Kündigung Kabelanschluss

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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
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Nibelungen
Forenmutti
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Re: Kündigung Kabelanschluss

Beitrag von Nibelungen »

Björn G hat geschrieben: Die Hauseigentümer werden natürlich allesamt an Kabel nicht interessiert sein. Wir ghaben die Satanlage und deren Installation ja gemeinsam bezahlt.
Falls die Leute Kabel Internet/Phone wollen dann siehts anders aus... dann würden sie eine Dose in der WHG wollen und einer Installation zustimmen...
Das nur damit Du nachher nicht völlig überrascht bist falls es so kommen sollte. Kann natürlich auch in Deinem Sinne ausgehen.

Im Endeffekt müßtest Du halt - wenn Du gegen den Verkäufer vorgehen möchtest - beweisen dass er Dich falsch beraten hat. Wenn das klappt dann müßte er Dir Schadenersatz leisten (glaube ich). Aber ob das so einfach wird... waren ja keine Zeugen dabei vermute ich mal.

Und was "Verteidigen der KDG" angeht: Die KDG kriegt nur schriftliche Sachen vom Verkäufer. Die wissen nicht was Ihr so alles besprochen habt. Die haben ihre Papiere - da steht 12 Monate MLVZ oder 24 Monate MVLZ drauf - und danach gehen die halt. Das kann man ihnen aber jetzt nicht vorwerfen.
Ob die sich mit dem Verkäufer überhaupt auseinandersetzen (mal nachhaken was gelaufen ist) bezweifle ich - das dürfte erst passieren wenn das ganze auf Anwalt usw. hinausläuft. Die Standardprozeduren sehen das sicher nicht vor erstmal.

Gutgemeinter Rat: Such Dir einen Anwalt schon mal raus - wenn die Ummeldebestätigung nicht zieht. Protokoll der nächsten Hauseigentümerversammlung ist auch gut (wenn da ebend eine Installation abgelehnt wurde).
Du solltest denen schon die Ummeldebestätigung schicken - weil:

Es wird jetzt ein "heißer Briefwechsel" erfolgen. Rechnungen, Mahnungen usw usw. Haben die Deine neue Adresse nicht - gehen diese Briefe zurück. Aber das ist NICHT gut für Dich. Eines Tages (kann auch in einem Jahr oder so sein) gehts ans Inkassobüro - die finden Dich dann schon. Dann kriegst Du ne saftige Mahnung mitsamt Inkassogebühren drauf - und kannst genau wie jetzt wieder mit der Rennerei anfangen. Von daher kannst Du das Problem nur hinausziehen wenn Du denen Deine Adresse nicht gibst - lösen kannst Du es damit aber nicht.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Bubblegum
Insider
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Re: Kündigung Kabelanschluss

Beitrag von Bubblegum »

"Sorry, mir platzt gerade was ...."
Jetzt hab ich in meiner regelrecht ersten Wut was geschrieben und zum Glück gerade gelöscht -

Hier hat wer einen auf bestimmte Zeit angelegtes Vertragsverhältnis geschlossen und will vor Ablauf dieser Zeit wieder aus dem Vertrag entlassen werden.

Es ist vollkommen irrelevant, ob der Vertragsnehmer schon zu Beginn Kenntnis hatte, daß dieser Zeitraum nicht eingehalten werden kann. Das der andere Vertragspartner einen Nachweis (z.Bsp. in der Form einer Meldebestätigung) fordert da ihm hier Einnahmen auf eine bestimmte Dauer entgehen, sollte doch nicht so schwer nachvollziehbar sein.

Es gab sogar mal Zeiten, da war der Vertragsschutz derart hoch angesiedelt, dass es keinen kostenneutralen Ausstieg gab. Derzeit besteht der Aufwand für dieses Gut darin, dem anderen dies mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.

