Problem mit Kabel Deutschland

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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schnullimulli
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Re: Problem mit Kabel Deutschland

Beitrag von schnullimulli »

Bubblegum hat geschrieben: Die Trennung dieses Verfahrens hat seinen Ursprung nicht an der Ausbildungshöhe des CCA oder der DeBu, sondern an gesetzlichen Vorgaben.
Gesetzliche Vorgaben? Wenn der Kunde ein Guthaben hat, dann hat er es sofort zurückzubekommen und nicht erst nach 4 Wochen. Das so etwas nicht von heute auf morgen geht ist klar. Ein paar Tage muss sich der Kunde schon gedulden.
Welche gesetzliche Vorgabe ist denn das? Kannst Du mir das sagen? Würde mich da gern mal schlau lesen. Danke schon mal für die Info. :)
LG
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Kabelmensch
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Re: Problem mit Kabel Deutschland

Beitrag von Kabelmensch »

schnullimulli hat geschrieben: Welche gesetzliche Vorgabe ist denn das? Kannst Du mir das sagen? Würde mich da gern mal schlau lesen. Danke schon mal für die Info. :)
Da ja schon wieder die Weihnachtssachen im Schaufenster liegen, verfalle ich auch mal in Spekulatius und vermute einen engen Zusammenhang mit GoB.
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Bubblegum
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Re: Problem mit Kabel Deutschland

Beitrag von Bubblegum »

schnullimulli hat geschrieben: Gesetzliche Vorgaben? Wenn der Kunde ein Guthaben hat, dann hat er es sofort zurückzubekommen und nicht erst nach 4 Wochen. Das so etwas nicht von heute auf morgen geht ist klar. Ein paar Tage muss sich der Kunde schon gedulden.
Du hast das Beispiel der Ausbuchung von Rücklastschriftenkosten angesprochen - nicht der Erstattung von Beträgen. Auch wenn hier das Verfahren ähnlich ist (im Fall einer manuellen Einstellung): Anforderung zur Erstattung mit folgender Freigabe der Auszahlungsverfügung. Die Rückserstattung von Beträgen ist je nach Kundenstatus (mit aktivem Vertrag oder ohne, Entstehung des Guthabens, bestehende Bankverbindung zum Ablauf des Vertrages) nicht per sé vom Rechnungslauf abhängig. Bitte unterschiedliche Vorgänge nicht pauschal zusammenfassen. Auch wenn ein Buchungsvorgang für den Kunden lediglich ein Buchungsvorgang bleibt.

Während der Umstellung kam es zu extremen (!) Verzögerungen. Und da kann ich jeden Kunden verstehen der die Geduld verliert und dafür kein Verständnis hat.
schnullimulli hat geschrieben: Welche gesetzliche Vorgabe ist denn das? Kannst Du mir das sagen? Würde mich da gern mal schlau lesen. Danke schon mal für die Info. :)
Vorrangig durch das Aktiengesetz (dt. und amerikanisches). Da finden sich die entsprechendenden Vorgaben zur Kontrolle, Trennung von Befugnissen und Aufgaben. Und die sind nicht erst relevant seit der Börsennotierung der Kabel Deutschland als Holding. Bereits seit Beteiligung des Investors, der mit seinem "Engagement" bei KD diese regelrecht durchgereicht. Auch durch die Gesellschaftsform des Firmenteils (der Kabel Deutschland Vertrieb- und Service GmbH) ergeben sich Trennungsgrundsätze und Verantwortlichkeiten.

Das Steuerrecht - und somit die Buchführung- tut ihr Übriges. Eine Belastung aus dem Kundenkonto auszubuchen ist nicht das Ende der Verfolgung eines Buchungsvorgangs. Dieser Nachgeordnete Vorgang wird im Kundenkonto nicht dargestellt. Dazu gibt es eigene Buchungskreise.