KD/Vodafone Widerruf

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Wurzelzwerg
Fortgeschrittener
Beiträge: 342
Registriert: 23.08.2016, 07:48

Re: KD/Vodafone Widerruf

Beitrag von Wurzelzwerg »

reneromann hat geschrieben: 02.11.2018, 19:32
Wurzelzwerg hat geschrieben: 02.11.2018, 19:01 Die Eingangsbestätigung wird eigentlich genau so akzeptiert wie der Beleg für ein Einschreiben. Also selbst wenn die erste Mail nicht bearbeitet wurde, kannst du auf die Eingangsbestätigung dieser in einer zweiten Nachricht verweisen und es wird der frühere Eingangstermin angenommen.
Das stimmt so nicht ganz...

Wenn in der Eingangsbestätigung die Kopie der gesendeten Nachricht steht, dann gilt die ursprüngliche Nachricht rechtlich als "dem Empfänger zugegangen" (wie auch der Einwurf eines Briefes in den Briefkasten als Zugang gilt, egal wann der Briefkasten geleert wird -und- ob der Brief auf dem Weg vom Briefkasten zum Bearbeiter verloren geht oder nicht). Das Problem beim Einschreiben ist ja nur, dass die Auslieferurkunde des Einschreibens lediglich besagt, dass ein Brief abgeliefert wurde - aber nicht, was in dem Brief stand.
Stimmt, die Originalnachricht muss natürlich dabei sein. Davon bin ich einfach mal ausgegangen, die Ergänzung war auf jeden Fall gut - danke.