indianahorst hat geschrieben: ↑25.05.2024, 00:33
Flole hat geschrieben: ↑24.05.2024, 17:50
Lol..... An deiner Fritzbox kommt dann kein Internet mehr an weil du die Vorraussetzungen, insbesondere den vollversorgten Kabelanschluss, aus den AGBs nicht mehr erfüllst. Vodafone liefert immer noch ein Signal,
Nein, tut Vodafone nicht. Sonst hätte meine Fritzbox ja Internetzugang.
Ähm... das hat aber nichts mit Vodafone zu tun, sondern mit Infocity.
Da VF aber in den AGB zu stehen hat, dass DU für den Kabelanschluss zu sorgen hast, kannst du daraus keinerlei Rechte gegenüber VF ableiten - insbesondere kein Sonderkündigungsrecht.
Flole hat geschrieben: ↑24.05.2024, 17:50
nur du bezahlst nicht mehr für die Durchleitung
Falsch. Bezahlt habe ich bisher via Nebenkostenprivileg für die Lieferung eines TV-Signals.
Falsch. Bezahlt hast du über die Nebenkosten für den vollversorgten Kabelanschluss.
Im
§230 (5) TKG heißt es dort auch "...Bezugsvertrag über die Belieferung von Gebäuden [...] mit Telekommunikationsdiensten wegen der Beschränkung der Umlagefähigkeit..."
Gleiches in
§2 (15) b) BetrKV - auch dort ist die Rede vom "bis zum 30. Juni 2024 außerdem die weiteren Kosten entsprechend Buchstabe a, sowie die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse"...
Da steht nichts von TV-Signal!
Flole hat geschrieben: ↑24.05.2024, 17:50
weil der vorherige Vertrag gekündigt wurde.
Falsch. Ich habe keinen Vertrag gekündigt.
Du nicht - aber dein Vermieter!
Flole hat geschrieben: ↑24.05.2024, 17:50
Das ist als ob du den Stromvertrag kündigst und dann den Strombetreiber wegen Computersabotage anzeigen willst weil dein Internetzugang nicht mehr geht.
Der Vergleich ist so falsch, da weiß ich nicht wo anfangen. Nochmal: ich habe keinerlei Vertrag gekündigt.
Ich gebe dir einen besseren Vergleich: Du hast ein Deutschlandticket, das dich zur Fahrt mit allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln berechtigt. Nun kommt dein lokaler Nahverkehrsanbieter und führt eine "Gebühr für die Nutzung der Türen in Bus und Straßenbahn" ein, weil der Betrieb und die Wartung der Türen ja schliesslich Geld kostet. Wenn du keinen Vertrag für die Tür-Nutzung abschliesst, lässt dich dein Nahverkehrsanbieter nicht einsteigen, so dass du dein bereits bezahltes Deutschlandticket nicht nutzen kannst.
Dummer Vergleich.
Wenn überhaupt wäre das eine Tank-Flatrate, die du ohne Auto nicht nutzen kannst...