flakeo hat geschrieben: ↑13.12.2024, 18:51
Es steht dort eindeutig, dass Netzabschlusspunkt die Mulitmediadose ist...
Nö, das steht dort nicht.
flakeo hat geschrieben: ↑13.12.2024, 18:51
Es gibt keinen Kommentar, in dem etwas anderes steht.
Selbstverständlich gibt es den, habe ich an anderer Stelle auch schon zitiert. Ein gewisser Dr. Gerd Kiparski, General Counsel und Leiter der Rechtsabteilung bei 1&1, hat sich damit wo der Netzabschlusspunkt ist ausführlich in CR 2019 auf Seite 127 mit befasst:
Zum einen regelt § 45d Abs. 1 TKG den Netzabschlusspunkt. Dies ist der Punkt, an dem der Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz erfolgt. Es handelt sich hierbei um den Abschlusspunkt Linientechnik (APL), der meist in Kellern oder Wirtschaftsräumen von Häusern liegt. Dort endet im Regelfall das TK-Netz des TK-Anbieters.5 Hinter dem APL beginnt die Inhausverkabelung, die meist vom Eigentümer des Hauses verlegt wurde und auch diesem gehört.6
Warum es nicht anders sein kann wird dann in den folgenden Absätzen weiter erläutert. Witzigerweise wird dabei wieder Bezug auf den von dir zitierten Kommentar genommen... Komisch....
Selbst dein Kommentar sagt aus, dass der Netzabschlusspunkt der HÜP ist:
Der Netzabschlusspunkt bildet grundsätzlich die Schnittstelle zwischen dem öffentlichen Telekommunikationsnetz, das am passiven Netzabschlusspunkt endet (§ 73 Abs. 1 S. 2) und der physischen „nicht-öffentlichen“ Infrastruktur, welche von Gebäudeeigentümern installiert und verwaltet wird. (Geppert/Schütz/Geppert, 5. Aufl. 2023, TKG § 26 Rn. 109, beck-online)
Nur weil du nicht in der Lage bist die Quellen zu finden heißt das nicht, dass es sie nicht gibt. Vielmehr scheint deine Recherche einfach schlecht zu sein.