Sonderkündigung (Verar**** vom KDG Mitarbeiter)

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kaikai89
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Sonderkündigung (Verar**** vom KDG Mitarbeiter)

Beitrag von kaikai89 »

Hallo,
undzwar will ich mal meine erfahrung mit KDG im falle eines Umzugs in ein nicht versorgtes Gebiet von KDG teilen.
Hoch lebe das Sonderkündigungsrecht :wand: :wand: :wand: :wand:

Undzwar rief ich im KDG Kundencenter vergangenen Jahres anfang November an, das ich zum 1.1.13 in einen Ort ziehe wo es keine KD Leistungen gibt.
Dies wurde mir von den überaus freundlichen Mitarbeiter auch bestätigt und ich fragte nach wie das liefe mit der Sonderkündigung, ob KD ein nachweiß brauch das ich auch wirklich umziehe.
Er sage KD brauche die Ummeldebestätigung, ich sagte OK, da kann ich ja aber die Kündigung erst im Januar abschicken, da ich mich ja da erst ummelden kann.
Darauf sagte der Liebe Mitarbeiter das ist kein Problem, sie können dann zum 1.1.13 Rückwirkend Kündigen, da sie ja Sonderkündigungsrecht haben in ein unversorgtes Gebiet.
Ich freue mich, bedanke mich recht Herzlich das das alles so ohne Probleme von statten geht und lege auf.

OK es wurde Dezember, ich dachte mir ich schreibe Trotzdem schonmal ein Brief und nehme schonmal von mein Sonderkündigungsrecht gebrauch, schreibe in den Brief noch rein das ich den nachweiß für den Umzug
im Januar nachsende.
Soweit so gut, Kündigung geschrieben, abgesendet. Natürlich per einschreiben.
So, bis heute keine bestätigung gekommen, nichts passiert. Dachte ich mir ich ruf heute (7.1.2013 doch mal an)
Wieder ein sehr netter Mitarbeiter, ich frage nach ob die Kündigung angekommen ist, und man sagte mir ja, Sonderkündigung zum 1.4.2013 ?!?!?!?!?! Ich sagte ich habe zum 1.1 dieses Jahres gekündigt.
Naja und da sage man mir das es seit dem 6. Dezember 2012 ein neues Telekomunikationsgesetz gebe was die Sonderkündigungsfrist auf 3 Monate setzt.

Also darf ich jetzt 3 Monate den mist bezahlen ohne das ich was davon habe. Super dacht ich mir und lege auf.

Ist das wirklich rechtens so, kann ich da wirklich garnichts machen ??

mfg Kai
spooky
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Re: Sonderkündigung (Verar**** vom KDG Mitarbeiter)

Beitrag von spooky »

Ja,
das ist jetzt die Sache.
Ich hatte das neue Gesetz so verstanden, dass wenn dort z.B. die vorherige Bandbreite die du hattest nicht mehr bekommen kannst, dass du dann noch 3 Monate weiterzahlen darfst.

Wie es allerdings aussieht mit, es ist garnichts mehr verfügbar, habe ich mir nicht genau durchgelesen.
kaikai89
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Re: Sonderkündigung (Verar**** vom KDG Mitarbeiter)

Beitrag von kaikai89 »

hmm also es ist wirklich nichts von KDG hier im Ort verfügbar, habe allerdings auch gegoogelt nach der neues Regelung, und die soll ja schon seit Mai letzten Jahres im Kraft getreten sein, und nicht erst 6. Dezember, wie der Mitarbeiter vorhin sagte ...
Mike79
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Re: Sonderkündigung (Verar**** vom KDG Mitarbeiter)

Beitrag von Mike79 »

Ob gar keine Leistung oder nur vermindernde ist unerheblich, du hast zwar ein Recht auf Kündigung, aber dennoch nur mit dreimonatiger Frist. Bis zur TKG-Novellierung hättest du nicht mal das gehabt, da es ja nicht im Verantwortungsbereich deines Vertragspartners lag, dass du umgezogen bist und der Vertrag an der ursprünglich beauftragten Stelle hätte weiterlaufen können.
kaikai89
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Re: Sonderkündigung (Verar**** vom KDG Mitarbeiter)

Beitrag von kaikai89 »

also ist das OK so wie die das machen, na da.
Trotzdem, schön verarscht.
Naja ok, hätte da nicht so auf KD vertrauen sollen, wohl mich doch selber belesen ...
Mike79
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Re: Sonderkündigung (Verar**** vom KDG Mitarbeiter)

Beitrag von Mike79 »

Zur genaueren Erläuterung, hier der relevante Teil des TKG §46 Abs. 8:
(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.
http://dejure.org/gesetze/TKG/46.html
spooky
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Re: Sonderkündigung (Verar**** vom KDG Mitarbeiter)

Beitrag von spooky »

Mike79 hat geschrieben:Ob gar keine Leistung oder nur vermindernde ist unerheblich, du hast zwar ein Recht auf Kündigung, aber dennoch nur mit dreimonatiger Frist. Bis zur TKG-Novellierung hättest du nicht mal das gehabt, da es ja nicht im Verantwortungsbereich deines Vertragspartners lag, dass du umgezogen bist und der Vertrag an der ursprünglich beauftragten Stelle hätte weiterlaufen können.
Richtig,
nur war KD in diesem Fall meistens sehr Kulant und hat das als "Sonder"kündigung akzeptiert. Nun scheint es so zu sein, dass man jetzt das TKG ausnutzt und man noch 3 Monate Geld bekommt.
Kunterbunter
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Re: Sonderkündigung (Verar**** vom KDG Mitarbeiter)

Beitrag von Kunterbunter »

Das haben wir doch erst vor ein paar Tagen mal wieder diskutiert: Umzug, nur noch 32.000 statt 100.000 verfügbar
Hättest du nur hier im Forum lesen brauchen. ;)
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Silverio
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Re: Sonderkündigung (Verar**** vom KDG Mitarbeiter)

Beitrag von Silverio »

Ist schon lustig:
Früher hat KD aus Kulanz aus schnellstmöglich dem Vertrag gelassen, dann haben sich die Leute noch beschwert, dass eine Wohnungsanmeldung vorgelegt werden sollte und und und. Andere Provider haben einen überhaupt nicht aus dem Vertrag gelassen, aber das wird ja nicht gesehen.
Nun wurde das per Telekommunikationsgesetz geändert, es ist für alle Provider gleich und KD passt das gesetzeskonform an. Ist auch wieder nicht gut.

Gewünscht wird wahrscheinlich, wie immer:
Minütliche Kündigungs- und Wiederanmeldemöglichkeit, ein Techniker, der 24/7 vor der Haustür in einem Kabuff darauf wartet, im Störungsfall bei mir eingreifen zu können, natürlich Terabit-Anbindung (garantiert), symmetrisch mit Latenzen von unter 0,000000001ms und natürlich sollte ich als Kunde 100 Euro monatlich bekommen(!), da ich so gnädig bin das Produkt des Providers zu nutzen. :shock:
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten): :D
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
kaikai89
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Re: Sonderkündigung (Verar**** vom KDG Mitarbeiter)

Beitrag von kaikai89 »

es ging ja vor allem um die wiedersprüchlichen aussagen der KD Mitarbeiter, nicht nur um die sache mit den 3 Monaten zahlen. Lies bevor du hier so ein fass aufmachst.
Man sollte halt richtig auch von denen beraten werden ...