Stimmt, die Originalnachricht muss natürlich dabei sein. Davon bin ich einfach mal ausgegangen, die Ergänzung war auf jeden Fall gut - danke.reneromann hat geschrieben: ↑02.11.2018, 19:32Das stimmt so nicht ganz...Wurzelzwerg hat geschrieben: ↑02.11.2018, 19:01 Die Eingangsbestätigung wird eigentlich genau so akzeptiert wie der Beleg für ein Einschreiben. Also selbst wenn die erste Mail nicht bearbeitet wurde, kannst du auf die Eingangsbestätigung dieser in einer zweiten Nachricht verweisen und es wird der frühere Eingangstermin angenommen.
Wenn in der Eingangsbestätigung die Kopie der gesendeten Nachricht steht, dann gilt die ursprüngliche Nachricht rechtlich als "dem Empfänger zugegangen" (wie auch der Einwurf eines Briefes in den Briefkasten als Zugang gilt, egal wann der Briefkasten geleert wird -und- ob der Brief auf dem Weg vom Briefkasten zum Bearbeiter verloren geht oder nicht). Das Problem beim Einschreiben ist ja nur, dass die Auslieferurkunde des Einschreibens lediglich besagt, dass ein Brief abgeliefert wurde - aber nicht, was in dem Brief stand.
KD/Vodafone Widerruf
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