Kein Internet, weil Kabelanlage vom Fremdanbieter?

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stilloffline
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Re: Kein Internet, weil Kabelanlage vom Fremdanbieter?

Beitrag von stilloffline »

Regloh hat geschrieben:Hallo.

Wie die Definition von Vertrag ect. nun rechtlich aussieht, weiß ich im Detail nicht. Aber wenn KDG dir den Anschlus nicht installiert bzw. installieren kann, wird die bestellte Leistung nicht bereitgestellt und der Vertrag somit nicht erfüllt. Folglich ist eine fristlose Kündigung, sofern der Vertrag überhaupt aktiviert wurde, möglich. Aber der Vertrag/Auftrag wird in solchen Fällen storniert und dir entstehen keine Kosten.
Das ist der springende Punkt: Wenn wirklich ein wirksamer Vertrag entstanden ist, kann eine Partei ihn nicht einfach kündigen. Im Gegenteil: Die andere Partei hat einen Erfüllungsanspruch, der - sofern man denn wollte - auch einklagbar wäre. Die Gründe, aus denen eine Partei den Vertrag kündigen darf, sind begrenzt. Die Leistungspflicht ist nur ausgeschlossen, wenn sie unmöglich ist. Und das ist hier mE nach nicht der Fall. Zwar darf KD nicht die fremden Leitungen manipulieren und einfach so für die eigenen Daten nutzen. Aber KD könnte bewirken, dass der Fremdanbieter ihnen die Leitungsnutzung gestattet - wenn auch gegen ein entsprechendes Entgelt.
Dass mir keine Kosten entstehen, ist klar. Das wäre ja noch schöner. Aber das ändert nichts daran, dass ich grundsätzlich einen Anspruch auf Erfüllung der Vertragspflichten habe. Letztlich steht und fällt das mit den AGB, wo ja zum einen der Umstand mit der Hausanlage erwähnt ist und zum anderen insbesondere die Tatsache, dass der Vertrag erst mit Installation zustande käme. Ist diese Klausel wirksam einbezogen (und steht sie auch so in den Vertrags-AGB bei Nicht-Online-Buchern), siehts wahrscheinlich schlecht aus und der Vertrag kommt tatsächlich erst mit Installation des Anschlusses zustande - und begründet natürlich auch erst dann Rechte und Pflichten.

Da bräuchte es schon einen auf Vertragsrecht spezialisierten Juristen, der zuverlässig Antwort geben könnte. Den Aufwand ist es vermutlich nicht wert. Es frustriert, dass einem letztlich wahrscheinlich nichts anderes übrig bleibt, als in die Röhre zu gucken.
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Nibelungen
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Re: Kein Internet, weil Kabelanlage vom Fremdanbieter?

Beitrag von Nibelungen »

Schon mal daran gedacht mit der Hausverwaltung zu reden?
Ich meine um Hintergründe zu erhalten. Warum gerade diese lokale Firma - seit wann und mit welchen Pflichten (Laufzeiten)?

Ganz früher mal gehörte das Kabelnetz der Post - und wurde dann an unzählige kleinere Firmen verkloppt. KDG kauft nun schon seit einer Weile immer wieder so kleinere Kabelbetreiber auf. Aus dieser Chaos-Historie resultiert meiner Meinung nach dann auch die oft fehlerhafte Datenbank - Altbestände die nicht richtig eingepflegt/übernommen wurden.

Ich wette dass jetzt, nach Deinem vergeblichen Versuch, für das ganze Haus andere Daten bei denen im PC stehen (Du warst vermutlich der Erste aus Euerem Haus der bei KDG bestellen wollte).

Und warum pochst Du so arg auf Erfüllung dieser Unterschrift im Geschäft? Ich meine klar, ist ärgerlich, aber so wie ich Deine Posts lese hast Du von KDG eh die Schnauze voll. Also warum noch einen Vertrag mit ihnen erzwingen der dann mindestens 1 Jahr läuft?
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stilloffline
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Re: Kein Internet, weil Kabelanlage vom Fremdanbieter?

