Trotzdem bleiben per Telefon abgeschlossene Verträge gültig, eine schriftliche Bestätigung soll es nach Aussage der zuständigen Ministerin aber dennoch nicht verpflichtend geben.
Auch Bestandteil der Regelung ist das Verbot der Rufnummernunterdrückung -Die Verbraucher sollen künftig auch bei Zeitungs- und Zeitschriften-Verträgen, Wett- und Lotto-Angeboten ein Widerrufsrecht bekommen. Für Festnetz- oder Handy-Verträge galt dieses Recht bisher schon, es erlosch aber nach Darstellung des Justizministeriums, wenn die Umsetzung des Vertrags begann. Nun erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn der Kunde auch gezahlt hat. Die Frist, um einen Vertrag rückgängig zu machen, beträgt grundsätzlich zwei Wochen - wenn der Anbieter den Kunden vor Vertragsabschluss über das Widerrufsrecht schriftlich informiert hat - im Fall von Werbeanrufen aber einen Monat.
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Schutz vor Telefonwerbung