Lies bitte nochmal das Zitat des Users Karl durch, auf das ich geantwortet habe.Flole hat geschrieben: ↑11.09.2024, 01:21Du hast das Wörtchen "andere" überlesen.reneromann hat geschrieben: ↑11.09.2024, 00:11Nein, kann man nicht - auch wenn es einige Vermieter versuchen.
Die Auflistung in der Betriebskostenverordnung ist abschließend - alle dort nicht aufgeführten Posten sind NICHT über die Nebenkosten umlegbar, selbst wenn der Vermieter etwas Anderes vereinbaren möchte.
Da steht ein "kann man aber vereinbaren" - und genau DAS kann man eben nicht.
Entweder der Vermieter ist dann NE4-Betreiber und man kann einen separaten -vom Mietvertrag unabhängigen- Vertrag über den Kabelanschluss abschließen -ODER- der Vermieter lässt es bleiben.
Eine anderweitige Vereinbarung, die insbesondere längerfristig läuft oder gar an den Mietvertrag gekoppelt ist, ist rechtlich NICHT zulässig.