Seit Mitte Juni kein Internet - Kündigung möglich?

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Benutzeravatar
Scraby
Insider
Beiträge: 2271
Registriert: 17.02.2010, 00:39

Re: Seit Mitte Juni kein Internet - Kündigung möglich?

Beitrag von Scraby »

mr.magic hat geschrieben:Das glaubst Du doch wohl selber nicht, oder?
Weisst du wieviele Kunden "Beschwerde" usw auf die Briefe schreiben?? Unzählige.

Das einzige was man machen kann, ist einen Anwalt zu beauftragen. Dann kümmert man sich um Dich!!!! Drohen alleine reicht natürlich nicht. Weil den Mitarbeitern (meistens Fremddienstleistern) ist das völlig scheissegal ob Du kündigst oder nicht!!!
Schon klar :wand: woher bitte nimmst du denn dein Wissen? Was als Beschwerde gekennzeichnet ist wird auch weitergegeben und entsprechend behandelt. Auch ein Anwalt kann hier erstmal nix machen außer eine Frist für die Entstörung setzen und das kann der TE auch selber machen.

Weiß zwar, dass das jetzt nicht mehr zum Thema des TE´s gehört aber nimm es mir bitte nicht übel bevor man etwas schreibt sollte man auch mal über den Inhalt nachdenken. Wenn ich mir aber deine letzten Postings ansehe.....

Beispiel

Falschberatung Homebox
mr.magic hat geschrieben:Der Widerruf erlischt sobald Du beim Techniker vor Ort unterschrieben hast!
Falsch 14 Tage ab Zustellung der Auftragsbestätigung auch bei bereits erfolgter Installation (Gebühren nach erfolgter Installation werden nicht erlassen)

Oder dein Posting bei Verdacht auf einen defekten Receiver
mr.magic hat geschrieben: An wem zahlst Du Deine Kabelgebühren?
An KDG selbst oder ist es in der Miete mit drin?
Es gibt NE3 und NE4 Service. Bei NE4 Service ist KDG bis zur Dose zuständig
Ist der Receiver defekt und er ist von KDG, musst Du garnix zahlen!!!!!!!!!!!
Auch falsch. Egal ob NE3 oder NE4 sollte der Receiver defekt sein und das wir vom Techniker vor Ort festgestellt bekommt der Kunde die Technikerpauschale berechnet. Denn KDG ist nur für die Leistungserbringung bis zum ÜP bzw. zur Dose zuständig aber nicht für den Receiver. Selbst wenn der von KDG zur Nutzung ist. Der Kunde hat lediglich die Möglichkeit den Leihreceiver kostenlos tauschen zu lassen.

..... denn es gibt Leute die in diesem Forum Hilfe suchen und sich auch auf einige Aussagen verlassen die hier geschrieben werden.
Benutzeravatar
Linuxfarmer-HH
Kabelexperte
Beiträge: 533
Registriert: 07.03.2010, 11:07
Wohnort: Hamburg

Re: Seit Mitte Juni kein Internet - Kündigung möglich?

Beitrag von Linuxfarmer-HH »

Nennt sich dann Mängelrüge und muss in der Tat schriftlich erfolgen, hier mal nachlesen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Also schriftlich den Mangel rügen, Behebungsfrist setzen und dann abwarten. Nicht austricksen lassen, wenn die einen Technikertermin ansetzen dann irgendwie halten sonst wackelt das Gerüst. Einschreiben ist ein guter Tip, dann läuft die Frist schonmal. Hach wie ich mich auf DE-Mail freue wo Einschreiben sehr viel billiger werden.
Hitron CVE-30360 (Bridge), TP-Link WDR3600 (OpenWRT), PS3, Denon X2000, Avox TMA-1, Noxon-360, Denon Ceol-P
markusf
Newbie
Beiträge: 8
Registriert: 06.01.2010, 00:26

Re: Seit Mitte Juni kein Internet - Kündigung möglich?

Beitrag von markusf »

Also wie gesagt bei mir hat das funktioniert. Am 29.07. Beschwerdemail geschrieben. Am 30.07. Mail bekommen, dass mein Anliegen weitergeleitet wurde. Am 31.07. Anruf (sowohl auf Festnetz als auch Handy) und Termin ausgemacht/Gutschrift versprochen. Am 06.08. war der Techniker da (wobei ich den Termine extra auf Freitag gesetzt hab, vielleicht wärs auch schon früher gegangen).

Gruß
Markus