ob die Eichung durch Stichprobeneichung verlängert wurde.

Und ja, die Eichung kann man als Gelddruckmaschine betrachten - nur fordert der Staat dies.
Würdest du nachweisen, dass dein Zähler nicht geeicht ist, wären die darauf erstellten Rechnungen rechtlich angreifbar.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Karl. »

Und, wenn ein Zähler nicht rechtzeitig gewechselt werden konnte, erfasst der Netzbetreiber die Stände als Ersatzwert, also rechnet damit, wobei der Zähler im Streitfall auf Genauigkeit geprüft wird...
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
:geheimtipp:
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Re: Neues CI+-Modul und neuer Tarif inkl. Vodafone Premium für OTT-Kunden

Beitrag von Flole »

reneromann hat geschrieben: 17.07.2024, 21:25
Die Frage ist übrigens gewesen warum die mein Eigentum einpacken? Oder steht in deinem Gesetz das nach abschrauben das Ding wieder ihnen gehört?
Tauschen sie das Teil 1:1 aus? Ja... Also erleidest du keinen Schaden.
Nein, tun sie nicht. Gerade heute wurde mein Wasserzähler gewechselt, vorher war es einer wo man einen Auslesekopf draufsetzen konnte, jetzt ist es einer mit Ultraschall, welcher diese Möglichkeit nicht mehr bietet. Ich durfte weder den alten behalten (hab extra nachgefragt) noch konnte ich den Einbau des neuen verhindern. Der Schaden ist in meinem Fall also, dass mein 100€ teures Auslesemodul nun nutzlos ist. Und nun? Wem kann ich die Rechnung dafür schicken? Oder gleich zum Anwalt und der drückt dann irgendwem seine Kosten auf? Oder Anzeige erstatten, weil der Wasserversorger meinen Zähler gestohlen hat? Oder vielleicht doch gar nichts davon, weil es nie mein Zähler war?
reneromann hat geschrieben: 17.07.2024, 21:25 Und der Netzanschlussvertrag bestimmt nunmal, was bis zum Netzabschlusspunkt passiert.
Das ist beim Stromnetz ja, wie bereits ausgeführt, der Hausanschlusskasten. Damit wäre der Stromzähler mein Eigentum. Mal abgesehen davon, dass da was anderes draufsteht (okay, nen "Flole"-Aufkleber kann ich notfalls drucken und drüber kleben), sieht der Messtellenbetreiber das ganz anders. Dabei ist es doch eindeutig, der ist doch fest mit dem Gebäude verbunden (ich habs versucht, auch wenn ich sehr kräftig dran ziehe bleibt er dort, die 3 Schrauben sind dafür offenbar mehr als ausreichend, würde ich also als "fest verbunden" ansehen, selbes mit dem Zählerschrank, der bewegt sich auch kein Stück).
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Alex-MD
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Re: Neues CI+-Modul und neuer Tarif inkl. Vodafone Premium für OTT-Kunden

Beitrag von Alex-MD »

reneromann hat geschrieben: 17.07.2024, 21:25 Tauschen sie das Teil 1:1 aus? Ja... Also erleidest du keinen Schaden.
Doch oder findest du es ok wenn jemand dir dein Hoflicht abschraubt und eine nicht gewollte Funzel dran schraubt?
Das Ding ist mein laut deiner Aussage und wenn der neue getauscht werden soll gilt das dort wieder.

Außerdem drehte der alte noch rückwärts, der neue nicht, ich erleide einen immensen Schaden.
Die Installation einer Solaranlage ist aber auch eine wesentliche Änderung an der Anlage - da muss dann schon der aktuelle Stand der Technik beachtet werden.
Es ging aber darum das man den alten Zähler nicht auf die alte Zählertafel montiert wollte. Die Solaranlage war diesbezüglich nicht Thema, wurde zumindest nicht als Begründung herangezogen.
reneromann hat geschrieben: 17.07.2024, 21:25 Wenn der "jetzt verbaute Zähler" noch ein Zähler mit Magnetscheibe ist, gilt die initiale Eichung 16 Jahre - und kann durch Stichprobeneichung mehrfach verlängert werden.
Da kommt dann aber niemand zu dir und klebt neue Zettel drauf, sondern dies geschieht für deinen Zähler dann "virtuell" auf Grundlage der Seriennummer durch die jeweiligen Produktionsserien.
Du würdest das also auch nicht sehen, ob die Eichung durch Stichprobeneichung verlängert wurde.
Das ist das was ich mit dem Hinweis auf Stichprobeneichung erwähnt habe.

