[VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Gibt auch Anbieter, die haben lieber den Strom an der Börse verkauft, als die eigenen Kunden zu beliefern, vielen Kunden scheint das aber egal zu sein...
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Deine Aussage ist juristisch gesehen falsch.Flole hat geschrieben: ↑20.05.2023, 13:12 Das wird die spannende Frage sein, Vodafone wird sich bestimmt auf Verjährung nach 3 Jahren berufen und vermutlich dann auch die 3-Jahres-Lösung des BGH für Energieverträge anführen (das haben Banken bei der Erhöhung von Kontoführungsgebühren ja ebenso getan).
Man muss sich nur die Sache mit den Kontoführungsgebühren anschauen und schon weiß man wie langwierig sowas ist: Es ist klar, dass die Erhöhung so wie sie durchgeführt wurde oftmals nicht in Ordnung war, und nun gehen die ganzen "kleinen" Verfahren los wo Einzelfälle geklärt werden müssen und weitere Muster-Feststellungsklagen gegen andere Banken die sich komische Dinge im Bezug auf die Verjährung einfallen lassen.
Wenn rechtzeitig genug Rechtsmittel eingelegt werden und sich lediglich das Verfahren zieht (was ja bei einer Musterfeststellungsklage für die anhängigen Einzelklagen gilt), dann werden entsprechende Verjährungsfristen gehemmt.
Und selbst wenn das Verfahren erst nach 10 Jahren abgeschlossen ist, bleibt die Verjährung für diejenigen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen und selbst anhängige Einzelklagen haben, ausgesetzt.
Was natürlich nicht funktioniert, ist der nachträgliche Anschluss an die Musterfeststellungsklage, wenn deren Ergebnis feststeht - dann gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Auch nicht ganz, damit die Frist der regelmäßigen Verjährung beginnt, muss ein Verbraucher zumindest hätte erkennen können, dass ein Anspruch besteht, siehe Dieselskandal und Volkswagen
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Ist sie nicht, Ausgangspunkt war ja, dass diejenigen welche die Preiserhöhung akzeptiert haben leer ausgehen. Warum du da jetzt plötzlich mit Rechtsmitteln ankommst (also das absolute Gegenteil von "akzeptieren") verstehe ich nicht so ganz, ist aber wohl auch nicht so wichtig.reneromann hat geschrieben: ↑20.05.2023, 18:39Deine Aussage ist juristisch gesehen falsch.Flole hat geschrieben: ↑20.05.2023, 13:12 Das wird die spannende Frage sein, Vodafone wird sich bestimmt auf Verjährung nach 3 Jahren berufen und vermutlich dann auch die 3-Jahres-Lösung des BGH für Energieverträge anführen (das haben Banken bei der Erhöhung von Kontoführungsgebühren ja ebenso getan).
Man muss sich nur die Sache mit den Kontoführungsgebühren anschauen und schon weiß man wie langwierig sowas ist: Es ist klar, dass die Erhöhung so wie sie durchgeführt wurde oftmals nicht in Ordnung war, und nun gehen die ganzen "kleinen" Verfahren los wo Einzelfälle geklärt werden müssen und weitere Muster-Feststellungsklagen gegen andere Banken die sich komische Dinge im Bezug auf die Verjährung einfallen lassen.
Wenn rechtzeitig genug Rechtsmittel eingelegt werden und sich lediglich das Verfahren zieht (was ja bei einer Musterfeststellungsklage für die anhängigen Einzelklagen gilt), dann werden entsprechende Verjährungsfristen gehemmt.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Gibt es diese Angebote auch bei Vodafone West oder nur bei Vodafone Deutschland?
Ich bin alter Unitymedia-Kunde und habe aktuell den Tarif "Red Internet & Phone 250 Cable U" mit Basispreis 39,98 € mtl., allerdings hatte ich bei der Vertragsverlängerung letztes Jahr eine Gutschrift von 240 € bekommen, wodurch ich effektiv auf 29,98 € mtl. während der MVLZ komme.
Nun habe ich auch die Info bekommen, dass mein Basispreis ab dem 1. Juli auf 44,98 € erhöht wird. Das ist mir für 250 Mbit/s definitiv zu teuer, zumal die Konkurrenz ja 1 Gbit/s für 39,99 € im Angebot hat. Sogar im gleichen Netz, wenn ich das richtig verstehe.
Deswegen habe ich der Preisanpassung widersprochen und warte nun auf die Kündigungsbestätigung und ein Rückholangebot. Besteht die Möglichkeit, dass Vodafone West mir GigaZuhause 250 für 32,99 € anbietet? Wenn es dieses Angebot nur bei Vodafone Deutschland gibt, würde ich halt zu o2 wechseln und den Gigabit-Tarif buchen...
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Ich hatte die Angebote für Vodafone Deutschland genannt, aber bei Vodafone West gibt es vergleichbare Angebote.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Mein erstes Gespräch mit der Winback-Abteilung nach Kündigung (Vertrag bei Vodafone Deutschland, nicht West). Bisher Cable Max 1000 für 39,99 Euro seit Februar 2022, ab 02.07. sollen es 44,99 Euro sein.
Erstes Angebot dann heute: 6 Monate 19,99 Euro, dann 18 Monate 59,99 Euro und 175 Euro Cashback. Macht rechnerisch 42,70 Euro über die Laufzeit. Ich habe das heute erstmal abgelehnt.
Erstes Angebot dann heute: 6 Monate 19,99 Euro, dann 18 Monate 59,99 Euro und 175 Euro Cashback. Macht rechnerisch 42,70 Euro über die Laufzeit. Ich habe das heute erstmal abgelehnt.
Pay-TV:
KD Digital Home HD 12,90€ & Privat HD 3,00€
Sky HD komplett 34,90€
Equipment:
LG 65UH950V
TechniSat Digicorder HD K2
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
So unterschiedlich. Bei mir wurden direkt die alten 39,99€ aufgerufen. Habe ich aber abgelehnt.
TV: Panasonic TX-P55VTW60 und TX-P42G30E + TV Basis HD + G09-Karte im NDS Videoguard
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Das liest sich in der Kündigungsbestätigung von vodafone aber völlig anders.
Sie haben es sich anders überlegt? Sie können Ihre Kündigung bis zum Tag des Vertragsendes
zurücknehmen. Danach können wir Ihre Kündigung nicht mehr stornieren.
TV: Panasonic TX-P55VTW60 und TX-P42G30E + TV Basis HD + G09-Karte im NDS Videoguard
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Man kann sich mit dem Anbieter auf eine Fortführung des Vertrages einigen, aber dem muss der Anbieter natürlich nicht zustimmen. Eine einseitige Rücknahme oder einen Widerruf gibt's bei Kündigungen nicht bzw. nur wenn dieser vor oder zeitgleich mit der Kündigung eingeht.