Man kann sich vielleicht wünschen, das dieser Weg bereits in Dick- und Fettschrift in der Auftragsbestätigung steht um dem Kunden zukünftig sorgenfreie Nächte zu ermöglichen. Aber laut gesetzlicher Regelung ist das nicht nötig - sogar ohne den Hinweis in den AGB ...
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Schade das man nur Personen, und nicht Themen ignorieren kann ...
Capone
Kabelfreak
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Re: Kündigung Kabelanschluss

Beitrag von Capone »

ich wünsch dir auf jedenfall viel glück. das wird kein leichtes spiel für dich werden, da kd bekannt dafür ist, nicht auf schreiben, mails oder telefonate zu antworten.
erdkunde
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Re: Kündigung Kabelanschluss

Beitrag von erdkunde »

die höchstrichterliche Entscheidung lautet,
"verträge müssen eingehalten werden"
die Umsetzung ist in Ihrem Fall einfach.
Wenn KD an Ihrem neuen Wohnort anbietet sind Sie zur Weiterführung des Vertrages verpflichtet.
Björn G
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Re: Kündigung Kabelanschluss

Beitrag von Björn G »

Wichtige Information zum Abschluss des Sachverhaltes:

Entgegen vieler hier im Forum verbreiteter Meinungen/Vermutungen/Begründungen (wohl eher auf "juristischem Halbwissen"aufbauend) möchte ich nun mitteilen, dass ich gestern die schriftliche Bestätigung zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages durch Kabel Deutschland erhalten habe.

Was ist passiert:

Vorgestern erhielt ich einen Anruf von Kabel Deutshland. Dabei versuchte mich ein Mitarbeiter von der Rücknahme meiner Kündigung zu überzeugen, und bot mir an, dass ich als Gegenleistung eine 3 monatige Zahlungsbefreiung erhalten würde, Diese lehnte ich natürlich ab und erklärte ihm nochmals den Grund meiner Kündigung. Daraufhin verwies auch der Mitarbeiter, dass ich im Falle des Umzuges in versorgtes Gebiet den Vertrag nicht vorzeitig kündigen würde könnenm, woraufhin ich dem Mitarebiiter mitteilte, dass ich den Vertrag in jedem Fall nicht erfüllen werde und notfalls auch bereit bin, juristische Schritte einzuleiten, sollte man meine vorzeitige Kündigung unter den gegebenen Umständen nicht akzeptieren. Schließlich wurde ich dann mit dem Hinweis, man würde den Sachverhalt prüfen, zunächst ruhig gestellt. 2 Tage später halte ich nun die Kündigung in den Händen.

Warum Kabel schließlich die Kündigung akzeptiert hat, ist mir zwar nicht mitgeteilt worden, Quintessenz ist allerdings: Es stimmt nicht, dass ein Kunde im Falle eines Umzuges in versorgtes Gebiet in jedem Fall zur Erfüllung des bestehenden Vertrages gezwungen werden kann!!!!!

Auch wenn Kabel Deutschland an der neuen Adresse liefern kann, so ist der Vertrag schließlich und letztendlich nur für die bestehende Wohung abgeschlossen worden. Für die neue Wohnung muss dann wieder ein neuer Vertrag geschlossen werden (genauso wie das bei Strom-, Telefon-, Internetanbietern usw. gängig ist). Knebelverträge, die den Kunden auch an einer neuen Wohnung an Kabel binden, scheinen also richtigerweise unzulässig zu sein.

Des weiteren ist festzustellen, dass sich ein Anbieter für fehlerhafte Informationen, die dem Kunden beim Verkauf des Produktes gemacht wurden, verantworten muss. Es stimmt also nicht, wie hier mehrfach behauptet wurde, dass ein unterzeichneter Vertrag, wie auch immer er zustande gekommen ist, bindet. Hier wurde der Kunde ganz klar getäuscht und nachdem ich Kabel dies mitgeteilt habe, schien man sich dann auch nicht rausreden zu wollen/können.

Schließlich sei jedem empfohlen, der einen Vertrag aufgrund des Umzugs vorzeitig kündigen möchte, nicht klein beizugeben und den Verweis auf "umzug in versorgtes gebiet" nicht bedingungslos zu akzeptieren. Dies darf Kabel Deutschland nicht.Genausowenig kann Kabel deutschland vom Kunden verlagen, dass nur seine Anmeldebestätigung (an der neuen Adresse) als Kündigungsbeleg, akzeptiert werden würde. Ich habe stattdessen die Kündigungsbestätigung meines (Noch)Vermieters an Kabel deutschland gesendet, weil ich nicht eingesehen habe, Kabel Deutschland darüber zu informieren, wohin ich ziehen werde. Dies ist Privatsphäre und soll auch Privatsphäre bleiben.

Ich kann also nur jedem empfehlen, der sich ungerecht behandelt gefühlt hat, sich nicht beirren zu lassen und mutig seine Meinung zu vertreten. Notfalls scheint ja die Drohung mit juritsischen Mitteln zu fruchten. Bei mir hat dies jedenfalls geklappt.
erdkunde
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perfekt

Beitrag von erdkunde »

irgendeinen rechtlichen Rahmen betrifft die löusng Ihres Problemes nicht.

die Lösung zeigt nur, das KD offenbar mit Rechtstreitigkeiten überzogen worden ist und nicht weis wie die Vorfinanzierung dieser Streitigkeiten erfolgen soll.
Insbesondere schließe ich aus dem geshcilderten Sachverhalt, dass die Insolvenz von Kabeldeutschland kurzfristig zur Diskussion stehen wird.
Ich wette mit 1:2, dass die Insolvenzgespräche im Sommer einsetzen werden.
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NURadio
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Re: Kündigung Kabelanschluss

Beitrag von NURadio »

@Björn G

Ich wäre da etwas vorsichtig mit den Schlüssen. Die Tatsache, dass die KDG in deinem Fall so reagiert hat, hat nun keine juristische Aussagekraft. Das Vorgehen der KDG kann auch einfach nur bedeuten, dass man eine juristische Auseinandersetzung scheut. Das ist nix Neues. Premiere z.B. reagierte in vielen Fällen die berühmten AGB betreffend ähnlich.

Wenn man eine Willenserklärung abgibt und damit ein Vertrag zu Stande kommt, gilt dieser zunächst einmal. Es sind dann auch die Bedingungen einzuhalten, die sich aus dem Vertrag ergeben. Bei der Umzugsgeschichte ist mir bisher noch kein Fall bekannt, wo ein Kunde sich per richterlichen Beschluss aus seinem Vertrag hat herausklagen können, obwohl er weiterhin in einem versorgten Gebiet wohnt und den Vertrag fortsetzen könnte. Und solange diese Umzugspraxis noch nicht von einem Gericht abschließend bewertet worden ist, gilt das, was im Vertrag steht.

Ich erkenne aber die Auffassung an, dass der Kabelanschluss durchaus etwas mit Versorgung zu tun hat und damit verbunden ist mit einer Wohnung od. einem Haus. Dein Beispiel mit den Energieversorgern, die man sich schließlich nach dem Umzug auch wieder frei wählen könne, finde ich einleuchtend. Wäre schön, wenn sich diese Rechtsaufassung durchsetzen könnte und man Anschlussverträge grundsätzlich an die Dauer der Wohnungs- bzw. Hausnutzung knüpfen würde.

BTW: Internetanbieter gehen mMn auch wie die KDG vor. Sollte an der neuen Adresse die Versorgung möglich sein, bestehen auch die auf eine Fortsetzung des Vertrages.
MfG NURadio
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Nibelungen
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Re: Kündigung Kabelanschluss

Beitrag von Nibelungen »

Ich denk es liegt einfach daran, dass in seinem neuen Wohnhaus zwar ein HÜP vorhanden ist - aber keine Dose in der Wohnung. Damit kann erstmal nicht! versorgt werden. Der Vermieter müßte erstmal für Baumaßnahmen zustimmen. Da Björn Eigentümer werden wird kann er auf entsprechenden Versammlungen (Eigentümerversammlung) mitstimmen - und dann wird eine Installation ebend abgelehnt. So ähnlich wie wenn ein Vermieter einfach "nein" sagt. Und damit hat sich die "Versorgbarkeit" erledigt. Björn kann "mitbestimmen", aber nicht "alleinbestimmen" - so dass KDG sich dem Willen Aller beugen muß.

