Erfahrungen mit TC4400

Hier dreht sich alles um die aktuell von Vodafone Kabel Deutschland, von Vodafone West bzw. im Rahmen der eazy-Tarife verschickten Kabelrouter der Marken Arris, CommScope, Technicolor, Compal, Sagemcom und Hitron sowie um die SuperWLAN-Produkte von Vodafone. Speedprobleme bitten wir im entsprechenden Forum zu behandeln, wenn ihr Ursprung nicht auf diese Produkte zurückzuführen ist!
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Trebo
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Re: Erfahrungen mit TC4400

Beitrag von Trebo »

Technicolor sagt dazu:

The support service does not provide any firmware updates, which are directly handled by service providers.
Please contact directly your usual service provider to request firmware updates.
--
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Wechsler
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Re: Erfahrungen mit TC4400

Beitrag von Wechsler »

reneromann hat geschrieben: 18.03.2018, 11:11 Nicht ganz - du würdest die Aktivierungsseite auch mit einem (eigenen) EuroDOCSIS2.0-Modem erreichen.
Trotzdem erfüllt das die Schnittstellenbeschreibung nicht, ergo kann die Provisionierung verweigert werden...
Das steht aber so nicht im Gesetz.

Dieser Irrtum beruht darauf, daß die Kabelnetzbetreiber sich beim Gesetzgebungsverfahren vehement für eine "Zertifizierung" eingesetzt haben, aber vom Gesetzgeber bewußt übergangen worden sind. Der Kunde kann am passiven Netzabschluß anschließen was er will, solange das Endgerät die europäischen Richtlinien zur elektromagnetischen Verträglichkeit einhält (also ein CE-Zeichen trägt). Lies es nach!
reneromann
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Re: Erfahrungen mit TC4400

Beitrag von reneromann »

Wechsler hat geschrieben: 18.03.2018, 15:02
reneromann hat geschrieben: 18.03.2018, 11:11 Nicht ganz - du würdest die Aktivierungsseite auch mit einem (eigenen) EuroDOCSIS2.0-Modem erreichen.
Trotzdem erfüllt das die Schnittstellenbeschreibung nicht, ergo kann die Provisionierung verweigert werden...
Das steht aber so nicht im Gesetz.

Dieser Irrtum beruht darauf, daß die Kabelnetzbetreiber sich beim Gesetzgebungsverfahren vehement für eine "Zertifizierung" eingesetzt haben, aber vom Gesetzgeber bewußt übergangen worden sind. Der Kunde kann am passiven Netzabschluß anschließen was er will, solange das Endgerät die europäischen Richtlinien zur elektromagnetischen Verträglichkeit einhält (also ein CE-Zeichen trägt). Lies es nach!
Bitte lass diese Postings, wenn du nicht GENAU weißt, was Sache ist. Fakt ist, dass die Anbieter eine Schnittstellenbeschreibung rausgeben MÜSSEN - und diese Schnittstellenbeschreibung existiert nunmal auch von den jeweiligen KNB.
In dieser Schnittstellenbeschreibung steht auch drin, welche technischen Parameter für die Übertragung verwendet werden (also z.B. das EuroDOCSIS 3.0 mindestens mit 16x8 Kanälen unterstützt werden muss -oder- das das Gerät ADSL und VDSL mit Annex B und J unterstützen muss). Sollte ein Gerät NICHT der Schnittstellenbeschreibung entsprechen, so ist es für den jeweiligen Anschluss nicht geeignet.

Deine Aussage, dass "[d]er Kunde am passiven Netzabschluß anschließen [kann] was er will, solange das Endgerät die europäischen Richtlinien zur elektromagnetischen Verträglichkeit einhält (also ein CE-Zeichen trägt)" würde ja heißen, dass ich auch einen DSL-Router am Kabelanschluss betreiben können muss - schließlich hält der DSL-Router ja die Richtlinien ein und trägt ein CE-Zeichen. Und genau DAS ist nicht der Fall, weil der DSL-Router nicht kompatibel mit dem Kabelnetz ist - und daher muss es zusätzliche Regeln (neben denen zur elektromagnetischen Verträglichkeit) geben, die beschreiben, was ein Endgerät können muss, damit es am passiven Netzabschluss des Providers funktioniert. Und eben DAS ist die Schnittstellenbeschreibung!

