Der vzbv hatte kritisiert, dem Unternehmen entstehe nicht der geringste Schaden, wenn der Kunde die Karte nicht oder beschädigt zurückgibt. Dieses ließ die eingesammelten Karten ohnehin vernichten.
Genau dies ist bei KDG aber eben nicht der Fall. Die Smartcards werden eben nicht vernichtet, sofern sie noch in Ordnung sind. Siehe auch:
https://www.kunden-kabeldeutschland.de/ ... rucksenden
Kordi hat geschrieben:Aber keine 25 Euro oder was KDG verlangt. Die Preise sind zu hoch, und dagegen haben die Verbraucherschützer schon erfolgreich im Mobilfunkbereich geklagt.
Ich kenne die Verträge zwischen KDG und Kudelski bzw. NDS nicht, kennst du sie? Da steht nämlich drin, was KDG für eine Smartcard bezahlt. Im Mobilfunkbereich ist die Situation, wie bereits erläutert, anders. Die Karte wird eh vernichtet, daher ist der Schaden, der dem Mobilfunkanbieter entsteht eben maximal der Zeitwert der SIM-Karte. Dies sind in der Tat bestenfalls ein paar Cent – wenn überhaupt. Wird die Smartcard nicht zurückgesendet, muss KDG diese Smartcard durch eine neu ersetzen. Selbst wenn der Materialwert nur wenige Cent betragen sollte, bedeutet das noch lange nicht, dass dies auch der Wiederbeschaffungswert der Smartcard ist. NDS und Kudelski lassen sich mit jeder Smartcard auch das geistige Eigentum mit bezahlen, es dürften Lizenzgebühren anfallen.
Kordi hat geschrieben:Komisch. Bei meiner Bank erhalte ich stets neue EC- und Kreditkarten und das kostenlos. Ich habe da noch nie eine gebrauchte eines ehemaligen Kunden erhalten.
Die Bankkarte ist ein denkbar schlechter Vergleich: Die Karte ist mit deinem Namen und deiner Kontonummer beschriftet. Alleine deshalb kann sie gar nicht für jemand anderen wieder verwendet werden. Auch ist der EMV-Chip ein anderer Chip mit anderer Technik und anderen Fähigkeiten als der Chip der Smartcard.
Kordi hat geschrieben:Also sooooo teuer kann so eine Karte nicht sein wie das hier dargestellt werden soll. Außerdem erhebt KDG für jede Smartcard ein Bereitstellungsentgelt i.H.v. 15 Euro. Dafür kann man doch wohl eine neue Karte verlangen. Ich denke du verwechselst Receiver mit Smartcard. Receiver werden i.d.R. wieder aufbereitet und als Austauschgeräte versandt.
Das Bereitstellungsentgelt ist eine Bearbeitungsgebühr für das Handling und die Aktivierung der Karte, die Smartcard – egal ob fabrikneu oder gebraucht – muss ja deinem Vertrag zugeordnet werden. Die Smartcard hat zwar eine Nummer, aber das ist weder deine Kunden- noch Vertragsnummer. Eine unbeschriebene Mikrokontroller-Karte wie sie in einschlägigen Kreisen benutzt wird (bzw. wurde, ich habe mich da länger nicht mehr informiert) kostet schon ohne die Software um die 20 Euro:
http://www.eibtron.com/epages/eibtron.s ... s/798-4400
http://www.eibtron.com/epages/eibtron.s ... s/772-3179
Kordi hat geschrieben:Also ist jetzt jeder ehemalige Kunde in den Augen des Anbieter ein potentieller Krimineller? Na danke.
Es geht gar nicht mal darum, dass der Kunde, der gekündigt hat, selber böse Absichten hat. Aber jede Karte, die nicht im freien Umlauf ist, kommt definitiv nicht in die falschen Hände.
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