Ich bin wieder raus, wollte nur darauf hinweisen das deine anfangs als Rechtssicher gemachten Äußerungen dies eben nicht sind. Dies hast du ja später selbst erklärt.
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berlin69er
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von berlin69er »

Geht’s eigentlich noch ums Thema oder ist es wie bei jedem anderen zerstörten Thread, bei dem die Zitate dann irgendwann mehrere Seiten lang werden?
Wir werden das hier sowieso nicht klären können und zudem sehe ich hier noch den Sonderfall, dass es eine Genossenschaft ist, der TE also quasi selbst zum (Teil) Eigentümer wird. Und sicher müsste auch untersucht werden, wie die Lage vor der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs war. Wenn es dort immer nur um den Kabelanschluss ging, kann man sicher nicht plötzlich eine Gebühr für DSL Leitung, Glasfaser (zusätzlich zum Kabelanschluss) machen, wenn sich grundsätzlich nichts an der Anlage verändert hat und sie vorher bereits Teil der Kaltmiete war.
Jetzt muss der TE halt überlegen, ob er das weiter prüfen lassen will oder den Preis stillschweigend akzeptiert, weil er ja befürchtet er könnte die Wohnung verlieren, was meiner Meinung in keinem Fall passieren dürfte.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Wechsler »

berlin69er hat geschrieben: 18.07.2024, 07:00 Jetzt muss der TE halt überlegen, ob er das weiter prüfen lassen will oder den Preis stillschweigend akzeptiert, weil er ja befürchtet er könnte die Wohnung verlieren, was meiner Meinung in keinem Fall passieren dürfte.
Das ist im deutschen Mietrecht komplett ausgeschlossen, solange die Miete bezahlt ist.

Es geht ja jetzt erstmal darum, dass die Genossenschaft irgendwelche Leitungen von htp abklemmen will, da wirft man per Rechtsanwalt außergerichtlich einen Anker dazwischen und dann ist erstmal Ruhe an der Front.

Im Nachgang (also die nächsten Jahre) wird sich das dann alles klären, auch was die Kosten angeht, aber ohne dass dabei die Versorgung unterbrochen ist. Das ist der Witz am "einstweiligen Rechtsschutz". Aber den bekommt man nicht mit Bettelbriefen, sondern nur durch Einschalten von Organen der Rechtspflege.

Das Forum wird jetzt hier nicht klären, wie oder was dort rechtmäßig ist, das ist auch irrelevant für den vorliegenden Fall.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von cka82 »

In Q2/2024 hat VF im Vergleich zum Vorjahr 1,4 Millionen TV-Kunden verloren, im Vergleich zu vor 2 Jahren ca. 2 Millionen. Jetzt hat man noch 11,1 Millionen TV-Kunden. Zusätzlich hat man mehr als 300000 Internetkunden innerhalb eines Jahres verloren.

https://rp-online.de/wirtschaft/vodafon ... -116800633
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Lobo »

Das Problem dürfte sein, dass viele Eigentümergemeinschaften die Mehrnutzerverträge gekündigt und die Eigentümer oder Mieter keine neuen Einzelverträge abgeschlossen haben. Es funktioniert ja alles (noch).
Da sind auch die schlechten Informationen von Seiten Vodafones und mancher Hausverwaltungen schuld.
Karl.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Karl. »

Viele haben erst zum 30.06. gekündigt, diese Kunden sind in den Zahlen noch gar nicht enthalten...
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
:geheimtipp: