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Karl. hat geschrieben: ↑10.09.2024, 20:30
Grundsätzlich nicht, kann man aber vereinbaren.
Nein, kann man nicht - auch wenn es einige Vermieter versuchen.
Die Auflistung in der Betriebskostenverordnung ist abschließend - alle dort nicht aufgeführten Posten sind NICHT über die Nebenkosten umlegbar, selbst wenn der Vermieter etwas Anderes vereinbaren möchte.
Du hast das Wörtchen "andere" überlesen.
Lies bitte nochmal das Zitat des Users Karl durch, auf das ich geantwortet habe.
Da steht ein "kann man aber vereinbaren" - und genau DAS kann man eben nicht.
Entweder der Vermieter ist dann NE4-Betreiber und man kann einen separaten -vom Mietvertrag unabhängigen- Vertrag über den Kabelanschluss abschließen -ODER- der Vermieter lässt es bleiben.
Eine anderweitige Vereinbarung, die insbesondere längerfristig läuft oder gar an den Mietvertrag gekoppelt ist, ist rechtlich NICHT zulässig.
reneromann hat geschrieben: ↑11.09.2024, 17:09
Lies bitte nochmal das Zitat des Users Karl durch, auf das ich geantwortet habe.
Und du liest dir am besten Mal durch worauf sich das bezog, da ging es um eine andere, also eine außer der Betriebskostenabrechnung, Möglichkeit.
reneromann hat geschrieben: ↑11.09.2024, 17:09
Da steht ein "kann man aber vereinbaren" - und genau DAS kann man eben nicht.
Nicht?
reneromann hat geschrieben: ↑11.09.2024, 17:09
Entweder der Vermieter ist dann NE4-Betreiber und man kann einen separaten -vom Mietvertrag unabhängigen- Vertrag über den Kabelanschluss abschließen -ODER- der Vermieter lässt es bleiben.
Oh, scheinbar doch. Der Vermieter ist übrigens auch vorher NE4-Betreiber, daran ändert sich nichts.
So, endlich ist bei mir die Umstellung auch erledigt.
Ich habe zu meinem bisherigen Tarif einfrach TV Connect für 6,99€ (Vereinbarung mit Vermieter) dazubuchen können. Keine Umstellung auf irgendeinen anderen Tarif, auch nicht fürs Internet.
Passt so für mich
Jetzt bin ich am Überlegen, ob ich auf die Home Box umstelle oder bei der CableBox2 bleibe.
Netz: München West
Empfang: GigaTV Cable Box 2; Vodafone Premium/Premium Plus; TV international(IP): griechisch, italienisch, spanisch
Weitere Geräte (nur Free-TV): TV LG NANO769QA; Bluray/DVD-Recorder Panasonic DMR-BCT750
Internet: WLAN-Kabelrouter Vodafone Station Technicolor cga4233de; Vodafone CableMax 500
Streaming: Amazon Prime Video, Joyn PLUS
ich wende mich an euch, da ich heute einen unangenehmen Vorfall erlebt habe. Ich bin Vodafone-Kunde und habe meinen TV-Anschluss zu Beginn der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs gekündigt, da ich nur noch Angebote über Streaming-Portale nutze und den Kabelanschluss nur für das Internet brauche. Die Wohnungsgenossenschaft hat der Kündigung zwar zugestimmt, allerdings mit der latenten Drohung, dass sie die Medieninfrastruktur rausreißen könnten – es aber aktuell noch nicht machen würden und ich es mir nochmal überlegen solle, ob ich das tatsächlich will (Das war ca. vor 2 Monaten der Stand der Dinge)
Heute kam dann schließlich, jedoch ohne Ankündigung ein Techniker ins Haus und hat das Koaxialkabel im Keller abgeklemmt bzw. herausgerissen, sodass ich jetzt ohne Internet dastehe. Ich habe daraufhin mit einem Ansprechpartner der WGH gesprochen, und sie sehen sich natürlich im Recht, auch wenn zugegeben wurde, dass es unüblich sei, ohne Ankündigung einfach so vorbeizukommen. Ich habe auf die Verbraucherzentrale und verschiedene Artikel in der HAZ verwiesen, die die Sache mit der Medieninfrastruktur anders bewerten. Es wurde jedoch nicht nur der TV-Anschluss versiegelt, sondern alles entfernt.
Der Vermieter ist der Auffassung, dass sie als Klasse 4-Netzbetreiber das Recht dazu haben. Nun bin ich natürlich wütend und fühle mich Übervorteilt und bin der Meinung, dass die WGH hier zu weit geht. Ich kann auf jeden Fall jetzt kein Internet mehr empfangen und habe daraufhin erstmal bei der WGH um eine Rückabwicklung gebeten, also wieder 9,50 € zu zahlen, da ich das Internet auch für meine Arbeit brauche. Ich möchte das jedoch nicht einfach hinnehmen und überlege nun, was ich am besten dagegen tun kann.
Ich ziehe in Erwägung, einem Mieterbund beizutreten oder einen Beratungstermin bei der Verbraucherzentrale zu vereinbaren. Allerdings haben die erst ab Mitte Januar wieder Termine frei. Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, wie man am kosteneffektivisten zu seinem Recht kommt. Verzeiht mir, dass ich nicht den ganzen Thread durchgelesen habe und dieses Thema möglicherweise schon behandelt wurde.
Über eure Hilfe, Einschätzungen und Tipps zum weiteren Vorgehen würde ich mich sehr freuen!
Zuletzt geändert von Tsubi86 am 07.11.2024, 14:12, insgesamt 2-mal geändert.
Ohne zu bezahlen wirst du die Infrastruktur eines Dritten (in diesem Fall der WGH) nicht nutzen können. Die betreiben das Netz und wollen für Wartung, Instandhaltung etc. nunmal Geld haben.
Flole hat geschrieben: ↑07.11.2024, 15:10
Ohne zu bezahlen wirst du die Infrastruktur eines Dritten (in diesem Fall der WGH) nicht nutzen können. Die betreiben das Netz und wollen für Wartung, Instandhaltung etc. nunmal Geld haben.
Auszug aus dem Artikel
"Der Deutsche Mieterbund (DMB) in Hannover – er vertritt einige WGH-Mieter in der Sache – bleibt trotzdem bei seiner Auffassung: Die „Integrität und Funktion der Mietsache“ müsse gewahrt bleiben. Es sei ja der Wesenskern, dass Eigentum vermietet und zum Gebrauch überlassen werde, sagt Justiziar Reinold von Thadden – und dazu gehörten eben auch vorhandene Kupferleitungen des klassischen Telefonnetzes.
Entsprechende Info-Schreiben der WGH an ihre Mieter zum Thema Wegfall des Nebenkostenprivilegs hatte der Rechtsanwalt als „extrem verwirrend und verbraucherunfreundlich“ gebrandmarkt."
"Die Hauseigentümer-Lobby Haus und Grundeigentum in Hannover sah das ähnlich: Breitbandkabel und die Telefonleitung seien „eine vertragsgemäße Ausstattung der Wohnung“, da sie ja von Beginn an da seien – und die dürfe ein Vermieter nicht einfach abbauen oder außer Betrieb setzen."
Das ist ja etwas anderes was die dort beschreiben bzw. schließt sich nicht aus, du hattest offenbar eine Zusatzvereinbarung und hast diese nun gekündigt, es war also von Anfang an klar, dass es eben nicht zur Mietsache gehört, sonst hätte es diese Zusatzvereinbarung nicht gebraucht.
Ich Bezahle immer noch die gleichen Nebenkosten, hier ist nichts Passiert. An Vodafone Zahle ich nur das Internet. Hier ist ein Apartment Komplex. ohne Keller, aber einen Technikraum, wo man einzelne Wohnungen nicht Abklemmen kann, nur ALLE.
Wenn die Mehrheit der Wohnungseigentümer so abgestimmt und nicht gekündigt hat, läuft der Vertrag weiter.
Da gibt es auch keinen Grund, dass Vodafone sich meldet.
Vermieter dürfen die Vodafone-Kosten aber nicht mehr den Mietern in den Nebenkosten berechnen.
Ob sonstige Kosten entstehen, hängt davon ab, wem die Anlage gehört oder wer sie wartet. Das sollte die Hausverwaltung oder der Eigentümer wissen.