Beitrag von stilloffline »

Ganz einfach deshalb, weil es so billig ist. Ich habe keinen Telefonanschluss und will auch eigentlich keinen haben (Homezone tuts völlig), weshalb die meisten anderen Anbieter - zum Teil deutlich - teurer sind. Außerdem sprach die nur einjährige Laufzeit für Kabel Deutschland.

Ob ich irgendwas rausfinde über die Verträge, die irgendwann mal mit dieser Drittfirma geschlossen wurden, wage ich zu bezweifeln. Ich habe eine private Vermieterin, die schon etwas überfragt war, als es darum ging, wo denn jetzt die Anlage ist, an die der KD-Techniker ran muss. Und letztlich weiß ich auch nicht, was das noch bringen soll. Dass der Firma die Kabelleitungen in dem Haus, in dem ich wohne, gehören, ist schließlich offensichtlich.
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Nibelungen
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Re: Kein Internet, weil Kabelanlage vom Fremdanbieter?

Beitrag von Nibelungen »

Mir ging es eher darum dass man, wenn man die Infos hat, vielleicht irgendwie von der Drittfirma loskommen kann und das Haus direkt von KDG versorgt werden kann.

Ich verstehe es so, dass das Signal sowiso nur durchgeschliffen wird - also KDG der Zulieferer ist. Da bringts doch dann nichts mit so einer Drittfirma zu arbeiten. Man müßte vergleichen wer die besseren Konditionen hat (wobei man da auch TV berücksichtigen muß).

Oder ebend ein neuer HÜP, wobei - selbst wenn die Vermieterin die Multimediagestattung unterschreibt, ich nicht glaube dass KDG bereit ist zu investieren (in den neuen HÜP) nur weil einer im Haus nur HSI haben möchte. Rechnet sich halt nicht der Spaß.
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Balu
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Re: Kein Internet, weil Kabelanlage vom Fremdanbieter?

Beitrag von Balu »

stilloffline hat geschrieben: Das ist der springende Punkt: Wenn wirklich ein wirksamer Vertrag entstanden ist, kann eine Partei ihn nicht einfach kündigen. Im Gegenteil: Die andere Partei hat einen Erfüllungsanspruch, der - sofern man denn wollte - auch einklagbar wäre.
Stell dir vor beide Parteien bestehen jetzt auf Vertragserfüllung.
Dein Netzbetreiber sagt Tel und Internet geht ja wenn du bei denen zusätzlich Kabelgebühren zahlst, damit hat Kabel Deutschland doch ihre Pflicht erfüllt und du müsstest jetzt schon Beiträge zahlen. Wann und ob du mit dein Netzbetreiber einen zusätzlichen Vertrag abschließt ist doch deine Sache und nicht in der Verantwortung von Kabel Deutschland.
Somit kannst du doch froh sein das KD nicht auf Erfüllung besteht und dich aus dem Vertrag raus lässt ohne das du gezwungen bist Leistungen bei deinem Netzbetreiber zu zahlen die du nicht nutzen kannst und willst.
stilloffline
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Re: Kein Internet, weil Kabelanlage vom Fremdanbieter?

Beitrag von stilloffline »

