[VFKD] Nebenkostenprivileg

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option bei Vodafone West.
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Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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reneromann
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von reneromann »

Flole hat geschrieben: 11.09.2024, 01:21
reneromann hat geschrieben: 11.09.2024, 00:11
Karl. hat geschrieben: 10.09.2024, 20:30
Grundsätzlich nicht, kann man aber vereinbaren.
Nein, kann man nicht - auch wenn es einige Vermieter versuchen.
Die Auflistung in der Betriebskostenverordnung ist abschließend - alle dort nicht aufgeführten Posten sind NICHT über die Nebenkosten umlegbar, selbst wenn der Vermieter etwas Anderes vereinbaren möchte.
Du hast das Wörtchen "andere" überlesen.
Lies bitte nochmal das Zitat des Users Karl durch, auf das ich geantwortet habe.
Da steht ein "kann man aber vereinbaren" - und genau DAS kann man eben nicht.

Entweder der Vermieter ist dann NE4-Betreiber und man kann einen separaten -vom Mietvertrag unabhängigen- Vertrag über den Kabelanschluss abschließen -ODER- der Vermieter lässt es bleiben.
Eine anderweitige Vereinbarung, die insbesondere längerfristig läuft oder gar an den Mietvertrag gekoppelt ist, ist rechtlich NICHT zulässig.
Flole
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg

Beitrag von Flole »

reneromann hat geschrieben: 11.09.2024, 17:09 Lies bitte nochmal das Zitat des Users Karl durch, auf das ich geantwortet habe.
Und du liest dir am besten Mal durch worauf sich das bezog, da ging es um eine andere, also eine außer der Betriebskostenabrechnung, Möglichkeit.
reneromann hat geschrieben: 11.09.2024, 17:09 Da steht ein "kann man aber vereinbaren" - und genau DAS kann man eben nicht.
Nicht?
reneromann hat geschrieben: 11.09.2024, 17:09 Entweder der Vermieter ist dann NE4-Betreiber und man kann einen separaten -vom Mietvertrag unabhängigen- Vertrag über den Kabelanschluss abschließen -ODER- der Vermieter lässt es bleiben.
Oh, scheinbar doch. Der Vermieter ist übrigens auch vorher NE4-Betreiber, daran ändert sich nichts.