[VFKD] Nebenkostenprivileg
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Der Hausverwaltung musste ich erst mal erklären, was eine Versorgungsvereinbarung ist und dass der Beschluss der Eigentümer, die abzuschließen, umgesetzt werden muss, auch wenn es vielleicht einen Haken dabei gibt, wie die meinten.
Ich bekam in der Vergangenheit von der Hausverwaltung Lügen aufgetischt, deshalb wollte ich von Vodafone wissen, ob der Versorgungsvertrag auch wirklich eingereicht wurde.
Wenn Vodafone mir auch ohne Versorgungsvereinbarung den Tarif für € 9,99 anbieten, wie es bei mehreren hier geschehen ist, die noch andere Produkte von Vodafone haben, soll mir das auch recht sein.
Ich habe eine Kundennummer, weil ich einen Recorder von Vodafone habe.
Ich bekam in der Vergangenheit von der Hausverwaltung Lügen aufgetischt, deshalb wollte ich von Vodafone wissen, ob der Versorgungsvertrag auch wirklich eingereicht wurde.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Wohnungseigentümer betrifft die Gesetzesänderung nicht. Sie dreht sich ausschließlich um die Zulässigkeit von Kabelfernsehen in den über einen Mietvertrag abgerechneten Betriebskosten. Mieter müssen im Übrigen nichts tun (auch wenn KNB und OTT über die Medien FOMO verbreiten), ihre Vermieter sind seit 2021 (!) im Zugzwang. Daraus kann sich Einzelvertrag für Kabel-TV ergeben, muss aber nicht.
Wohnungseigentümer haben keinen Mietvertrag und auch keine Betriebskostenabrechnung. Hausgeld ist rechtlich was anderes. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ohne Mieter hat sich rein gar nichts geändert.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Selbst schuld sind die Vermieter und Kablenetzbetreiber, wenn sie die Übergangsfrist seit 2021 ungenutzt verstreichen lassen haben. Sie hätten seitdem Einzelverträge mit Mietern machen und Anschlüsse sperren können. Tatsächlich ärgert sich aber nur Zattoo darüber. Die KNB interessiert Kabel-Internet viel mehr als Kabel-TV.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Falsch, es betrifft auch Wohnungseigentümer, wenn wegen der Gesetzesänderung die Eigentümergemeinschaft den Mehrnutzervertrag gekündigt hat.Wohnungseigentümer betrifft die Gesetzesänderung nicht.
Wenn die Eigentümergemeinschaft den Mehrnutzervertrag gekündigt hat, müssen die Mieter eigene Verträge abschließen.Mieter müssen im Übrigen nichts tun..
Das müsste ihnen der Vermieter mitteilen.
Solange der Mehrnutzervertrag bestand, ließen sich keine Einzelverträge abschließen.
Hier gab es einen Aushang über die stattgefundene Kündigung, was viele verwirrt hat.
Es gab aber keinen Aushang, wie weiter vorzugehen ist, wenn weiterhin der Kabelanschluss zum Fernsehen genutzt wird.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Die Eigentümergemeinschaft kann jederzeit Mehrnutzerverträge (über alles mögliche von Heizung bis Internet) kündigen und neu abschließen. Die Gesetzesänderung über Betriebskosten für Mieter hat damit schlicht rein gar nichts zu tun.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Theoretisch und allgemein hast du ja recht.
In der Praxis wurden aber die Mehrnutzerverträge bei Vodafone überwiegend nur wg. der Gesetzesänderung gekündigt.
Kein Vermieter will auf den Kosten sitzen bleiben!
Er könnte zwar selbst einen Vertrag abschließen oder einen Mehrnutzervertrag weiterlaufen lassen und sich mit seinem Mieter einigen, das ist aber wg. einem möglichen Mieterwechsel riskant.
In der Praxis wurden aber die Mehrnutzerverträge bei Vodafone überwiegend nur wg. der Gesetzesänderung gekündigt.
Kein Vermieter will auf den Kosten sitzen bleiben!
Er könnte zwar selbst einen Vertrag abschließen oder einen Mehrnutzervertrag weiterlaufen lassen und sich mit seinem Mieter einigen, das ist aber wg. einem möglichen Mieterwechsel riskant.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Hast du den Beitrag gelesen? Es geht nicht um Vermieter und Mieter, sondern um Wohnungseigentümer. Für die hat sich rechtlich nichts geändert, da die Betriebskostenverordnung nur für Mieter gilt. Wohnungseigentümer sind keine Mieter!
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Die sind aber manchmal Vermieter und müssen sich mit ihren Mietern auseinandersetzen!Wohnungseigentümer sind keine Mieter!
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Wohnungseigentümer mit Mietern müssen die Kabel-TV-Kosten selbst tragen und dürfen diese nicht an die Mieter weitergeben.
Ja, das mag unbefriedigend sein, ist jetzt aber die Rechtslage.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Das stimmt nicht.
Seit 01.07. können nur die Kosten nicht mehr in der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden.
Seit 01.07. können nur die Kosten nicht mehr in der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden.
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
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