Balu hat geschrieben: Stell dir vor beide Parteien bestehen jetzt auf Vertragserfüllung.
Dein Netzbetreiber sagt Tel und Internet geht ja wenn du bei denen zusätzlich Kabelgebühren zahlst, damit hat Kabel Deutschland doch ihre Pflicht erfüllt und du müsstest jetzt schon Beiträge zahlen. Wann und ob du mit dein Netzbetreiber einen zusätzlichen Vertrag abschließt ist doch deine Sache und nicht in der Verantwortung von Kabel Deutschland.
Somit kannst du doch froh sein das KD nicht auf Erfüllung besteht und dich aus dem Vertrag raus lässt ohne das du gezwungen bist Leistungen bei deinem Netzbetreiber zu zahlen die du nicht nutzen kannst und willst.
Das stimmt ja so nicht. Leistungspflicht von KD wäre die Bereitstellung und Installation eines Kabelanschlusses - der sie nicht nachkommen können, weil fremde "Netzbetreiber" im Weg stehen. Meiner Meinung ist das sehr wohl das Problem von KD insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass vorher die Verfügbarkeit bestätigt wurde. Inwieweit das nur die graue Theorie betrifft (also, dass da irgendwelche Kabel liegen), nicht aber zuverlässig darüber Auskunft gibt, dass der Installation tatsächlich nichts im Wege steht, ist wohl kaum vom verständigen Durchschnittsverbraucher inhaltlich zu unterscheiden. Ich erlaube mir die Vermutung, dass sich gerade in einem Forum wie diesem doch eher mal die Cracks zu einem Posting hinreißen lassen, die ganz genau darüber Bescheid wissen, welche technischen Voraussetzungen tatsächlich nötig sind. :lol: Ich jedenfalls war ja schon allein von der Tatsache überrascht, dass es Kabelanlagen gibt, die nicht KD gehören (btw: Weiß jemand, ob diese Firmen nur Fernsehen oder viellicht ihrerseits sogar Internet anbieten?).

Leider hab ich inzwischen heraus gefunden, dass das, was zu Hause auf meinem Tisch liegt und was ich fälschlicherweise für einen Vertrag gehalten habe, tatsächlich nur ein Auftrag ist. Ich hätte schwören können, dass auch der MItarbeiter da irgendwas unterschrieben hat. Zumindest auf dem Papier gibt es also keinen Vertrag, weshalb sich die Frage nach etwaigen Pflichten gar nicht erst stellt. Ob nicht vielleicht doch ein mündlicher Vertrag zustande gekommen ist, sei dahingestellt. Ein Hinweis könnte sein, ob das 14-tägige Widerrufsrecht im Vergleich zu Online- oder Telefonaufträgen bei Filial-Abschlüssen ausgeschlossen ist. Unterm Strich ist es aber wohl zu müßig, sich damit zu beschäftigen.

Ärgerlich ist und bleibt es trotzdem. Deshalb verbleibe ich mit dem Hinweis, nach vermeintlichem Vertragsabschluss mit KD nicht davon auszugehen, dass es auch tatsächlich was wird mit dem Internetanschluss.

Ich danke für die vielen Antworten, die zumindest hier und da durchscheinende Anteilnahme und vor allen Dingen die Erweiterung meines Wortschatzes um das niedliche Wort HüP - was auch immer das sein mag. ;-)

*winkt und macht sich auf die Suche nach anderen Providern, die hoffentlich nicht behaupten, die Telefonleitungen gehören anderen Firmen und könnten deshalb nicht genutzt werden*
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Re: Kein Internet, weil Kabelanlage vom Fremdanbieter?

Beitrag von Kabelmensch »

edit: Wurde alles schon gesagt und wohl auch begriffen. Daher nicht nochmal erforderlich ...
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Fabian
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Re: Kein Internet, weil Kabelanlage vom Fremdanbieter?

Beitrag von Fabian »

stilloffline hat geschrieben: Leider hab ich inzwischen heraus gefunden, dass das, was zu Hause auf meinem Tisch liegt und was ich fälschlicherweise für einen Vertrag gehalten habe, tatsächlich nur ein Auftrag ist.
So sicher bin ich mir da nicht. Es gibt ein "Angebot" und ein daraufhin erteilter "Auftrag".
Auf diese Weise kommen sehr häufig vertragliche Vereinbarungen zustande.

Es gab allerdings auch schon Zeiten, in denen Autos per "Kaufantrag" beim Automobilhändler bestellt wurden. KDG ist da wohl noch in einer Reifephase. Das wird sich erst ändern, wenn das Angebot an Breitbandanschlüssen grösser wird.
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Nibelungen
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Re: Kein Internet, weil Kabelanlage vom Fremdanbieter?