Das hat aber nichts mit einer separaten Zertifizierung der Endgeräte zu tun - viel mehr legt die technische Schnittstellenbeschreibung die Rahmenbedingungen fest, unter denen überhaupt ein Gerät am Netz betrieben werden kann.
Im Prinzip also nichts anderes als die StVZO, in der ebenfalls die Spielregeln festgelegt werden, die ein Fahrzeug einhalten muss, das man in Deutschland zulassen will. Du kannst dir ein Fahrzeug von überall kaufen - aber wenn du es hier zulassen willst, müssen diese Spielregeln der StVZO eingehalten werden (auch wenn das Fahrzeug dafür nach-/umgerüstet werden muss).

Wenn also ein Endgerät die Schnittstellenbeschreibung nicht einhält, kann (nicht muss!) der Provider die Aktivierung verweigern - wenn also ein Gerät angeschlossen wird, das die Beschreibung nicht erfüllt [z.B. EuroDOCSIS2-Modem oder EuroDOCSIS3-Gerät mit weniger als 16x4], KANN der KNB die Aktivierung verweigern - er KANN aber auch aktivieren. Gleiches gilt bei einem ADSL-Modem am VDSL-Anschluss - der Anbieter kann hier einen Fallback auf ADSL anbieten, muss es aber nicht.
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DerSarde
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Re: Erfahrungen mit TC4400

Beitrag von DerSarde »

Wechsler hat geschrieben: 17.03.2018, 21:41Eine manuelle Provisionierung wie bei UM ist offenbar nicht vorgesehen, aber VF ist gesetzlich verpflichtet, dir alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die du benötigst, um dein TC4400 über die Aktivierungsschnittstelle anzumelden. Der "Aktivierungscode" allein reicht dazu offenbar nicht aus, du benötigst also weitere Informationen und die muß VF dir liefern (§ 41c TKG).
Kann es sein, dass du da was verwechselst? Die Schnittstellenbeschreibung ist nicht für Kunden gedacht, damit sie eine beliebige Box anmelden zu können, sondern für die Hersteller, um an die jeweiligen Netze angepasste Endgeräte entwickeln zu können.
Hier mal § 41 c TKG, Absatz 2:
(2) Die Schnittstellenbeschreibungen müssen hinreichend detailliert sein, um den Entwurf von Telekommunikationsendeinrichtungen zu ermöglichen, die zur Nutzung aller über die entsprechende Schnittstelle erbrachten Dienste in der Lage sind. Der Verwendungszweck der Schnittstellen muss angegeben werden. Die Schnittstellenbeschreibungen müssen alle Informationen enthalten, damit die Hersteller die jeweiligen Prüfungen in Bezug auf die schnittstellenrelevanten grundlegenden Anforderungen, die für die jeweilige Telekommunikationsendeinrichtung gelten, nach eigener Wahl durchführen können.
Daraus leite ich ab, dass wenn eine Box diese "schnittstellenrelevanten grundlegenden Anforderungen" nicht erfüllt, sie im entsprechenden Netz nicht zwingend aktiviert werden muss.
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Re: Erfahrungen mit TC4400

Beitrag von reneromann »

Und bevor jetzt der Einwand mit "es steht doch nichts über die Schnittstellenbeschreibung in § 41b TKG" kommt:
In 41b TKG wird davon ausgegangen, dass der Kunde ein nach § 41c TKG geeignetes Gerät an das Telekommunikationsnetz anschließt.
Ergo müssen die in der Schnittstellenbeschreibung genannten Dinge eingehalten werden, bevor etwas aktiviert werden kann...
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Re: Erfahrungen mit TC4400

Beitrag von Wechsler »

DerSarde hat geschrieben: 18.03.2018, 15:17 Die Schnittstellenbeschreibung ist nicht für Kunden gedacht, damit sie eine beliebige Box anmelden zu können, sondern für die Hersteller, um an die jeweiligen Netze angepasste Endgeräte entwickeln zu können.
Und genau darum geht es hier. "Hersteller" und "Entwickler" zu sein, ist nämlich kein staatlich zugeteiltes Privileg, das nur einer gewissen Berliner Firma zusteht, sondern das bin auch ich, wenn ich meinen OpenWrt-Router mit einem Kabelmodem versehe, damit dieser am Kabelnetz funktioniert (und nicht am "Aktivierungsportal" scheitert).

