da ich meinen Telekom-Zugang demnächst kündigen werde, habe ich mar das mit dem Business-Anschluß auch schon überlegt.
Leider finde ich in den AGB nichts über die zugesicherten Entstörungszeiten.Oder eben zu Kabel-Deutschland, dann aber in einem Business-Tarif, wo man zugesicherte Entstörungszeiten hat. Ein Privatkunde hat laut AGB für 14 Tage kein Anrecht auf einen funktionierenden Anschluss. Sollten 14 Tage ohne Besserung einhergehen, dann ist der Kunde berechtigt, den Vertrag aufgrund einseitigen Nichteinhaltung des Vertrages seitens der gegenüberstehenden Partei zu kündigen, bzw. wenn ein Leistungsverzug von der vertraglich vereinbarten Verfügbarkeit von 98,5% im Jahresmittel überschritten wurde.
Laut Angebotsbeschreibung ist der (Haupt-)Unterschied, daß es vier statt zwei Telefonleitungen gibt und die ganzen "Telofonanlagenfunktionen".
Woher stammt die Information mit den Entstörungszeiten?
Und wie will KD das sicherstellen, wenn wie im hier behandelten Beispiel ein Rückwegstörer für die Probleme verantwortlich ist, der erst mühsam ausfindig gemacht werden muß?
Gruß
wendelin