Frage zum Kündigungsrecht

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Benutzeravatar
Scraby
Insider
Beiträge: 2271
Registriert: 17.02.2010, 00:39

Re: Frage zum Kündigungsrecht

Beitrag von Scraby »

schnullimulli hat geschrieben: Gehört hab ich da allerdings anderes.Kommt ein Techniker von KDG und es liegt z.B. am Hausnetz oder am W-Lan Router (was ja idR Kunden eigentum ist) und nicht am Modem, muss der Kunde, so weit ich weiß, zahlen min. 99,-€.
Du bringst hier zwei Sachen durcheinander. Wie ich geschrieben habe ist KDG im Bereich Internet bis zum Modem zuständig.

1) Kommt ein Techniker von KDG und es liegt z.B. am Hausnetz --> z. B Kunde hat nen Kabelanschluss und in der Wohnung schlechten Empfang - Techniker kommt vorbei und stellt fest Signal am ÜP in Ordnung - dann wird dem Kunden 99,50 Euro in Rechnung gestellt. Da der Verantwortungsbereich hier am ÜP endet

2) am W-Lan Router (was ja idR Kunden eigentum ist) und nicht am Modem --> Auch hier werden dem Kunden richtiger Weise 99,50 Euro berechnet. KDG ist mit der Leistungserbringung bis zum Modem zuständig und der Router kommt nach dem Modem. Kunde kann seinen Laptop/Rechner ja auch direkt mit dem Modem verbinden um online zu gehen.
Benutzeravatar
schnullimulli
Kabelexperte
Beiträge: 678
Registriert: 15.06.2010, 09:47
Wohnort: Region 2

Re: Frage zum Kündigungsrecht

Beitrag von schnullimulli »

Hallo scraby,

ja so meinte ich es ja auch... stellt also der Techniker vor Ort fest, es liegt nicht am Modem sondern am Router z.B., muss der Kunde zahlen ist klar.
Bei Kabel TV ist es eben auch so wie Du geschrieben hast. Also es ist nicht immer kostenlos... es hat sich hier aber so angehört, als ob KDG auf jeden Fall immer kostenlos kommt und repariert. Die Kunden gehen meistens davon aus, dass KDG auch für den Router verantwortlich ist. Wenn ein Kunde z.B. den Komplettservice bucht, dann richtet der Techniker den idR auch mit ein und somit denkt der Kunde auch dafür muss KDg herhalten.
Und es gibt sehr wohl Häuser mit alter Infrastruktur die installiert werden.

Es gibt den Verfügbarkeitscheck. Steht die Liegenschaft auf grün kann ein Vertrag generiert werden. Da KDG meistens nicht weiß, wie die Hausanlage aufgebaut ist, muss der Techniker wieder fahren oder der Kunde hat stets Schwiergkeiten.
LG
schnullimulli
Es gibt Menschen, die sind furchtbar einfach - und andere, die sind einfach furchtbar.
Der Mann denkt zwar, er wisse, aber die Frau weiß es besser.
ICQ.-Nr. per PN
Benutzeravatar
Scraby
Insider
Beiträge: 2271
Registriert: 17.02.2010, 00:39

Re: Frage zum Kündigungsrecht

Beitrag von Scraby »

Dann hätten wir hier ja alle Unklarheiten geklärt :wink2:

Der Zuständigkeitsbereich der Entstörung richtet sich prinzipiell immer nach der Vertragsart und der Netzebene. :fahne:
diesel82
Newbie
Beiträge: 26
Registriert: 20.05.2009, 23:37

Re: Frage zum Kündigungsrecht

Beitrag von diesel82 »

stimmt das denn nu mit den 6 wochen? mindestlaufzeit war am 1.4. erreicht, hat sich der vertrag nun um 12 m verlängert? sprich in 12m minus 6w ann ich kündigen? bin grad mit gprs im netz weil nix mehr geht und kann so auch nicht die agbs lesen...:(
Benutzeravatar
schnullimulli
Kabelexperte
Beiträge: 678
Registriert: 15.06.2010, 09:47
Wohnort: Region 2

Re: Frage zum Kündigungsrecht

Beitrag von schnullimulli »

....oh ja, das stimmt leider! Dein nächster Kündigunsgtermin ist der 31.03.2011. Es sei denn Du ziehst weg in ein nicht versorgbares Gebiet oder Wohnung, dann kommst raus, allerdings nur mit Nachweis.
LG
schnullimulli
Es gibt Menschen, die sind furchtbar einfach - und andere, die sind einfach furchtbar.
Der Mann denkt zwar, er wisse, aber die Frau weiß es besser.
ICQ.-Nr. per PN
Benutzeravatar
RcRaCk2k
Ehrenmitglied
Beiträge: 2402
Registriert: 20.09.2007, 10:23
Wohnort: Freilassing

Re: Frage zum Kündigungsrecht

Beitrag von RcRaCk2k »

EdeVau hat geschrieben:
diesel82 hat geschrieben:an der "Dose" rumgespielt
- zensiert -
:brüll: an das gleiche musste ich auch denken ^^
Anschlüsse: 3x Internet&Phone 100 MBits, 2x Internet&Phone 26MBit, 1x Internet&Phone 32 MBits Telefon-Anschluss: sipgate.de, dus.net, easybell.de, personal-voip.de
Router: Linux x64 Router, Interne Verkablung: Patchpannel, CAT 7, Netzwerkdosen, CAT 5e, wirelessLAN

Links:
- Kabel-Deutschland und die Geschwindigkeit des Internet-Zugangs
Benutzeravatar
RcRaCk2k
Ehrenmitglied
Beiträge: 2402
Registriert: 20.09.2007, 10:23
Wohnort: Freilassing

Re: Frage zum Kündigungsrecht

Beitrag von RcRaCk2k »

Schreibe ein FAX an Kabel-Deutschland, mit 14 Tage zur Problembeseitigung, weise sie darauf hin, dass du dir im Falle der nicht fristgemäßen Beseitigung die sofortige Kündigung des Anschlusses vorbehälst. Sollten Sie dem dann wirklich nicht nachkommen, die Leitung wieder in Stand zu bringen, dann Kündigung an K.D. senden und auf die verstrichene Frist hinweisen, die man dem Unternehmen eingeräumt hat.

Fax an Kabel Deutschland
Alle Nummer und Adressen von Kabel Deutschland
Anschlüsse: 3x Internet&Phone 100 MBits, 2x Internet&Phone 26MBit, 1x Internet&Phone 32 MBits Telefon-Anschluss: sipgate.de, dus.net, easybell.de, personal-voip.de
Router: Linux x64 Router, Interne Verkablung: Patchpannel, CAT 7, Netzwerkdosen, CAT 5e, wirelessLAN

Links:
- Kabel-Deutschland und die Geschwindigkeit des Internet-Zugangs