Schon klar woher bitte nimmst du denn dein Wissen? Was als Beschwerde gekennzeichnet ist wird auch weitergegeben und entsprechend behandelt. Auch ein Anwalt kann hier erstmal nix machen außer eine Frist für die Entstörung setzen und das kann der TE auch selber machen.mr.magic hat geschrieben:Das glaubst Du doch wohl selber nicht, oder?
Weisst du wieviele Kunden "Beschwerde" usw auf die Briefe schreiben?? Unzählige.
Das einzige was man machen kann, ist einen Anwalt zu beauftragen. Dann kümmert man sich um Dich!!!! Drohen alleine reicht natürlich nicht. Weil den Mitarbeitern (meistens Fremddienstleistern) ist das völlig scheissegal ob Du kündigst oder nicht!!!
Weiß zwar, dass das jetzt nicht mehr zum Thema des TE´s gehört aber nimm es mir bitte nicht übel bevor man etwas schreibt sollte man auch mal über den Inhalt nachdenken. Wenn ich mir aber deine letzten Postings ansehe.....
Beispiel
Falschberatung Homebox
Falsch 14 Tage ab Zustellung der Auftragsbestätigung auch bei bereits erfolgter Installation (Gebühren nach erfolgter Installation werden nicht erlassen)mr.magic hat geschrieben:Der Widerruf erlischt sobald Du beim Techniker vor Ort unterschrieben hast!
Oder dein Posting bei Verdacht auf einen defekten Receiver
Auch falsch. Egal ob NE3 oder NE4 sollte der Receiver defekt sein und das wir vom Techniker vor Ort festgestellt bekommt der Kunde die Technikerpauschale berechnet. Denn KDG ist nur für die Leistungserbringung bis zum ÜP bzw. zur Dose zuständig aber nicht für den Receiver. Selbst wenn der von KDG zur Nutzung ist. Der Kunde hat lediglich die Möglichkeit den Leihreceiver kostenlos tauschen zu lassen.mr.magic hat geschrieben: An wem zahlst Du Deine Kabelgebühren?
An KDG selbst oder ist es in der Miete mit drin?
Es gibt NE3 und NE4 Service. Bei NE4 Service ist KDG bis zur Dose zuständig
Ist der Receiver defekt und er ist von KDG, musst Du garnix zahlen!!!!!!!!!!!
..... denn es gibt Leute die in diesem Forum Hilfe suchen und sich auch auf einige Aussagen verlassen die hier geschrieben werden.