Sonderkündigung (Verar**** vom KDG Mitarbeiter)

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Doc. Sis

Re: Sonderkündigung (Verar**** vom KDG Mitarbeiter)

Beitrag von Doc. Sis »

kaikai89 hat geschrieben:es ging ja vor allem um die wiedersprüchlichen aussagen der KD Mitarbeiter, nicht nur um die sache mit den 3 Monaten zahlen. Lies bevor du hier so ein fass aufmachst.
Man sollte halt richtig auch von denen beraten werden ...
Vllt. haben die KDG-Mitarbeiter auch nur nach bestem Wissen und Gewissen deine Fragen beantwortet!
Wie Du hier und auch anderweitig lesen kannst, hat sich die Gesetzeslage geändert.
Die Tatsache, daß bislang KDG aus KULANZ einer (Sonder-)Kündigung zugestimmt hat, bietet keine
Grundlage, davon einen Rechtsanspruch herzuleiten.
Also bitte werter kaikai89 lies DU bitte, bevor du sowas den anderen vorwirfst!
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Anudeath
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Re: Sonderkündigung (Verar**** vom KDG Mitarbeiter)

Beitrag von Anudeath »

Doc. Sis hat geschrieben:
kaikai89 hat geschrieben:es ging ja vor allem um die wiedersprüchlichen aussagen der KD Mitarbeiter, nicht nur um die sache mit den 3 Monaten zahlen. Lies bevor du hier so ein fass aufmachst.
Man sollte halt richtig auch von denen beraten werden ...
Vllt. haben die KDG-Mitarbeiter auch nur nach bestem Wissen und Gewissen deine Fragen beantwortet!
Wie Du hier und auch anderweitig lesen kannst, hat sich die Gesetzeslage geändert.
Die Tatsache, daß bislang KDG aus KULANZ einer (Sonder-)Kündigung zugestimmt hat, bietet keine
Grundlage, davon einen Rechtsanspruch herzuleiten.
Also bitte werter kaikai89 lies DU bitte, bevor du sowas den anderen vorwirfst!
Genau so sieht es aus.

Außerdem trat das Gesetz nicht sofort mit allen erdenklichen Änderungen sofort in Kraft...es gab Übergangsfristen die nun vorbei sind...

Da hast du nun leider Pech gehabt...1-2 Monat früher wäre alles schick gewesen.
kaikai89
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Re: Sonderkündigung (Verar**** vom KDG Mitarbeiter)

Beitrag von kaikai89 »

danke euch auf jeden fall zu den vielen antworten, bin ja nun schlauer ...
mfg
Silverio
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Re: Sonderkündigung (Verar**** vom KDG Mitarbeiter)

Beitrag von Silverio »

Und es ging mir in erster Linie auch nicht darum, KD positiv darzustellen...
Schöner wäre es sowieso gewesen, KD hätte seine Praxis einfach beibehalten und Kunden, die in nicht versorgte Gebiete ziehen, eine sofortige Vertragsauflösung anzubieten. Oder jedenfalls zum Monatsende.

Was mir nur immer aufstößt und deswegen waren meine Worte auch etwas "drastischer" ist, dass sehr viel hier im Forum reinstolpern, gleich mal mit Begriffen wie Saftladen, Schweinebande, Verbrecher und nöch stärkerem herumwüten, ohne sich erst mal anzuhören, was Sache sein könnte.
Sicher gibts genug Gründe, sauer auf KD zu sein. Aber so???
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten): :D
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VBE-Berlin
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Re: Sonderkündigung (Verar**** vom KDG Mitarbeiter)

Beitrag von VBE-Berlin »

Gerade in diesem Fall, war die Aussage ganz am Anfang im November noch richtig.
Wäre die Kündigung gleich erfolgt, hätte es auch geklappt.

Dann kam leider die Anpassung an die Gesetzeslage.

Daher gab es hier gar keine falschen Aussagen.

MB-berlin
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Anudeath
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Re: Sonderkündigung (Verar**** vom KDG Mitarbeiter)

Beitrag von Anudeath »

MB-Berlin hat geschrieben:...
Daher gab es hier gar keine falschen Aussagen.

