Da scheint die Montagefirma gleichzeitig Händler bei Kabel Deutschland zu sein und hat den Vertrag über sich laufen lassen.AyCaramba007 hat geschrieben:Schon sehr lustig dieser Verein, heute bekomme ich einen Brief in dem drinnen steht das der Vertrag nicht wiederrufen werden kann, da der Gesetzgeber einen Wiederruf nur bei Haustür-, Internet- und Telefon Geschäften vorsieht.
Da der Vertrag aber trotzdem vor Ort abgeschlossen worden wäre, ist natürlich ein Widerrufsrecht gegeben. Das kann die KDG aber nicht sehen, wenn es der Händler falsch einreicht.
Die KDG wird sich nicht an Deinen Vermieter wenden. Wenn es keinen Vertrag gibt, musst Du das mit dem Vermieter klären, ob Du einen abschließt bzw. ob der Vermieter für Deine Wohnung einen abschließt. Der Vermieter muss der KDG in dem Fall noch nicht einmal bekannt sein.AyCaramba007 hat geschrieben:Entweder hat der Vermieter Schuld und muss mir die Leistung erbringen die im Vertrag steht oder KD hat den Vermierter nicht bei sich gelistet, dann müssen die beiden das unter sich ausmachen (würde das dann an meinen Vermieter weitergeben).
Viel Spaß dabei. Es wäre aber schön, wenn Du vorher die Unklarheiten aus dem Wege räumen könntest. Z.B. mit dem Vermieter klärst, ob überhaupt ein Vertrag vorliegt. Wenn ja, kann er Dir die Kundennummer geben, die dann bei der KDG melden und alles hat sich erledigt. Wenn der Vermieter keinen Kabelanschluss angemeldet hat, brauchst Du dann eh einen.AyCaramba007 hat geschrieben: PS: Die nächsten Wochen wird sicherlich ein Bericht bei Stern TV über Kabel Deutschland kommen, gut das man noch Kontakte hat.
MB-Berlin