Lutze hat geschrieben: ↑13.10.2018, 16:14
Die von dir hier erwähnte Firma meint:
Achtung: Die Übergangsfrist der DIN VDE 0100-443/-534 endet zum 14.12.2018. Überspannungsschutz ist somit auch im privaten Wohnungsbau sowie im kleinen Gewerbebau Pflicht.
Anlagen, die nach dem 14.12.2018 in Betrieb gehen, sind ausschließlich nach den beiden neuen Normen zu planen und zu errichten.
Der VDE der die Norm herausgegeben hat schreibt in der Norm selbst, das diese gültig ist. Eine Übergangsfrist bedeutet keine Ungültigkeit. Ab dem 14.12.2018 wirds dann richtig lustig, denn eine nachgerüstete Steckdose muss nach diesen Normen geschützt sein.
Lutze hat geschrieben: ↑13.10.2018, 16:14
Das ist ja jetzt der größte Blödsin den ich je in diesem Forum gelesen habe. Wenn in meiner Mietwohnung eine Wand einstürzt macht der Vermieter mich dafür verantwortlich weil mein Glaskugel mir zuvor nicht verraten hat das dies passiert? Ich habe kein 2x2m Loch in die Wand geschlagen das zum Einsturz führte. Oder meinst du ich hätte in dem Moment als sie einstürzte sie mit meinem Rücken stützen müssen?
Nein aber du musst die Mietsache sorgfältig behandeln, und wenn du zum Beispiel jemanden nicht angemessen daran hinderst auf die Wand mit einem Vorschlaghammer loszugehen bist du eben haftbar. Das kann man beispielsweise mit einer Wohnungseingangstür tun, und indem man diese abschließt. Wenn du die offen lässt und jemand zerstört alles da drin, kannst du ja auch nicht zum Vermieter rennen und sagen "oh, ist kaputt".
Lutze hat geschrieben: ↑13.10.2018, 14:07
das ist albern
Achja? Der VDE legt aber nunmal den anerkannten Stand der Technik fest, und wenn die das so festlegen und niemand innerhalb der Einspruchsfrist es besser weiß wird die Norm gültig und damit
Lutze hat geschrieben: ↑13.10.2018, 14:07
Ich kann es, nur kann ich es nicht mehr nachdem eine durch das Kabelnetz eingedrungene Überspannung mein Modem zerstört hat. Wenn du der Meinung bist es wäre nicht ordentlich installiert, dann nehme ich den von Vodafone beauftragten Installateur in Regress und hat der nach Vodafone Vorgaben gearbeitet dann ist ja offensichtlich Vodafone nachlässig bei seinen Vorgaben.
Der macht sich das ganz einfach und will von dir den Auftrag sehen das er das installieren sollte, kannst du den nicht vorweisen ist der raus. Die NE4 ist nicht Sache von Vodafone, außer mit einem entsprechendem Vertrag. Du kannst den Netzbetreiber auch nicht für seine Schaltüberspannungen verantwortlich machen wenn die deine Geräte zerstört. Dann musst du Vorkehrungen dagegen treffen.