Wechsler hat geschrieben: ↑18.03.2018, 10:46
robert_s hat geschrieben: ↑18.03.2018, 07:57
Hilfreich wäre aber sicherlich, wenn das Aktivierungsportal angeben würde, genau welchen Teil der Schnittstellenspezifikation das Endgerät nicht erfüllt.
Das TC4400 hält die geltenden Standards ein, auch für den MAC-Layer, sonst könnte es die Aktivierungsschnittstelle von VF nämlich gar nicht erreichen, letztere ist aber eine proprietäre Schnittstelle und bei der Spezifikation von VF schlicht vergessen worden. Auch wenn die Aktivierungsschnittstelle irgendwas angeben würde, muß das genauso in der Schnittstellenbeschreibung auftauchen.
Nicht ganz - du würdest die Aktivierungsseite auch mit einem (eigenen) EuroDOCSIS2.0-Modem erreichen.
Trotzdem erfüllt das die Schnittstellenbeschreibung nicht, ergo kann die Provisionierung verweigert werden...
Und die Schnittstellenbeschreibung verlangt nicht nur DHCP - die Schnittstellenbeschreibung verlangt halt u.a. ein EuroDOCSIS-3.0-kompatibles Gerät mit mind. 16x4 Kanälen.
Weiterhin muss das Gerät neben DHCPv4 auch noch die Modi für reinen IPv6-Betrieb, für DualStack-Betrieb und für DS-Lite-Betrieb zwingend unterstützen, damit eine Internetverbindung aufgebaut werden kann.
Das wäre sonst so, als würde man beim DSL nur PPPoE fordern - was natürlich blödsinnig ist. Auch hier ist klar spezifiziert, dass die Geräte bestimmte DSL-Profile (z.B. VDSL Annex J Profil 17a) einhalten müssen, damit sie ordnungsgemäß funktionieren. Bei einigen DSLAMs gibt es Fallback-Profile auf ADSL, wenn kein VDSL-fähiges Endgerät angesteckt wird - das muss der Provider aber nicht aktivieren. Und selbst wenn der Fallback aktiv ist, sollte klar sein, dass man, sofern das eigene Endgerät das angegebene Profil nicht unterstützt, nicht die volle Bandbreite nutzen kann -oder- wenn der Fallback nicht aktiv ist, gar keine Internetverbindung zustande kommt.