Das kann ja sein - manchmal treten Probleme ja erst auf, wenn es mal dran hängt und man stellt erst dann fest, dass das Gerät Probleme verursacht. Jeder Sysadmin kennt sowas.Flole hat geschrieben: ↑20.12.2018, 16:41 Es gab aber zum Zeitpunkt der Feststellung ein aktiviertes Gerät. Und sie schreiben ja auch "Hersteller können Endgeräte passend zu den Schnittstellenbeschreibungen der Netzbetreiber bauen. Sollte ein Hersteller damit Probleme haben, kann sich dieser an die Bundesnetzagentur wenden.", woraus sich ja entnehmen lässt das nur der Hersteller sich bei Problemen an die BNetzA wenden kann. Aber ich werde dort einfach mal nachfragen, ob ich als Nutzer einen durchsetzbaren Anspruch auf Aktivierung eines Endgerätes gegenüber meinem Provider habe, oder ob dies nur der Hersteller gegenüber dem Provider hat. Soll ich noch weitere Fragen ansprechen? Wenn dann kann man ja gleich alles klären lassen. Das scheint die einzige Möglichkeit zu sein eine eindeutige Antwort zu bekommen die ich und du dann akzeptieren müssen (egal wie sie ausfällt).
Und aus dem Text geht eher nicht hervor, dass sich nur die Hersteller beschweren dürfen. Die dürfen sich beschweren, wenn ihr Gerät generell nicht akzeptiert wird, das schließt den Kunden im Einzelfall aber nicht aus.
Außerdem erfüllt die Unitymedia-Box die technischen Anforderungen ja. Sie hat einfach nur eine andere Seriennummer. Das wird vor Gericht nicht reichen, um sie nicht zu akzeptieren, da bin ich mir recht sicher.
Die Bundesnetzagentur ist kein Gericht, entsprechend müssen wir die Antwort Gott sei Dank nicht akzeptieren. Wenn der Instanzenzug mal durchgeurteilt hat - dann müssen wir das schon eher akzeptieren, bis dahin steht nichts fest. Die Agentur ist nicht gerade bekannt dafür, niemals Fehler zu machen. Ich habe mit der schon sehr gute, aber auch schlechte Erfahrungen gemacht.
Ich fände es jedenfalls gut, wenn du auch gleich mal direkt diese Unitymediaboxen, die wohl aus Insolvenzmasse aufgekauft wurden ansprichst und fragst, ob Unitymedia diese aktivieren muss - denn die sind definitiv in derem Netz geeignet und entsprechen deren Anforderungen. Gehe einfach mal davon aus, dass die tatsächlich unser Eigentum sind. Mich würde die Begründung brennend interessieren, warum die gesperrt bleiben dürfen.