Erfahrungen mit TC4400
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Re: Erfahrungen mit TC4400
Technicolor sagt dazu:
The support service does not provide any firmware updates, which are directly handled by service providers.
Please contact directly your usual service provider to request firmware updates.
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Re: Erfahrungen mit TC4400
Das steht aber so nicht im Gesetz.reneromann hat geschrieben: ↑18.03.2018, 11:11 Nicht ganz - du würdest die Aktivierungsseite auch mit einem (eigenen) EuroDOCSIS2.0-Modem erreichen.
Trotzdem erfüllt das die Schnittstellenbeschreibung nicht, ergo kann die Provisionierung verweigert werden...
Dieser Irrtum beruht darauf, daß die Kabelnetzbetreiber sich beim Gesetzgebungsverfahren vehement für eine "Zertifizierung" eingesetzt haben, aber vom Gesetzgeber bewußt übergangen worden sind. Der Kunde kann am passiven Netzabschluß anschließen was er will, solange das Endgerät die europäischen Richtlinien zur elektromagnetischen Verträglichkeit einhält (also ein CE-Zeichen trägt). Lies es nach!
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Re: Erfahrungen mit TC4400
Bitte lass diese Postings, wenn du nicht GENAU weißt, was Sache ist. Fakt ist, dass die Anbieter eine Schnittstellenbeschreibung rausgeben MÜSSEN - und diese Schnittstellenbeschreibung existiert nunmal auch von den jeweiligen KNB.Wechsler hat geschrieben: ↑18.03.2018, 15:02Das steht aber so nicht im Gesetz.reneromann hat geschrieben: ↑18.03.2018, 11:11 Nicht ganz - du würdest die Aktivierungsseite auch mit einem (eigenen) EuroDOCSIS2.0-Modem erreichen.
Trotzdem erfüllt das die Schnittstellenbeschreibung nicht, ergo kann die Provisionierung verweigert werden...
Dieser Irrtum beruht darauf, daß die Kabelnetzbetreiber sich beim Gesetzgebungsverfahren vehement für eine "Zertifizierung" eingesetzt haben, aber vom Gesetzgeber bewußt übergangen worden sind. Der Kunde kann am passiven Netzabschluß anschließen was er will, solange das Endgerät die europäischen Richtlinien zur elektromagnetischen Verträglichkeit einhält (also ein CE-Zeichen trägt). Lies es nach!
In dieser Schnittstellenbeschreibung steht auch drin, welche technischen Parameter für die Übertragung verwendet werden (also z.B. das EuroDOCSIS 3.0 mindestens mit 16x8 Kanälen unterstützt werden muss -oder- das das Gerät ADSL und VDSL mit Annex B und J unterstützen muss). Sollte ein Gerät NICHT der Schnittstellenbeschreibung entsprechen, so ist es für den jeweiligen Anschluss nicht geeignet.
Deine Aussage, dass "[d]er Kunde am passiven Netzabschluß anschließen [kann] was er will, solange das Endgerät die europäischen Richtlinien zur elektromagnetischen Verträglichkeit einhält (also ein CE-Zeichen trägt)" würde ja heißen, dass ich auch einen DSL-Router am Kabelanschluss betreiben können muss - schließlich hält der DSL-Router ja die Richtlinien ein und trägt ein CE-Zeichen. Und genau DAS ist nicht der Fall, weil der DSL-Router nicht kompatibel mit dem Kabelnetz ist - und daher muss es zusätzliche Regeln (neben denen zur elektromagnetischen Verträglichkeit) geben, die beschreiben, was ein Endgerät können muss, damit es am passiven Netzabschluss des Providers funktioniert. Und eben DAS ist die Schnittstellenbeschreibung!
Das hat aber nichts mit einer separaten Zertifizierung der Endgeräte zu tun - viel mehr legt die technische Schnittstellenbeschreibung die Rahmenbedingungen fest, unter denen überhaupt ein Gerät am Netz betrieben werden kann.