Und vielleicht hat sich KDG mit dem Vertreter auseinandergesetzt der ihm sagte das mit den 6 Monaten ginge in Ordnung. Zwar könnte Björn vor Gericht gewinnen mit dem Hinweis auf Falschberatung - aber leicht wäre das für ihn nicht (Zeugen?). KDG gehts ganz genauso. Und da macht man halt fix Kulanz und lässt den Kunden raus. In solchen sagen wir schwierigen Fällen kommt das ja häufiger vor.

Und ja, wer hartnäckig bleibt kann am Ende doch gewinnen - selbst wenn derjenige gar nicht Recht hat (ich meine nicht Björn G damit! das ist ne allgemeine Aussage). Die Schüchternen, Unwissenden sind die wahren Verlierer...
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
Master2
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Re: Kündigung Kabelanschluss

Beitrag von Master2 »

Björn G hat geschrieben:
Wenn ich einen Telefon -oder Internetanschluss bspw. bei der Telekom in einer alten Wohnung kündige, dann heisst es auch nicht, ich würde ja in eine Region umziehen wo die Telkom auch anbietet (ich bin schon mehrmals umgezogen)...
Das hängt ganz von Anbieter und Vertrag ab.

Wenn die Kündigungsfrist kurz ist, dann kündigst Du den Vertrag ganz normal.

Es gibt Anbieter, die akzeptieren aus Kulanz eine Sonderkündigung, wenn sie die Leistung nicht am neuen Wohnort zur Verfügung stellen können.

Es gibt wiederum andere Anbieter (u.a. Congstar, 1&1), denen ist das vollkommen egal. Die sagen Dir, dass sie die Leistung ja am Vertragsort (Adresse zum Vertragsabschluß) zur Verfügung stellen, und wenn Du umziehst, dann ist es Dein Problem. 1&1 bietet noch einen Umzugsservice, wenn sie am neuen Ort schalten können. Congstar ist das egal, da zahlst Du eben unter Umständen, bis die Laufzeit um ist.
kabelwahnsinn
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Re: Kündigung Kabelanschluss

Beitrag von kabelwahnsinn »

Nibelungen hat geschrieben:Ich denk es liegt einfach daran, dass in seinem neuen Wohnhaus zwar ein HÜP vorhanden ist - aber keine Dose in der Wohnung. Damit kann erstmal nicht! versorgt werden. Der Vermieter müßte erstmal für Baumaßnahmen zustimmen. Da Björn Eigentümer werden wird kann er auf entsprechenden Versammlungen (Eigentümerversammlung) mitstimmen - und dann wird eine Installation ebend abgelehnt. So ähnlich wie wenn ein Vermieter einfach "nein" sagt. Und damit hat sich die "Versorgbarkeit" erledigt. Björn kann "mitbestimmen", aber nicht "alleinbestimmen" - so dass KDG sich dem Willen Aller beugen muß.
Sorry aber KDG ist nur bis zum HÜP Verantwortlich alles was danach kommt ist Hauseigentümer seine Angelegenheit.
Wenn natürlich der klipp und klar Kabel Deutschland schreibt das er den Anschluß nicht nutzt und eine Sat schüssel auf dem Dach ist. Ist KDG machtlos.
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Wer Fehler findet darf sie gerne behalten.

Niemand ist perferkt.
Und das per W-Lan.
Und jetzt schon weiteren 12 KDG Anschlüssen im Haus.
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