Überspannungsschutz in der Netzebene 4

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Flole
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Re: Überspannungsschutz in der Netzebene 4

Beitrag von Flole »

Lutze hat geschrieben: 13.10.2018, 16:14 Die von dir hier erwähnte Firma meint:
Achtung: Die Übergangsfrist der DIN VDE 0100-443/-534 endet zum 14.12.2018. Überspannungsschutz ist somit auch im privaten Wohnungsbau sowie im kleinen Gewerbebau Pflicht.
Anlagen, die nach dem 14.12.2018 in Betrieb gehen, sind ausschließlich nach den beiden neuen Normen zu planen und zu errichten.
Der VDE der die Norm herausgegeben hat schreibt in der Norm selbst, das diese gültig ist. Eine Übergangsfrist bedeutet keine Ungültigkeit. Ab dem 14.12.2018 wirds dann richtig lustig, denn eine nachgerüstete Steckdose muss nach diesen Normen geschützt sein.
Lutze hat geschrieben: 13.10.2018, 16:14 Das ist ja jetzt der größte Blödsin den ich je in diesem Forum gelesen habe. Wenn in meiner Mietwohnung eine Wand einstürzt macht der Vermieter mich dafür verantwortlich weil mein Glaskugel mir zuvor nicht verraten hat das dies passiert? Ich habe kein 2x2m Loch in die Wand geschlagen das zum Einsturz führte. Oder meinst du ich hätte in dem Moment als sie einstürzte sie mit meinem Rücken stützen müssen? :brüll:
Nein aber du musst die Mietsache sorgfältig behandeln, und wenn du zum Beispiel jemanden nicht angemessen daran hinderst auf die Wand mit einem Vorschlaghammer loszugehen bist du eben haftbar. Das kann man beispielsweise mit einer Wohnungseingangstür tun, und indem man diese abschließt. Wenn du die offen lässt und jemand zerstört alles da drin, kannst du ja auch nicht zum Vermieter rennen und sagen "oh, ist kaputt".
Lutze hat geschrieben: 13.10.2018, 14:07 das ist albern
Achja? Der VDE legt aber nunmal den anerkannten Stand der Technik fest, und wenn die das so festlegen und niemand innerhalb der Einspruchsfrist es besser weiß wird die Norm gültig und damit
Lutze hat geschrieben: 13.10.2018, 14:07 Ich kann es, nur kann ich es nicht mehr nachdem eine durch das Kabelnetz eingedrungene Überspannung mein Modem zerstört hat. Wenn du der Meinung bist es wäre nicht ordentlich installiert, dann nehme ich den von Vodafone beauftragten Installateur in Regress und hat der nach Vodafone Vorgaben gearbeitet dann ist ja offensichtlich Vodafone nachlässig bei seinen Vorgaben.
Der macht sich das ganz einfach und will von dir den Auftrag sehen das er das installieren sollte, kannst du den nicht vorweisen ist der raus. Die NE4 ist nicht Sache von Vodafone, außer mit einem entsprechendem Vertrag. Du kannst den Netzbetreiber auch nicht für seine Schaltüberspannungen verantwortlich machen wenn die deine Geräte zerstört. Dann musst du Vorkehrungen dagegen treffen.
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DerSarde
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Re: Überspannungsschutz in der Netzebene 4

Beitrag von DerSarde »

Auch hier: Die Diskussion über Blitzschutz habe ich vom ursprünglichen Thread abgetrennt und in einen eigenen Thread verschoben, da diese dem TE überhaupt nicht hilft.
Digitale Programmübersicht für das Kabelnetz von Vodafone

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TV: TV Komfort Vielfalt HD Kabelanschluss + Vielfalt HD Extra mit Sagemcom RCI88-320 KDG
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Lutze

Re: Überspannungsschutz in der Netzebene 4

Beitrag von Lutze »

@ Flole
seit der Sache mit der eingestürzten Wand kann ich dich nicht mehr ernst nehmen und spar mir weitere Kommentare zu deinem letzten Post.
Flole
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Re: Überspannungsschutz in der Netzebene 4

Beitrag von Flole »