Im Prinzip also nichts anderes als die StVZO, in der ebenfalls die Spielregeln festgelegt werden, die ein Fahrzeug einhalten muss, das man in Deutschland zulassen will. Du kannst dir ein Fahrzeug von überall kaufen - aber wenn du es hier zulassen willst, müssen diese Spielregeln der StVZO eingehalten werden (auch wenn das Fahrzeug dafür nach-/umgerüstet werden muss).
Wenn also ein Endgerät die Schnittstellenbeschreibung nicht einhält, kann (nicht muss!) der Provider die Aktivierung verweigern - wenn also ein Gerät angeschlossen wird, das die Beschreibung nicht erfüllt [z.B. EuroDOCSIS2-Modem oder EuroDOCSIS3-Gerät mit weniger als 16x4], KANN der KNB die Aktivierung verweigern - er KANN aber auch aktivieren. Gleiches gilt bei einem ADSL-Modem am VDSL-Anschluss - der Anbieter kann hier einen Fallback auf ADSL anbieten, muss es aber nicht.
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Re: Erfahrungen mit TC4400
Kann es sein, dass du da was verwechselst? Die Schnittstellenbeschreibung ist nicht für Kunden gedacht, damit sie eine beliebige Box anmelden zu können, sondern für die Hersteller, um an die jeweiligen Netze angepasste Endgeräte entwickeln zu können.Wechsler hat geschrieben: ↑17.03.2018, 21:41Eine manuelle Provisionierung wie bei UM ist offenbar nicht vorgesehen, aber VF ist gesetzlich verpflichtet, dir alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die du benötigst, um dein TC4400 über die Aktivierungsschnittstelle anzumelden. Der "Aktivierungscode" allein reicht dazu offenbar nicht aus, du benötigst also weitere Informationen und die muß VF dir liefern (§ 41c TKG).
Hier mal § 41 c TKG, Absatz 2:
Daraus leite ich ab, dass wenn eine Box diese "schnittstellenrelevanten grundlegenden Anforderungen" nicht erfüllt, sie im entsprechenden Netz nicht zwingend aktiviert werden muss.(2) Die Schnittstellenbeschreibungen müssen hinreichend detailliert sein, um den Entwurf von Telekommunikationsendeinrichtungen zu ermöglichen, die zur Nutzung aller über die entsprechende Schnittstelle erbrachten Dienste in der Lage sind. Der Verwendungszweck der Schnittstellen muss angegeben werden. Die Schnittstellenbeschreibungen müssen alle Informationen enthalten, damit die Hersteller die jeweiligen Prüfungen in Bezug auf die schnittstellenrelevanten grundlegenden Anforderungen, die für die jeweilige Telekommunikationsendeinrichtung gelten, nach eigener Wahl durchführen können.
Digitale Programmübersicht für das Kabelnetz von Vodafone
Kabelnetz: voll ausgebaut (862 MHz) mit 1000 Mbit/s
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Re: Erfahrungen mit TC4400
Und bevor jetzt der Einwand mit "es steht doch nichts über die Schnittstellenbeschreibung in § 41b TKG" kommt:
In 41b TKG wird davon ausgegangen, dass der Kunde ein nach § 41c TKG geeignetes Gerät an das Telekommunikationsnetz anschließt.
Ergo müssen die in der Schnittstellenbeschreibung genannten Dinge eingehalten werden, bevor etwas aktiviert werden kann...
In 41b TKG wird davon ausgegangen, dass der Kunde ein nach § 41c TKG geeignetes Gerät an das Telekommunikationsnetz anschließt.
Ergo müssen die in der Schnittstellenbeschreibung genannten Dinge eingehalten werden, bevor etwas aktiviert werden kann...
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Re: Erfahrungen mit TC4400
Und genau darum geht es hier. "Hersteller" und "Entwickler" zu sein, ist nämlich kein staatlich zugeteiltes Privileg, das nur einer gewissen Berliner Firma zusteht, sondern das bin auch ich, wenn ich meinen OpenWrt-Router mit einem Kabelmodem versehe, damit dieser am Kabelnetz funktioniert (und nicht am "Aktivierungsportal" scheitert).
