Generelle Frage zu Anschlußsperrung
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Generelle Frage zu Anschlußsperrung
Mal eine generelle Frage zur Anschlußsperrung.
Wenn der Anschluß wg. Zahlungsverzug gesperrt wird, darf KD dann, den kompletten Anschluß sperren.
Muß nicht zumindest der Telefonanschluß soweit funktionieren, das z.B. Notrufe möglich sind oder im Krankheitsfalle etwa ein Arzt?!
Wenn der Anschluß wg. Zahlungsverzug gesperrt wird, darf KD dann, den kompletten Anschluß sperren.
Muß nicht zumindest der Telefonanschluß soweit funktionieren, das z.B. Notrufe möglich sind oder im Krankheitsfalle etwa ein Arzt?!
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Re: Generelle Frage zu Anschlußsperrung
Kurz und knapp: Ja, KD muss den Vertrag nicht erfüllen, solange du deinen Vertragsteil ebenfalls nicht erfüllst. Dass aus Kulanz - nichts anderes ist das - immer noch Leistungen erbracht werden(also kostenfreie Gespräche und Internet im Schneckentempo), ist noch ein Entgegenkommen seitens KD - und falls die Zahlung wirklich zufällig geplatzt ist, kann der Kunde immer noch auf Rechnungen und Online-Banking zugreifen, um das soll auszugleichen.charlie14 hat geschrieben:Mal eine generelle Frage zur Anschlußsperrung.
Wenn der Anschluß wg. Zahlungsverzug gesperrt wird, darf KD dann, den kompletten Anschluß sperren.
Muß nicht zumindest der Telefonanschluß soweit funktionieren, das z.B. Notrufe möglich sind oder im Krankheitsfalle etwa ein Arzt?!
Der Notruf ist nunmal ein Merkmal eines Telefonanschlusses, der wiederum Teil des Vertrages von dir mit KD ist. Wenn der Vertrag nun deinerseits nicht erfüllt wird, wird KD wohl kaum deren Vertragsteil aufrecht erhalten...
Deinen Hausarzt wirst du auf keinen Fall mit Sperre für abgehende Anrufe erreichen können, lediglich der Notruf wird funktionieren. Wenn du kein Freizeichen bekommst, ist auch das nicht mehr möglich.
An jedem geschalteten Telefonanschluss(NGN, Analog, ISDN, Mobilfunk) für den auch bezahlt wird, ist ein Notruf definitiv möglich. Nicht mehr, nicht weniger... Genauso ist das auch mit Handykarten. Solange der Vertrag aktiv ist(egal, ob für abgehende Gespräche - aus welchen Gründen auch immer - gesperrt oder freigeschaltet) - ist ein Notruf möglich. Sobald dir wegen Zahlungsverzug oder Nichtnutzung die SIM gesperrt wurde, ist auch der Notruf nicht mehr möglich.
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Re: Generelle Frage zu Anschlußsperrung
sind die offenen posten < eur 75,-? wenn ja, mit verweis auf das tkg den anschluss entsperren lassen.
carstenheinrich.com
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Re: Generelle Frage zu Anschlußsperrung
Das trifft nicht ganz zu. Notrufe aus dem Mobilfunkbereich sind immer möglich. Egal ob die Karte frei oder wegen Zahlungsverzug gesperrt ist. Hauptsache man hat eine Sim-Karte eingelegt.Newty hat geschrieben:Genauso ist das auch mit Handykarten. Solange der Vertrag aktiv ist(egal, ob für abgehende Gespräche - aus welchen Gründen auch immer - gesperrt oder freigeschaltet) - ist ein Notruf möglich. Sobald dir wegen Zahlungsverzug oder Nichtnutzung die SIM gesperrt wurde, ist auch der Notruf nicht mehr möglich.
Für den in Deutschland und Europa überwiegend verwendeten Mobiltelefonie-Standard GSM sind für Notrufe besondere Verfahren vorgesehen, die sowohl im Mobiltelefon wie bei den Funksendern ihre Umsetzung finden. Hintergrund ist die hohe Bedeutung von Notrufen, deren Absetzung unter allen Umständen möglich sein soll. So ist es jederzeit möglich, von einem entsprechenden Mobiltelefon die Notrufnummer 112 zu wählen, auch bei gesperrter SIM-Karte oder ohne Kenntnis ihrer PIN.
Ob Kabel Deutschland allerdings auch diese Nummern sperrt weiß ich nicht. Das Notrufe über KDG nicht immer möglich sind, ist aber irgendwo in den Vertragsunterlagen vermerkt. Daher unterstützen sie auch keine Hausnotrufanlagen
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Re: Generelle Frage zu Anschlußsperrung
Hallo,
und wie und wo muss ich das entsperren lassen ? Meine offenen Beträge sind weit unter 75 Euro und das I - Net ist "lahm" und das Phone komplett out of order.....
und wie und wo muss ich das entsperren lassen ? Meine offenen Beträge sind weit unter 75 Euro und das I - Net ist "lahm" und das Phone komplett out of order.....
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Re: Generelle Frage zu Anschlußsperrung
Auf die 75 Euro Klausel würde ich nicht hoffen, besser einfach die Rechnung zahlen oder eine Bankverbindung eintragen lassen, dann erfolgt die Entsperrung ebenfalls sehr schnell. Welches Unternehmen wartet bei einer monatlichen Gebühr bei z.B. 12,90 Euro (Paket Classic) mehr als 5 Monaten auf die vereinbarte Grundgebühr?Zwinkel hat geschrieben:Hallo,
und wie und wo muss ich das entsperren lassen ? Meine offenen Beträge sind weit unter 75 Euro und das I - Net ist "lahm" und das Phone komplett out of order.....
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Re: Generelle Frage zu Anschlußsperrung
Ich schenke Dir ein Freizeichen [ externes Bild ] und glaube kaum, dass Du damit telefonieren könntestNewty hat geschrieben: Wenn du kein Freizeichen bekommst,
Grüße von EdeVau
KDG 6000 - THG540K - 7170 - Euracom 182 - Euracom P4 , PC-Fritzfax , 8 analoge | KDG-Telefonie ungenutzt.
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Re: Generelle Frage zu Anschlußsperrung
Seitdem neuen System sind bei KD nicht einmal Einzugsermächtigungen etwas wert. Das wird dann einfach nicht abgebucht, obwohl Lastschriftverfahren aktiv ist. Dame in der HOtline hat keine Erklärung dafür, mein Telefon aber gesperrt. Mir jedenfalls reichts!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Re: Generelle Frage zu Anschlußsperrung
Ich such momentan Mitstreiter für eine Sammelklage gegen KDG.mimihopps hat geschrieben:Seitdem neuen System sind bei KD nicht einmal Einzugsermächtigungen etwas wert. Das wird dann einfach nicht abgebucht, obwohl Lastschriftverfahren aktiv ist. Dame in der HOtline hat keine Erklärung dafür, mein Telefon aber gesperrt. Mir jedenfalls reichts!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Aus vielen gleichen Gründen.
Näheres kann man auch gerne per eMail besprechen.