koaschten hat geschrieben:weihnachtsmann hat geschrieben:das Problem wurde lokalisiert, allerdings hat der Kunde* keine Entstörung zugelassen > sprich, den Techniker nicht in Haus gelassen ( der "Kunde" hatte den ÜP in seinem Haus und die Häuser waren in Reihe geschaltet ( Reihenhäuser ), wobei er selbst kein Kunde war )
Ende vom Lied: Nach 2 Wochen hatte wir 6 Kunden weniger, weil wir keine Entstörung durchführen konnten.
O.O hat man da gegen den Bewohner keine rechtliche Handhabe, das der Hausbesitzer den Techniker an den Hüp lassen muss bei einer Störung? wie bescheuert isn das verhalten?

wir hätten damals klagen können, da wir eine Art Vertrag, besser gesagt schriftliche Vereinbarung mit ihm hatten, das wir "grob gesagt" 24/7 in den Keller zum ÜP dürfen. Rein rechtlich hätten wir das aber einklagen müssen.... laut Polizei
nicht mal die Polizei in dem Dorf hat was unternommen, auch nicht die Polizei aus der nächst größeren Stadt.
Bis die Klage durch wäre, wären allerdings Monate ins Land gegangen, damit wäre uns und vor allem dem Kunden nicht geholfen gewesen.
das ganze passierte 2008. letzte Informationen sind, das er den ÜP bis heute im Keller hat und wir ihn nicht mal abmontieren möchten, weil Klage zu lange dauern würde und auch zu teuer wäre und sich im Endeffekt nicht rechnen würde, da in der Siedlung sicherlich so schnell keiner mehr Internet/Telefon über "uns" haben will
soll er damit halt glücklich werden, seine Nachbarn hassen ihn bestimmt dafür
