Anudeath hat geschrieben:kaikai89 hat geschrieben:Stimmt am Ende auch ... Der kd Mitarbeiter hat doch aber bestimmt gewusst was sich ändert ... Aber was soll's kann man nichts machen. Und das sollte kein kd Hass Thread werden. Bis jetzt war ich sehr zufrieden mit kd ...
Das Problem ist einfach, dass die Umsetzung zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden war. Daher ist dein Unmut verständlich, war aber nicht zu verhindern.
Wie MB-Berlin bereits geschrieben hatte stimmten beide Aussagen zu der jeweiligen Zeit. KDG muss das neue Gesetzt nun umsetzen und das machen die nun...leider auch mit allen Nachteilen.
Das TKG verbietet aber mit keiner Silbe einen Vertrag auch vor Ablauf dieser 3 Monate aufzulösen. Im gegenseitigem Einvernehmen ist eine Auflösung schließlich zu jedem Zeitpunkt möglich. Es wäre also nicht nötig gewesen von der bisher aus Kulanz gewährten weitergehenden Regelung abzuweichen.
Viele andere "Nicht KDG-Kunden" freuen sich über diese Änderung am TKG...die "KDG-Kunden" leider nicht.
Die Änderung des TKG spielt hier faktisch keine Rolle. Sich nun auf das gesetzliche Minimum zurückzuziehen ist alleine eine kundenfeindliche Entscheidung von KDG. Ich sehe da auch keine Logik in dieser Entscheidung: Bisher hätte man den Kunden gar nicht vor Ende der MVLZ aus dem Vertrag entlassen müssen, hat es aber aus Kulanz dennoch praktisch zum Umzugsdatum getan. Nun muss man einem Kunden bei Umzug und daraus resultierender Unversorgbarkeit innerhalb von 3 Monaten zum Monatsende aus dem Vertrag lassen, aber kippt die bisherige für den Kunden weit bessere Lösung – die ja offensichtlich bisher auch ohne gesetzliche Verpflichtung für KDG in Ordnung und akzeptabel war – und besteht auf die für den Kunden schlechtere Lösung.
Aber es passt in das Bild, was KDG in den letzten Jahren abgibt: Man pfeift für den letzten müden Cent auf eine halbwegs positive Aussendarstellung. Lieber einen Kunden (dem man vor kurzem noch etwas anderes versprochen hat) noch mal einen mitgeben, damit er möglichst ein unzufriedener Ex-Kunde ist, als auf 3 Monate Grundgebühren zu verzichten. Natürlich ist dieses Verhalten rechtlich nicht zu beanstanden, aber ich hoffe, dass der Threaderöffner und jeder der ähnliches mit KDG erlebt, anderen von diesem Laden einfach nur abrät. Auf positive Äusserungen scheint KDG ja nicht angewiesen zu sein, offensichtlich hat man zu viele Kunden und muss an allen Fronten etwas dagegen tun.
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