DerSarde hat geschrieben: 13.10.2018, 17:02 Auch hier: Die Diskussion über Blitzschutz habe ich vom ursprünglichen Thread abgetrennt und in einen eigenen Thread verschoben, da diese dem TE überhaupt nicht hilft.
Danke
Lutze hat geschrieben: 13.10.2018, 17:08 @ Flole
seit der Sache mit der eingestürzten Wand kann ich dich nicht mehr ernst nehmen und spar mir weitere Kommentare zu deinem letzten Post.
Schade, und das wo wir gerade nen eigenen Thread dafür bekommen haben um das lang und breit auszudiskutieren. Letzendlich würde es mir sogar reichen, wenn du gegen das hier irgendein gutes Argument hast:
Flole hat geschrieben: 13.10.2018, 16:52 Du kannst den Netzbetreiber auch nicht für seine Schaltüberspannungen verantwortlich machen wenn die deine Geräte zerstört. Dann musst du Vorkehrungen dagegen treffen.
Da stellt man sich dann ja auch die Frage, wozu so ein Schutz überhaupt sein soll, wenn doch so ziemlich alles Sache des Netzbetreibers deiner Ansicht nach ist?
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Re: Überspannungsschutz in der Netzebene 4

Beitrag von Abraxxas »

Hättest du die von dir ins Spiel gebrachten VDE Richtlinien auch mal gelesen dann wüsstest du, dass es ausschliesslich um den Schutz von Personen geht.
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Re: Überspannungsschutz in der Netzebene 4

Beitrag von Flole »

Wenn du mir genau sagst was ich lesen soll (die sind ja glücklicherweise mit Nummern in sich noch mal unterteilt) kann ich mir die spezielle Stelle noch einmal anschauen, ich hab die entsprechende Norm gerade vor mir liegen. Und der Satz "Zunehmend kommen empfindliche Steuer- und Kommunikationseinrichtungen zum Einsatz, die einen Überspannungsschutz erfordern." passt ja nun auch nicht so wirklich zu "das geht ausschließlich um den Schutz von Personen", noch ist es nicht so schlimm das man ohne Internet nicht überleben kann.
Lutze

Re: Überspannungsschutz in der Netzebene 4

Beitrag von Lutze »

Flole hat geschrieben: 13.10.2018, 17:19Da stellt man sich dann ja auch die Frage, wozu so ein Schutz überhaupt sein soll, wenn doch so ziemlich alles Sache des Netzbetreibers deiner Ansicht nach ist?
Du meinst also es wäre zum Beispiel auch mein Problem wenn mein Stromversorger (Avacon) plötzlich auf Grund eines technischen Defekts 290/500 Volt statt 230/400 Volt eispeist und dadurch meine Geräte sterben?
Als erstes haben dann doch wohl die Betreiber dafür zu sorgen das diese größtmögliche Sicherheit bieten. Wenn die Anlage beim Kunden nicht die Vorraussetzungen für einen sicheren Betrieb erfüllt wird ja auch heute schon nichts in Betrieb genommen.
Flole
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Re: Überspannungsschutz in der Netzebene 4

Beitrag von Flole »

Avacon ist kein Stromversorger sondern ein Netzbetreiber.

Wenn du nicht nachweisen kannst das diese vorsätzlich oder zumindest Fahrlässig gehandelt haben fällt das aus. Aber es wird noch viel besser: Du müsstest nachweisen, das es eine Überspannung aus derem Netz gab welche deine Geräte zerstört hat, und dann ist das ganze auch noch bei 5000€ gedeckelt (siehe NAV). Das würde bei mir zum Beispiel gerade mal für die Fernseher reichen....

Wir reden hier aber eigentlich nicht über andauernde Überspannungen, sondern über Transienten. Und nach DIN EN 50160 muss deine Anlage kurzzeitig bis zu 6000V verkraften können, bzw. soviel dürfen kurzzeitig dort vom Netzbetreiber anliegen (da geht es um genau solche Transienten). Falls du Geräte hast, die empfindlich auf sowas reagieren (und das sind sehr viele) dann musst du selbst dafür sorgen das diese nicht beschädigt werden (zum Beispiel durch Überspannungsschutzeinrichtungen).

EDIT: Und DIN EN 60664-1 gilt für Gerätehersteller und besagt, das ein Gerät 2500V kurzzeitig aushalten muss, also etwa 3500V weniger als das was der Netzbetreiber dir kurzzeitig geben darf. Und nun? Wohin mit den 3500V?
Lutze

Re: Überspannungsschutz in der Netzebene 4

Beitrag von Lutze »

deshalb hat damals die Avacon oder war es EON als hier durch eine Überspannung zahlreiche Geräte im Elektronikhimmel landeten großzügig Schadenersatz geleistet.
Nicht bei mir, da ging nämlich nichts kaputt, ich las davon nur in der Zeitung. Nein ich weiß leider nicht mehr was da passiert war und wie groß der Gesamtschaden war.
Für 5000 € dürften die bei mir sofort alle elektrischen Geräte im Hause einpacken und mitnehmen. Da mach ich nach Neuanschaffung dann zum Jahreswechsel von der Kohle die über bleibt noch einen Kurzurlaub auf Teneriffa.