Wahrscheinlich wäre der Begriff "wer lesen kann ist klar von Vorteil" bei Dir anzuwenden, wer hat bei der falschen Abbuchung von "Nötigung gesprochen? Diese Nötigung wurde von mir erwähnt in Bezug auf Schriftwechsel mit KD, auch eventuell Drohung einer Zwangshandlung, ist zu erkennen in mehreren Schriftstücken, ich zitiere:chepri hat geschrieben:(Wo hier eine Nötigung stecken soll wird wohl immer ein Geheimnis bleiben)
.........Bitte überweisen Sie umgehend Ihre offenen Rechnungen um ein weiteres und für Sie kostenpflichtiges Mahnverfahren zu vermeiden.
Ein weiteres Mahnverfahren? Mir ist keines bekannt. Offenen ist Mehrzahl, Rechnungen ist Mehrzahl. Ich liebe Textbausteine, ich liebe Callcenter, ich liebe Provider, die Deutsche Bahn AG und die Post, die Polizei und noch viele andere, denn genau die benutzen solche Textbausteine. Warum ist niemand in der Lage vernünftigen Schriftwechsel, und zwar Themenbezogen, zu führen?
Es gibt keine offenen Rechnungen, Fakt, es gibt Überschneidungen, die in der Buchhaltung KD begründet sind, demzufolge ist dieser Satz Nötigung bis Drohung einer Zwangsanwendung.
Viele von Euch haben eine etwas verquere Rechtslage, die schief ist................eine Einzugsermächtigung ist eine Duldung eines Schuldverhältnisses aus einem Vertrag!!!!!!!! Fakt ist, mein Vertrag mit Kabel Deutschland weist aus, 12,90 € pro Monat, keinen Cent mehr. Was dazu kommen könnte, wie einige meinen, was bitte soll dazu kommen? Ich habe eine DSL & Phone Paket Classic, DSL läuft und wird gebraucht, die Phone wird Minutenweise abgerechnet, was nicht zum tragen kommt, da es weder angeschlossene Telefone gibt noch je diese Nummern verwendet werden. Es war halt einfach im Vertrag und Paket mit drin.
Fakt ist, Kabel Deutschland hat einen Fehler gemacht, den hätte und muß Kabel Deutschland regulieren. Jedoch bin ich mit der Fehlerbehebung (Gutschriften) in keiner Weise einverstanden und das ist auch nicht Vertragsbestandteil, wird auch nicht durch AGB`s gedeckt.
Kabel Deutschland hätte einfach die nächste Einzugsermächtigung nutzen können für das Vertraglich geschuldete Entgelt von 12,90 € und alles wäre im Lot.
Aber nein, Systembedingt und Überschneidungen.................3 Wochen zwischen Geldeingang und Rechnungserstellung? Nette Buchhaltung, wird wohl von Aushilfskräften geführt.
Ach ja, ich stelle fest, Ihr alle seid sehr nett und leiht KD Geld Ich kann mit meiner Knete besseres anfangen.
Das erste ist so von mir gehandhabt, das zweite ist eine Rethorische Feststellung, die ohne weiteres so zutreffen könnte. Ich besitze u.a. ein Kto der DKB, das eine absolute Null Überziehungsgrenze hat. Darauf könnte ich ja verschiedene Einzugsermächtigungen laufen lassen und sorge immer für ie absolut korrekte Deckung........und patsch, schon ginge der Versuch von KD Automatisch in die Rücklastschrift. Schwer zu verstehen wie ich an Deinem Kommentar seheMB-Berlin hat geschrieben:erebus48 hat geschrieben:Sofortige Rückgabe der Lastschrift (wird Grundsätzlich von mir so gemacht da ich kein Geldverleih bin) und Widerspruch gegen die Rechnung.Welcher der beiden Sachverhalte stimmt denn nun?erebus48 hat geschrieben:Wie erwähnt hat mein Konto im Gleichklang der AGB`s nur eine Deckung in Höhe der Vertraglich zu leistenden Entgelte, also 12,90 €. Alle (aus Verschulden KD) darüber hinaus gehenden Abbuchungen werden Automatisch zurück gegeben.
Einaml wird es von Dir so gemacht, einmal geht es automatisch (wie auch immer das gehen soll)
Tja Leutes, von wegen Fehler, und wie manche meinen, Prinzipienreiterei, ach Gottchen, ne, ein jeder macht Fehler.........................klar doch, ist ja auch nicht schwer, nur die Fehler eingestehen und auch dazu stehen, sie dann auch auszubüglen, dass vermisse ich bei KD, thats all.
Habe ich irgendwo behauptet, Fehlerlos zu sein? Ne manche Kommentare sind bei knapp 67