Es gibt übrigens nicht ohne Grund auch eine Veröffentlichungspflicht für die Schnittstellenbeschreibung. Denn die Idee, diese nur ausgewählten Teilnehmer unter NDA auszuhändigen, hatten gewisse Netzbetreiber ebenso. Sie haben damit beim Gesetzgeber auf Granit gebissen.
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Re: Erfahrungen mit TC4400

Beitrag von AndreasNRW »

Wechsler hat geschrieben: 18.03.2018, 15:27 Und genau darum geht es hier. "Hersteller" und "Entwickler" zu sein, ist nämlich kein staatlich zugeteiltes Privileg, das nur einer gewissen Berliner Firma zusteht
Da ha'ste es ja mal auf den Punkt gebracht.
Ich hab auch das Gefühl, dass die KNB's mit dieser Berliner Firma mauscheln. :flöt:
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Re: Erfahrungen mit TC4400

Beitrag von AndreasNRW »

Gulaschsuppe hat geschrieben: 18.03.2018, 14:18 Wo bekommt man die neue FW (12.30a) her?? Würde ich mir gerne mal angucken....
Die FW ist nicht das Problem, da kommt man schon ran, bzw. die aktuellste liegt mir vor. :naughty:
Es ist eher das Problem, wie man die FW überhaupt auf das Modem bekommt. :confused:
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Re: Erfahrungen mit TC4400

Beitrag von DerSarde »

Wechsler hat geschrieben: 18.03.2018, 15:27Und genau darum geht es hier. "Hersteller" und "Entwickler" zu sein, ist nämlich kein staatlich zugeteiltes Privileg, das nur einer gewissen Berliner Firma zusteht, sondern das bin auch ich, wenn ich meinen OpenWrt-Router mit einem Kabelmodem versehe, damit dieser am Kabelnetz funktioniert (und nicht am "Aktivierungsportal" scheitert).
Nein, der OpenWrt-Router bezieht zwar eine öffentliche IP-Adresse, es ist technisch gesehen aber bereits mitten in deinem Heimnetz, also rein dein Bier.
Am Kabelnetz aktiviert werden muss nur das Kabelmodem (wo du aber nicht der Hersteller oder Entwickler bist), womit wir wieder beim Thema Schnittstellenbeschreibung wären, die das Modem (und nicht der Router dahinter) erfüllen muss.

Es ist blöd, dass es derzeit keine reinen Kabelmodems hier frei zu kaufen gibt, aber da sollte man mal Netgear, TP-Link etc. fragen, warum sie das nicht machen...
Zu TP-Link gab es ja mal einen Artikel: https://www.golem.de/news/tp-link-arche ... 5.amp.html
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Re: Erfahrungen mit TC4400

Beitrag von reneromann »

Wechsler hat geschrieben: 18.03.2018, 15:27 Und genau darum geht es hier. "Hersteller" und "Entwickler" zu sein, ist nämlich kein staatlich zugeteiltes Privileg, das nur einer gewissen Berliner Firma zusteht, sondern das bin auch ich, wenn ich meinen OpenWrt-Router mit einem Kabelmodem versehe, damit dieser am Kabelnetz funktioniert (und nicht am "Aktivierungsportal" scheitert).
Ja und? Dann musst du aber auch zusehen, dass dein Router mit integriertem Kabelmodem auch die (veröffentlichte) Schnittstellenbeschreibung einhält.

Mal davon abgesehen, dass das für die Situation mit dem "losgelösten" TC4400 eh nicht zutrifft, weil hier alleine das TC4400 die Schnittstellenbeschreibung einhalten muss - was du dahinter am LAN-Port machst (also egal ob OpenWrt-Router, Cisco-Gerät oder was auch immer), ist völlig egal.
Und solange du nicht mit Sicherheit sagen kannst, dass das von dir verwendete Kabelmodem "TC 4400" die veröffentlichte Schnittstellenbeschreibung einhält, würde ich an deiner Stelle eher ganz ruhig sein.
Es gibt übrigens nicht ohne Grund auch eine Veröffentlichungspflicht für die Schnittstellenbeschreibung. Denn die Idee, diese nur ausgewählten Teilnehmer unter NDA auszuhändigen, hatten gewisse Netzbetreiber ebenso. Sie haben damit beim Gesetzgeber auf Granit gebissen.
Die Schnittstellenbeschreibung ist doch veröffentlicht...
Siehe hier

Prüfe -in Kombination mit Technicolor- doch einfach, ob das TC4400 die Schnittstellenbeschreibung einhält und berichte, was dabei rausgekommen ist.
Zuletzt geändert von reneromann am 18.03.2018, 15:46, insgesamt 1-mal geändert.