MB-berlin
Jub, nur falsches Timing :D
kaikai89
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Re: Sonderkündigung (Verar**** vom KDG Mitarbeiter)

Beitrag von kaikai89 »

Stimmt am Ende auch ... Der kd Mitarbeiter hat doch aber bestimmt gewusst was sich ändert ... Aber was soll's kann man nichts machen. Und das sollte kein kd Hass Thread werden. Bis jetzt war ich sehr zufrieden mit kd ...
Doc. Sis

Re: Sonderkündigung (Verar**** vom KDG Mitarbeiter)

Beitrag von Doc. Sis »

kaikai89 hat geschrieben:Stimmt am Ende auch ... Der kd Mitarbeiter hat doch aber bestimmt gewusst was sich ändert ...
Wohl eher nicht.
Solche Entscheidungen werden sicherlich zwei, drei Etagen höher getroffen und dann zeitnah zum Start-/Ausführungstermin
in geigneter Weise nach "unten" bekannt gegeben!
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Anudeath
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Re: Sonderkündigung (Verar**** vom KDG Mitarbeiter)

Beitrag von Anudeath »

kaikai89 hat geschrieben:Stimmt am Ende auch ... Der kd Mitarbeiter hat doch aber bestimmt gewusst was sich ändert ... Aber was soll's kann man nichts machen. Und das sollte kein kd Hass Thread werden. Bis jetzt war ich sehr zufrieden mit kd ...
Das Problem ist einfach, dass die Umsetzung zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden war. Daher ist dein Unmut verständlich, war aber nicht zu verhindern.
Wie MB-Berlin bereits geschrieben hatte stimmten beide Aussagen zu der jeweiligen Zeit. KDG muss das neue Gesetzt nun umsetzen und das machen die nun...leider auch mit allen Nachteilen. Vorteile von dieser Regelung haben nur diejenigen, deren Anbieter sich vorher auf die Hinterbeine gestellt haben und keine Kulanzkündigung anboten...nur deshalb musste der Gesetzgeber hier handeln um das Ganze Prozedere kundenfreundlicher zu gestalten.

Viele andere "Nicht KDG-Kunden" freuen sich über diese Änderung am TKG...die "KDG-Kunden" leider nicht.
maniacintosh
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Re: Sonderkündigung (Verar**** vom KDG Mitarbeiter)

Beitrag von maniacintosh »

Anudeath hat geschrieben:
kaikai89 hat geschrieben:Stimmt am Ende auch ... Der kd Mitarbeiter hat doch aber bestimmt gewusst was sich ändert ... Aber was soll's kann man nichts machen. Und das sollte kein kd Hass Thread werden. Bis jetzt war ich sehr zufrieden mit kd ...
Das Problem ist einfach, dass die Umsetzung zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden war. Daher ist dein Unmut verständlich, war aber nicht zu verhindern.
Wie MB-Berlin bereits geschrieben hatte stimmten beide Aussagen zu der jeweiligen Zeit. KDG muss das neue Gesetzt nun umsetzen und das machen die nun...leider auch mit allen Nachteilen.
Das TKG verbietet aber mit keiner Silbe einen Vertrag auch vor Ablauf dieser 3 Monate aufzulösen. Im gegenseitigem Einvernehmen ist eine Auflösung schließlich zu jedem Zeitpunkt möglich. Es wäre also nicht nötig gewesen von der bisher aus Kulanz gewährten weitergehenden Regelung abzuweichen.
Viele andere "Nicht KDG-Kunden" freuen sich über diese Änderung am TKG...die "KDG-Kunden" leider nicht.
Die Änderung des TKG spielt hier faktisch keine Rolle. Sich nun auf das gesetzliche Minimum zurückzuziehen ist alleine eine kundenfeindliche Entscheidung von KDG. Ich sehe da auch keine Logik in dieser Entscheidung: Bisher hätte man den Kunden gar nicht vor Ende der MVLZ aus dem Vertrag entlassen müssen, hat es aber aus Kulanz dennoch praktisch zum Umzugsdatum getan. Nun muss man einem Kunden bei Umzug und daraus resultierender Unversorgbarkeit innerhalb von 3 Monaten zum Monatsende aus dem Vertrag lassen, aber kippt die bisherige für den Kunden weit bessere Lösung – die ja offensichtlich bisher auch ohne gesetzliche Verpflichtung für KDG in Ordnung und akzeptabel war – und besteht auf die für den Kunden schlechtere Lösung.

Aber es passt in das Bild, was KDG in den letzten Jahren abgibt: Man pfeift für den letzten müden Cent auf eine halbwegs positive Aussendarstellung. Lieber einen Kunden (dem man vor kurzem noch etwas anderes versprochen hat) noch mal einen mitgeben, damit er möglichst ein unzufriedener Ex-Kunde ist, als auf 3 Monate Grundgebühren zu verzichten. Natürlich ist dieses Verhalten rechtlich nicht zu beanstanden, aber ich hoffe, dass der Threaderöffner und jeder der ähnliches mit KDG erlebt, anderen von diesem Laden einfach nur abrät. Auf positive Äusserungen scheint KDG ja nicht angewiesen zu sein, offensichtlich hat man zu viele Kunden und muss an allen Fronten etwas dagegen tun. :kater:
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