Beitrag von Nibelungen »

HÜP ist der "Hausübergabepunkt" - ein Kästchen dass meist im Keller (oder außen am Haus) installiert ist. Da geht das Kabel von der Straße rein - und von dort gehen die Kabel für die einzelnen Dosen ab.
Alles was nach dem HÜP liegt - liegt (meist) in der Verantwortung des Eigentümers, also wenn da was kaputt ist (Kabel geknickt oder so, Verstärker kaputt), dann muß der Eigentümer das bezahlen. Wenn vor dem HÜP was kaputt ist (oder der HÜP selbst) dann zahlt der Kabelbetreiber.

(Es gibt Ausnahmen in Form von Verträgen in denen der Eigentümer das gesamte Netz, also auch im Haus, an die KDG überträgt bzw. eine Art Servicevertrag mit dem Kabelbetreiber abschließt - kostet mehr, aber auch für "in-house"-Schäden kommt der Kabelbetreiber dann auf - man muß in so einem Fall gar nichts mehr zahlen.)

Auf dem Kästchen steht entweder Deutsche Post (= alt *gg*) oder aber halt der Name des Kabelbetreibers drauf.

In Mehrfamilienhäusern ist das oft ein ganzer "Schrank", da ist der HÜP drin, der Verstärker und alles. In Einfamilienhäusern hängen einfach kleine Kästchen/Gerätschaften an der Wand rum.

(Ich bin kein Techniker oder KDGler, meine Beschreibung ist daher eher "hemdsärmelig" gemacht - ich garantiere nicht für Vollständigkeit *gg*).
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Made
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Re: Kein Internet, weil Kabelanlage vom Fremdanbieter?

Beitrag von Made »

Fabian hat geschrieben:
Master2 hat geschrieben: Nein, zu einem gibt es dann immer noch das Problem, dass KD ja bis zum HÜPs Daten einspeisen muss. Wenn denen die Kabel unter dem Gehweg aber nicht gehören, müssen sie sich mit dem Besitzer dieser Kabel auf eine Durchleitung einigen.
So ist es.
In diesem Fall sind KDG und die Firma, die die Rechte an den Kabeln unter dem Gehweg hat, mögliche Vertragspartner.
KDG darf dann m.E. keine Angebote machen, die die Rechte dieser Firma beeinträchtigt.
Soweit ich das verstanden habe, ist das aber geschehen.
Das könnte ein Mangel in den bei KDG automatisch abzufragenden Verfügbarkeitsdateien sein.
Das sollte KDG dann aber korrigieren.
Keine gute Lösung ist es, interne Aufgaben dem Kunden zuzuschieben.

Besitzer der Kabel im Hause ist aber für mich eindeutig der Hausbesitzer. Der kann natürlich irgendwelche Nutzungsrechte per Vertrag einer Firma einräumen. Deshalb habe ich darauf hingewiesen, das doch mal zu überprüfen.
Die Firma Keding ist ein NE4 Betreiber, vorwiegend in Berlin, denen gehört das Hausnetz, sie haben es bezahlt und aufgebaut, nicht die Hausverwaltung, die Firma Keding bezieht deshalb auch die Kabel Gebühren bei den Mietern.

Der ÜP gehört IMMER dem NE3 Betreiber, und somit in Berlin meist der KDG.

Die Firma Keding erlaubt wie schon geschrieben nur die HSI Nutzung wenn ein Kabelanschluss bei ihnen Beauftragt wird, und auch nur die Firma Keding errichtet dann den HSI Anschluss.

Ein Abbruch der Installation erfolgt in diesem Fall immer, in den meisten Fällen geben die Sub der KDG diese Aufträge dann aber an Keding weiter.

mfg Made
Informationselektroniker

Servicemonteur für Störungsbeseitigung in Kabelnetzen früher (Berlin, Brandenburg) nun in Hessen für Unity und RLP für KDG