Es gibt übrigens nicht ohne Grund auch eine Veröffentlichungspflicht für die Schnittstellenbeschreibung. Denn die Idee, diese nur ausgewählten Teilnehmer unter NDA auszuhändigen, hatten gewisse Netzbetreiber ebenso. Sie haben damit beim Gesetzgeber auf Granit gebissen.
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Re: Erfahrungen mit TC4400
Da ha'ste es ja mal auf den Punkt gebracht.
Ich hab auch das Gefühl, dass die KNB's mit dieser Berliner Firma mauscheln.
Klingeldraht vs HFC
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Re: Erfahrungen mit TC4400
Die FW ist nicht das Problem, da kommt man schon ran, bzw. die aktuellste liegt mir vor.Gulaschsuppe hat geschrieben: ↑18.03.2018, 14:18 Wo bekommt man die neue FW (12.30a) her?? Würde ich mir gerne mal angucken....
Es ist eher das Problem, wie man die FW überhaupt auf das Modem bekommt.
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Re: Erfahrungen mit TC4400
Nein, der OpenWrt-Router bezieht zwar eine öffentliche IP-Adresse, es ist technisch gesehen aber bereits mitten in deinem Heimnetz, also rein dein Bier.Wechsler hat geschrieben: ↑18.03.2018, 15:27Und genau darum geht es hier. "Hersteller" und "Entwickler" zu sein, ist nämlich kein staatlich zugeteiltes Privileg, das nur einer gewissen Berliner Firma zusteht, sondern das bin auch ich, wenn ich meinen OpenWrt-Router mit einem Kabelmodem versehe, damit dieser am Kabelnetz funktioniert (und nicht am "Aktivierungsportal" scheitert).
Am Kabelnetz aktiviert werden muss nur das Kabelmodem (wo du aber nicht der Hersteller oder Entwickler bist), womit wir wieder beim Thema Schnittstellenbeschreibung wären, die das Modem (und nicht der Router dahinter) erfüllen muss.
Es ist blöd, dass es derzeit keine reinen Kabelmodems hier frei zu kaufen gibt, aber da sollte man mal Netgear, TP-Link etc. fragen, warum sie das nicht machen...
Zu TP-Link gab es ja mal einen Artikel: https://www.golem.de/news/tp-link-arche ... 5.amp.html
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Re: Erfahrungen mit TC4400
Ja und? Dann musst du aber auch zusehen, dass dein Router mit integriertem Kabelmodem auch die (veröffentlichte) Schnittstellenbeschreibung einhält.Wechsler hat geschrieben: ↑18.03.2018, 15:27 Und genau darum geht es hier. "Hersteller" und "Entwickler" zu sein, ist nämlich kein staatlich zugeteiltes Privileg, das nur einer gewissen Berliner Firma zusteht, sondern das bin auch ich, wenn ich meinen OpenWrt-Router mit einem Kabelmodem versehe, damit dieser am Kabelnetz funktioniert (und nicht am "Aktivierungsportal" scheitert).
Mal davon abgesehen, dass das für die Situation mit dem "losgelösten" TC4400 eh nicht zutrifft, weil hier alleine das TC4400 die Schnittstellenbeschreibung einhalten muss - was du dahinter am LAN-Port machst (also egal ob OpenWrt-Router, Cisco-Gerät oder was auch immer), ist völlig egal.
Und solange du nicht mit Sicherheit sagen kannst, dass das von dir verwendete Kabelmodem "TC 4400" die veröffentlichte Schnittstellenbeschreibung einhält, würde ich an deiner Stelle eher ganz ruhig sein.
Die Schnittstellenbeschreibung ist doch veröffentlicht...Es gibt übrigens nicht ohne Grund auch eine Veröffentlichungspflicht für die Schnittstellenbeschreibung. Denn die Idee, diese nur ausgewählten Teilnehmer unter NDA auszuhändigen, hatten gewisse Netzbetreiber ebenso. Sie haben damit beim Gesetzgeber auf Granit gebissen.
Siehe hier
Prüfe -in Kombination mit Technicolor- doch einfach, ob das TC4400 die Schnittstellenbeschreibung einhält und berichte, was dabei rausgekommen ist.
Zuletzt geändert von reneromann am 18.03.2018, 15:46, insgesamt 1-mal geändert.